BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
28.11.2016 Integrationsrat8.4öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Der Integrationsrat beschließt folgende Empfehlung:

 

Beschluss:

1.    Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:

bereits dem Land vorgelegt:

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020

Meschenich und Rondorf

bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
                         Bickendorf, Westend und Ossendorf

 bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
                         Höhenberg und Vingst

bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
                         Bocklemünd / Mengenich
                         Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil.

Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende und –spezifische Förderanträge zu stellen.

4.    Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

5.    Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume

Bickendorf, Westend und Ossendorf          

Bilderstöckchen        

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Bocklemünd / Mengenich

Höhenberg und Vingst

Humboldt / Gremberg und Kalk

Meschenich und Rondorf

Ostheim und Neubrück

Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil

jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.

Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt ohne Enthaltungen.

 

28.11.2016 Ausschuss Schule und Weiterbildung4.5öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

1.    „Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:

bereits dem Land vorgelegt:

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020

Meschenich und Rondorf

bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
                         Bickendorf, Westend und Ossendorf

 bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
                         Höhenberg und Vingst

bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
                         Bocklemünd / Mengenich
                         Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil.

Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende und –spezifische Förderanträge zu stellen.

4.    Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

5.    Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume

Bickendorf, Westend und Ossendorf          

Bilderstöckchen        

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Bocklemünd / Mengenich

Höhenberg und Vingst

Humboldt / Gremberg und Kalk

Meschenich und Rondorf

Ostheim und Neubrück

Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil

jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.

Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

28.11.2016 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)10.5öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert empfohlen  
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.    Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:

bereits dem Land vorgelegt:

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020

Meschenich und Rondorf

bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
                         Bickendorf, Westend und Ossendorf

 bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
                         Höhenberg und Vingst

bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
                         Bocklemünd / Mengenich
                         Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil.

Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende und –spezifische Förderanträge zu stellen.

4.    Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

5.    Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume

Bickendorf, Westend und Ossendorf

Bilderstöckchen         

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Bocklemünd / Mengenich

Höhenberg und Vingst

Humboldt / Gremberg und Kalk

Meschenich und Rondorf

Ostheim und Neubrück

Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil

jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.

Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

01.12.2016 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren4.5öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt folgende Empfehlung an den Rat:

 

Der Rat möge beschließen.

 

Beschluss:

1.    Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:

bereits dem Land vorgelegt:

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020

Meschenich und Rondorf

bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
                         Bickendorf, Westend und Ossendorf

 bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
                         Höhenberg und Vingst

bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
                         Bocklemünd / Mengenich
                         Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil.

Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende und –spezifische Förderanträge zu stellen.

4.    Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

5.    Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume

Bickendorf, Westend und Ossendorf          

Bilderstöckchen        

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Bocklemünd / Mengenich

Höhenberg und Vingst

Humboldt / Gremberg und Kalk

Meschenich und Rondorf

Ostheim und Neubrück

Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil

jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.

Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

01.12.2016 Wirtschaftsausschuss6.2öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ohne Votum in nachfolgende Gremien  
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Wirtschaftsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

05.12.2016 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)9.2.5öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert empfohlen  
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat der Stadt Köln folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.    Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:

bereits dem Land vorgelegt:

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020

Meschenich und Rondorf

bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
                         Bickendorf, Westend und Ossendorf

 bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
                         Höhenberg und Vingst

bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
                         Bocklemünd / Mengenich
                         Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil.

Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende und –spezifische Förderanträge zu stellen.

4.    Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

5.    Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume

Bickendorf, Westend und Ossendorf          

Bilderstöckchen        

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Bocklemünd / Mengenich

Höhenberg und Vingst

Humboldt / Gremberg und Kalk

Meschenich und Rondorf

Ostheim und Neubrück

Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil

jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.

Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

05.12.2016 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)9.2.6öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert empfohlen  
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

1.    Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:

bereits dem Land vorgelegt:

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020

Meschenich und Rondorf

bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
                         Bickendorf, Westend und Ossendorf

 bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
                         Höhenberg und Vingst

bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
                         Bocklemünd / Mengenich
                         Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil.

Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende und –spezifische Förderanträge zu stellen.

4.    Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

5.    Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume

Bickendorf, Westend und Ossendorf          

Bilderstöckchen        

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Bocklemünd / Mengenich

Höhenberg und Vingst

Humboldt / Gremberg und Kalk

Meschenich und Rondorf

Ostheim und Neubrück

Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil

jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.

Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

06.12.2016 Verkehrsausschuss5.6öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert empfohlen  
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.    Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:

bereits dem Land vorgelegt:

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020

Meschenich und Rondorf

bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
                         Bickendorf, Westend und Ossendorf

 bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
                         Höhenberg und Vingst

bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
                         Bocklemünd / Mengenich
                         Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil.

Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende und –spezifische Förderanträge zu stellen.

4.    Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

5.    Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume

Bickendorf, Westend und Ossendorf          

Bilderstöckchen        

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Bocklemünd / Mengenich

Höhenberg und Vingst

Humboldt / Gremberg und Kalk

Meschenich und Rondorf

Ostheim und Neubrück

Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil

jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.

Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

06.12.2016 Bezirksvertretung 7 (Porz)7.2.6öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)mit Änderungen empfohlen  
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

1.    Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:

bereits dem Land vorgelegt:

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020

Meschenich und Rondorf

bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
                         Bickendorf, Westend und Ossendorf

 bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
                         Höhenberg und Vingst
                         Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil.

bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
                         Bocklemünd / Mengenich
                         Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil.

Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende und –spezifische Förderanträge zu stellen.

4.    Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

5.    Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume

Bickendorf, Westend und Ossendorf

Bilderstöckchen         

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Bocklemünd / Mengenich

Höhenberg und Vingst

Humboldt / Gremberg und Kalk

Meschenich und Rondorf

Ostheim und Neubrück

Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil

jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.

Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.

 


Abstimmungsergebnis:

In geänderter Form einstimmig empfohlen.

08.12.2016 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün4.4öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ohne Votum in nachfolgende Gremien  
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

08.12.2016 Sportausschuss7.2öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Auf Nachfrage von RM Stahlhofen erklärt Herr Sanden, dass der Sport trotz entsprechender Initiativen in der Thematik leider keinen Raum einnimmt.

Beschluss:

1.    Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:

bereits dem Land vorgelegt:

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020

Meschenich und Rondorf

bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
                         Bickendorf, Westend und Ossendorf

 bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
                         Höhenberg und Vingst

bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
                         Bocklemünd / Mengenich
                         Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil.

Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende und –spezifische Förderanträge zu stellen.

4.    Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

5.    Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume

Bickendorf, Westend und Ossendorf

Bilderstöckchen         

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Bocklemünd / Mengenich

Höhenberg und Vingst

Humboldt / Gremberg und Kalk

Meschenich und Rondorf

Ostheim und Neubrück

Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil

jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.

Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

08.12.2016 Bezirksvertretung 5 (Nippes)9.2.5öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

1.    Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:

bereits dem Land vorgelegt:

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020

Meschenich und Rondorf

bis Ende 2016: Humboldt/Gremberg und Kalk
Bickendorf, Westend und Ossendorf

bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
Höhenberg und Vingst

bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
Bocklemünd/Mengenich
Finkenberg, Gremberghoven und Eil.

Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende und –spezifische Förderanträge zu stellen.

4.    Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

5.    Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume

Bickendorf, Westend und Ossendorf

Bilderstöckchen

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Bocklemünd/Mengenich

Höhenberg und Vingst

Humboldt/Gremberg und Kalk

Meschenich und Rondorf

Ostheim und Neubrück

Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil

jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.

Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

08.12.2016 Bezirksvertretung 8 (Kalk)8.2.3öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.    Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:

bereits dem Land vorgelegt:

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020

Meschenich und Rondorf

bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
                         Bickendorf, Westend und Ossendorf

 bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
                         Höhenberg und Vingst

bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
                         Bocklemünd / Mengenich
                         Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil.

Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende und –spezifische Förderanträge zu stellen.

4.    Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

5.    Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume

Bickendorf, Westend und Ossendorf

Bilderstöckchen         

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Bocklemünd / Mengenich

Höhenberg und Vingst

Humboldt / Gremberg und Kalk

Meschenich und Rondorf

Ostheim und Neubrück

Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil

jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.

Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

13.12.2016 Jugendhilfeausschuss4.1öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert empfohlen  
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

1.    Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:

bereits dem Land vorgelegt:

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020

Meschenich und Rondorf

bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
                         Bickendorf, Westend und Ossendorf

 bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
                         Höhenberg und Vingst

bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
                         Bocklemünd / Mengenich
                         Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil.

Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende und –spezifische Förderanträge zu stellen.

4.    Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

5.    Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume

Bickendorf, Westend und Ossendorf          

Bilderstöckchen        

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Bocklemünd / Mengenich

Höhenberg und Vingst

Humboldt / Gremberg und Kalk

Meschenich und Rondorf

Ostheim und Neubrück

Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil

jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.

Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.

 

 


Abstimmungsergebnis:

  • 15 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)

·         keine Gegenstimmen

·         keine Enthaltungen

Einstimmig zugestimmt.

 

13.12.2016 Gesundheitsausschuss5.1öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert empfohlen  
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

1.    Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:

bereits dem Land vorgelegt:

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020

Meschenich und Rondorf

bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
                         Bickendorf, Westend und Ossendorf

 bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
                         Höhenberg und Vingst

bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
                         Bocklemünd / Mengenich
                         Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil.

Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende und –spezifische Förderanträge zu stellen.

4.    Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

5.    Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume

Bickendorf, Westend und Ossendorf

Bilderstöckchen         

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Bocklemünd / Mengenich

Höhenberg und Vingst

Humboldt / Gremberg und Kalk

Meschenich und Rondorf

Ostheim und Neubrück

Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil

jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.

Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.

 


Abstimmungsergebnis:

Dem Rat einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

15.12.2016 Stadtentwicklungsausschuss6.1öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert empfohlen  
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beratungsergebnisse

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

1.    Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:

bereits dem Land vorgelegt:

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020

Meschenich und Rondorf

bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
                         Bickendorf, Westend und Ossendorf

 bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
                         Höhenberg und Vingst

bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
                         Bocklemünd / Mengenich
                         Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil.

Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende und –spezifische Förderanträge zu stellen.

4.    Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

5.    Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume

Bickendorf, Westend und Ossendorf          

Bilderstöckchen        

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Bocklemünd / Mengenich

Höhenberg und Vingst

Humboldt / Gremberg und Kalk

Meschenich und Rondorf

Ostheim und Neubrück

Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil

jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.

Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

15.12.2016 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)9.2.3öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.    Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:

bereits dem Land vorgelegt:

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020

Meschenich und Rondorf

bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
                         Bickendorf, Westend und Ossendorf

 bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
                         Höhenberg und Vingst

bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
                         Bocklemünd / Mengenich
                         Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil.

Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende und –spezifische Förderanträge zu stellen.

4.    Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

5.    Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume

Bickendorf, Westend und Ossendorf          

Bilderstöckchen        

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Bocklemünd / Mengenich

Höhenberg und Vingst

Humboldt / Gremberg und Kalk

Meschenich und Rondorf

Ostheim und Neubrück

Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil

jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.

Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

19.12.2016 Finanzausschuss12.11öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)geändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss in der Fassung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergaben/ Internationales :

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.    Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:

bereits dem Land vorgelegt:

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020

Meschenich und Rondorf

bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
                         Bickendorf, Westend und Ossendorf

 bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
                         Höhenberg und Vingst

bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
                         Bocklemünd / Mengenich
                         Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil.

Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende und –spezifische Förderanträge zu stellen.

4.    Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

5.    Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume

Bickendorf, Westend und Ossendorf

Bilderstöckchen         

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Bocklemünd / Mengenich

Höhenberg und Vingst

Humboldt / Gremberg und Kalk

Meschenich und Rondorf

Ostheim und Neubrück

Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil

jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.

Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

20.12.2016 Rat10.32öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

1.    Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:

bereits dem Land vorgelegt:

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020

Meschenich und Rondorf

bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
                         Bickendorf, Westend und Ossendorf

 bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
                         Höhenberg und Vingst

bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
                         Bocklemünd / Mengenich
                         Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil.

Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende und –spezifische Förderanträge zu stellen.

4.    Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

5.    Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume

Bickendorf, Westend und Ossendorf

Bilderstöckchen         

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Bocklemünd / Mengenich

Höhenberg und Vingst

Humboldt / Gremberg und Kalk

Meschenich und Rondorf

Ostheim und Neubrück

Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil

jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.

Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.