Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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28.11.2016 Integrationsrat | 8.4 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Der Integrationsrat beschließt folgende Empfehlung: Beschluss:1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen. 2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen: bereits dem Land vorgelegt: Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als
Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020 Meschenich und Rondorf bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk bis Mitte 2017: Bilderstöckchen bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück 3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende und
–spezifische Förderanträge zu stellen. 4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der
investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl.
2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt. 5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume Bickendorf, Westend und Ossendorf Bilderstöckchen Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Bocklemünd / Mengenich Höhenberg und Vingst Humboldt / Gremberg und Kalk Meschenich und Rondorf Ostheim und Neubrück Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt ohne Enthaltungen. | |||||||
28.11.2016 Ausschuss Schule und Weiterbildung | 4.5 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: 1. „Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen. 2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen: bereits dem Land vorgelegt: Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als
Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020 Meschenich und Rondorf bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk bis Mitte 2017: Bilderstöckchen bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück 3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende
und –spezifische Förderanträge zu stellen. 4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Einzelmaßnahmen
mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehaltlich der
Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen
Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven
Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017
inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt. 5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume Bickendorf, Westend und Ossendorf Bilderstöckchen Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Bocklemünd / Mengenich Höhenberg und Vingst Humboldt / Gremberg und Kalk Meschenich und Rondorf Ostheim und Neubrück Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||
28.11.2016 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) | 10.5 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert empfohlen | |||
Beschluss: ungeändert empfohlen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen. 2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen: bereits dem Land vorgelegt: Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als
Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020 Meschenich und Rondorf bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk bis Mitte 2017: Bilderstöckchen bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück 3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende
und –spezifische Förderanträge zu stellen. 4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven
Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017
inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt. 5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume Bickendorf, Westend und Ossendorf Bilderstöckchen Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Bocklemünd / Mengenich Höhenberg und Vingst Humboldt / Gremberg und Kalk Meschenich und Rondorf Ostheim und Neubrück Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||
01.12.2016 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren | 4.5 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Der Ausschuss
Soziales und Senioren beschließt folgende Empfehlung an den Rat:
Der Rat möge beschließen. Beschluss:1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen. 2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen: bereits dem Land vorgelegt: Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als
Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020 Meschenich und Rondorf bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk bis Mitte 2017: Bilderstöckchen bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück 3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende
und –spezifische Förderanträge zu stellen. 4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der
investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl.
2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt. 5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume Bickendorf, Westend und Ossendorf Bilderstöckchen Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Bocklemünd / Mengenich Höhenberg und Vingst Humboldt / Gremberg und Kalk Meschenich und Rondorf Ostheim und Neubrück Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt | |||||||
01.12.2016 Wirtschaftsausschuss | 6.2 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ohne Votum in nachfolgende Gremien | |||
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der Wirtschaftsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. | |||||||
05.12.2016 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) | 9.2.5 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert empfohlen | |||
Beschluss: ungeändert empfohlen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat der Stadt Köln folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen. 2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen: bereits dem Land vorgelegt: Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung
des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020 Meschenich und Rondorf bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk bis Mitte 2017: Bilderstöckchen bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück 3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende
und –spezifische Förderanträge zu stellen. 4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Einzelmaßnahmen
mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehaltlich der
Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen
Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven
Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017
inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt. 5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume Bickendorf, Westend und Ossendorf Bilderstöckchen Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Bocklemünd / Mengenich Höhenberg und Vingst Humboldt / Gremberg und Kalk Meschenich und Rondorf Ostheim und Neubrück Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes. Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt. | |||||||
05.12.2016 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) | 9.2.6 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert empfohlen | |||
Beschluss: ungeändert empfohlen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Die
Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen. 2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen: bereits dem Land vorgelegt: Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als
Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020 Meschenich und Rondorf bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk bis Mitte 2017: Bilderstöckchen bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück 3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende und
–spezifische Förderanträge zu stellen. 4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der
investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl.
2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt. 5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume Bickendorf, Westend und Ossendorf Bilderstöckchen Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Bocklemünd / Mengenich Höhenberg und Vingst Humboldt / Gremberg und Kalk Meschenich und Rondorf Ostheim und Neubrück Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. | |||||||
06.12.2016 Verkehrsausschuss | 5.6 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert empfohlen | |||
Beschluss: ungeändert empfohlen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen. 2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen: bereits dem Land vorgelegt: Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als
Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020 Meschenich und Rondorf bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk bis Mitte 2017: Bilderstöckchen bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück 3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende und
–spezifische Förderanträge zu stellen. 4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der
investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl.
2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt. 5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume Bickendorf, Westend und Ossendorf Bilderstöckchen Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Bocklemünd / Mengenich Höhenberg und Vingst Humboldt / Gremberg und Kalk Meschenich und Rondorf Ostheim und Neubrück Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt | |||||||
06.12.2016 Bezirksvertretung 7 (Porz) | 7.2.6 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | mit Änderungen empfohlen | |||
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
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Beratungsergebnisse Beschluss:1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen. 2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen: bereits dem Land vorgelegt: Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als
Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020 Meschenich und Rondorf bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk bis Mitte 2017: Bilderstöckchen bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück 3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende
und –spezifische Förderanträge zu stellen. 4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der
investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl.
2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt. 5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume Bickendorf, Westend und Ossendorf Bilderstöckchen Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Bocklemünd / Mengenich Höhenberg und Vingst Humboldt / Gremberg und Kalk Meschenich und Rondorf Ostheim und Neubrück Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes. Abstimmungsergebnis: In geänderter Form einstimmig empfohlen. | |||||||
08.12.2016 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün | 4.4 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ohne Votum in nachfolgende Gremien | |||
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||
08.12.2016 Sportausschuss | 7.2 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Auf Nachfrage
von RM Stahlhofen erklärt Herr Sanden, dass der Sport trotz entsprechender
Initiativen in der Thematik leider keinen Raum einnimmt.
Beschluss:1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen. 2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen: bereits dem Land vorgelegt: Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als
Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020 Meschenich und Rondorf bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk bis Mitte 2017: Bilderstöckchen bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück 3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende
und –spezifische Förderanträge zu stellen. 4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der
investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl.
2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt. 5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume Bickendorf, Westend und Ossendorf Bilderstöckchen Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Bocklemünd / Mengenich Höhenberg und Vingst Humboldt / Gremberg und Kalk Meschenich und Rondorf Ostheim und Neubrück Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt | |||||||
08.12.2016 Bezirksvertretung 5 (Nippes) | 9.2.5 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
| |||||||
Beratungsergebnisse 1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen. 2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen: bereits dem Land vorgelegt: Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als
Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020 Meschenich und Rondorf bis Ende 2016: Humboldt/Gremberg und Kalk bis Mitte
2017: Bilderstöckchen bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück Dem Rat werden
die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt. 3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende
und –spezifische Förderanträge zu stellen. 4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der
investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl.
2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt. 5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume Bickendorf,
Westend und Ossendorf Bilderstöckchen Blumenberg,
Chorweiler und Seeberg-Nord Bocklemünd/Mengenich Höhenberg und
Vingst Humboldt/Gremberg
und Kalk Meschenich und
Rondorf Ostheim und
Neubrück Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. | |||||||
08.12.2016 Bezirksvertretung 8 (Kalk) | 8.2.3 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
| |||||||
Beratungsergebnisse Beschluss:Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 1.
Der Rat
beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen. 2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen: bereits dem Land vorgelegt: Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung
des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020 Meschenich und Rondorf bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk bis Mitte 2017: Bilderstöckchen bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück 3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende
und –spezifische Förderanträge zu stellen. 4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Einzelmaßnahmen
mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehaltlich der
Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen
Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven
Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017
inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt. 5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume Bickendorf, Westend und Ossendorf Bilderstöckchen Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Bocklemünd / Mengenich Höhenberg und Vingst Humboldt / Gremberg und Kalk Meschenich und Rondorf Ostheim und Neubrück Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||
13.12.2016 Jugendhilfeausschuss | 4.1 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert empfohlen | |||
Beschluss: ungeändert empfohlen
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Beratungsergebnisse Beschluss:1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen. 2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen: bereits dem Land vorgelegt: Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als
Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020 Meschenich und Rondorf bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk bis Mitte 2017: Bilderstöckchen bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück 3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende
und –spezifische Förderanträge zu stellen. 4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der
investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl.
2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt. 5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume Bickendorf, Westend und Ossendorf Bilderstöckchen Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Bocklemünd / Mengenich Höhenberg und Vingst Humboldt / Gremberg und Kalk Meschenich und Rondorf Ostheim und Neubrück Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes. Abstimmungsergebnis:
·
keine
Gegenstimmen ·
keine
Enthaltungen Einstimmig zugestimmt.
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13.12.2016 Gesundheitsausschuss | 5.1 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert empfohlen | |||
Beschluss: ungeändert empfohlen
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Beratungsergebnisse Beschluss:1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen. 2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen: bereits dem Land vorgelegt: Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als
Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020 Meschenich und Rondorf bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk bis Mitte 2017: Bilderstöckchen bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück 3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende und
–spezifische Förderanträge zu stellen. 4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der
investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl.
2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt. 5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume Bickendorf, Westend und Ossendorf Bilderstöckchen Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Bocklemünd / Mengenich Höhenberg und Vingst Humboldt / Gremberg und Kalk Meschenich und Rondorf Ostheim und Neubrück Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes. Abstimmungsergebnis: Dem Rat einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. | |||||||
15.12.2016 Stadtentwicklungsausschuss | 6.1 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert empfohlen | |||
Beschluss: ungeändert empfohlen
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Beratungsergebnisse Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Beschluss:1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen. 2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen: bereits dem Land vorgelegt: Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als
Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020 Meschenich und Rondorf bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk bis Mitte 2017: Bilderstöckchen bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück 3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende
und –spezifische Förderanträge zu stellen. 4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der
investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl.
2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt. 5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume Bickendorf, Westend und Ossendorf Bilderstöckchen Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Bocklemünd / Mengenich Höhenberg und Vingst Humboldt / Gremberg und Kalk Meschenich und Rondorf Ostheim und Neubrück Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||
15.12.2016 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) | 9.2.3 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen. 2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen: bereits dem Land vorgelegt: Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung
des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020 Meschenich und Rondorf bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk bis Mitte 2017: Bilderstöckchen bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück 3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende
und –spezifische Förderanträge zu stellen. 4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Einzelmaßnahmen
mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehaltlich der
Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen
Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven
Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017
inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt. 5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume Bickendorf, Westend und Ossendorf Bilderstöckchen Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Bocklemünd / Mengenich Höhenberg und Vingst Humboldt / Gremberg und Kalk Meschenich und Rondorf Ostheim und Neubrück Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen | |||||||
19.12.2016 Finanzausschuss | 12.11 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | geändert beschlossen | |||
Beschluss: geändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss in der Fassung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergaben/ Internationales :Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen. 2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen: bereits dem Land vorgelegt: Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als
Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020 Meschenich und Rondorf bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk bis Mitte 2017: Bilderstöckchen bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück 3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende
und –spezifische Förderanträge zu stellen. 4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der
investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl.
2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt. 5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume Bickendorf, Westend und Ossendorf Bilderstöckchen Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Bocklemünd / Mengenich Höhenberg und Vingst Humboldt / Gremberg und Kalk Meschenich und Rondorf Ostheim und Neubrück Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt | |||||||
20.12.2016 Rat | 10.32 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen. 2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen: bereits dem Land vorgelegt: Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als
Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020 Meschenich und Rondorf bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk bis Mitte 2017: Bilderstöckchen bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück 3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende und
–spezifische Förderanträge zu stellen. 4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der
investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl.
2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt. 5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume Bickendorf, Westend und Ossendorf Bilderstöckchen Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Bocklemünd / Mengenich Höhenberg und Vingst Humboldt / Gremberg und Kalk Meschenich und Rondorf Ostheim und Neubrück Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |