Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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15.09.2016 Stadtentwicklungsausschuss | 10.7 | öffentlich Genehmigung (DE/EilE) | Genehmigung (DE/EilE) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Der
Stadtentwicklungsausschuss genehmigt nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung: Beschluss:Nachdem die Dringlichkeitsentscheidung durch die Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) entschieden und genehmigt wurde, wird gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW entschieden und gemäß § 60 Absatz 2 Satz 2 GO NRW genehmigt: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten
Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan mit Festsetzungen nach
§ 9 Absatz 2a BauGB (Erhaltung oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche) für das Gebiet zwischen der Humboldtstraße oberhalb des
Parkhauses (Flurstück 731) in südlicher Richtung bis zur Ecke Theodor-Heuss-Straße
134 bis 136, hier entlang in östlicher Richtung bis Theodor-Heuss-Straße 59,
dann entlang der südwestlich verlaufenden Grundstücksgrenze (Flurstücke 910 und
127) in nordwestlicher Richtung zurück bis zur Ecke des Parkhauses, dann in
westliche Richtung entlang der Flurstücksgrenze 731 bis zur Humboldtstraße in
Köln-Porz-Finkenberg –Arbeitstitel: Humboldtstraße in Köln-Porz-Finkenberg– aufzustellen
mit dem Ziel, Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten
Sortimenten im Sinne der "Kölner Sortimentsliste" vom 17.12.2013
auszuschließen. Das Plangebiet ist circa 47 600 m² groß. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der CDU-Fraktion. |