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09.05.2016 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln | Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP sowie der Gruppe Deine Freunde und Einzelmandatsträger Walter Wortmann betreffend „Aufarbeitung Messe-Skandal“ | öffentlich Antrag / Anfrage | Antrag / Anfrage | geändert beschlossen | |||
Beschluss: geändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der Antrag „Aufarbeitung
Messe-Skandal“, AN/0457/2016, wird wie folgt ersetzt: Die Verwaltung wird beauftragt,
den Gesamtvorgang über das Zustandekommen der Beschlüsse zum Bau der
„Messehallen Nord“ sowie der damit im Zusammenhang stehenden Firmenansiedlungen
in den „alten Messehallen“ unter folgenden Maßgaben und Voraussetzungen zu untersuchen
und dem Rat als Dokumentation vorzulegen: § Es
sollen die kommunalwirtschaftlichen und rechtlichen Hintergründe für die
bekannten Entscheidungen, die zeitliche Abfolge des Zustandekommens und die
unterschiedlichen Positionen in den Entscheidungsebenen der Verwaltung, des
Rates und der beteiligten Unternehmen Koelnmesse GmbH und Stadtsparkasse Köln
untersucht und dargestellt werden, § Mit
der Recherche und Dokumentation sollen unabhängige Fachleute mit
politikwissenschaftlicher und juristischer Expertise, z. B. von der Universität
zu Köln, beauftragt werden, § Die
Verwaltung wird beauftragt, den Fachleuten alle notwendigen Dokumente zur
Verfügung zu stellen bzw. Einsicht zu gewähren. Die Verwaltung wird zudem
beauftragt, gegenüber der Koelnmesse GmbH und der Sparkasse KölnBonn darauf
hinzuwirken, dass sie soweit rechtlich zulässig
ihre jeweiligen Dokumente (Niederschriften, Vermerke, Verträge etc.) zur
Verfügung stellen bzw. Einsicht gewähren, § Die
Dokumentation soll bis Ende 2017 abgeschlossen und dem Betriebsausschuss
Veranstaltungszentrum Köln sowie dem Rechnungsprüfungsausschuss in öffentlicher
Sitzung vorgelegt werden. § Die
Verwaltung wird beauftragt, bis zur Ausschuss-Sitzung am 19.09.2016 zu prüfen,
in welcher Art und Weise und mit welchem Kostenvolumen diese Untersuchung
durchgeführt werden kann. |