BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
15.09.2016 Stadtentwicklungsausschuss10.7öffentlich Genehmigung (DE/EilE)Genehmigung (DE/EilE)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Der Stadtentwicklungsausschuss genehmigt nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung:

 

Beschluss:

Nachdem die Dringlichkeitsentscheidung durch die Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) entschieden und genehmigt wurde, wird gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW entschieden und gemäß § 60 Absatz 2 Satz 2 GO NRW genehmigt:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan mit Festsetzungen nach § 9 Absatz 2a BauGB (Erhaltung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche) für das Gebiet zwischen der Humboldtstraße oberhalb des Parkhauses (Flurstück 731) in südlicher Richtung bis zur Ecke Theodor-Heuss-Straße 134 bis 136, hier entlang in östlicher Richtung bis Theodor-Heuss-Straße 59, dann entlang der südwestlich verlaufenden Grundstücksgrenze (Flurstücke 910 und 127) in nordwestlicher Richtung zurück bis zur Ecke des Parkhauses, dann in westliche Richtung entlang der Flurstücksgrenze 731 bis zur Humboldtstraße in Köln-Porz-Finkenberg –Arbeitstitel: Humboldtstraße in Köln-Porz-Finkenberg– aufzustellen mit dem Ziel, Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten im Sinne der "Kölner Sortimentsliste" vom 17.12.2013 auszuschließen. Das Plangebiet ist circa 47 600 m² groß.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der CDU-Fraktion.