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10.11.2016 Stadtentwicklungsausschuss7.3öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)zurückgestellt  
Beschluss: zurückgestellt
Beratungsergebnisse

Die Vorlage wurde zurückgestellt.

15.12.2016 Stadtentwicklungsausschuss7.1öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)geändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

1. Beschluss: (Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt modifiziert:

 

Punkt 4 der Beschlussvorlage wird ersetzt durch:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung zur 209. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) zugunsten folgender Alternative nicht weiter zu verfolgen. Es wird stattdessen die Komplettverlagerung des Trainingszentrums des 1. FC Köln einschließlich der notwendigen Sportplätze auf ein städtisches Grundstück im Bereich des Gewerbegebiets Marsdorf  als Alternative weiterverfolgt. Die Verwaltung soll eine dafür geeignete Fläche aufzeigen, die dem nachvollziehbaren Erweiterungs- und Ausbaubedarf des 1. FC Köln-Masterplans gerecht wird und auch Wachstumsoptionen für zukünftige Erweiterungen zulässt. Die Verwaltung soll darstellen, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um die notwendigen planungsrechtlichen Verfahren zügig zu beginnen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

 

2. Beschluss: (Änderungsantrag der Fraktion Die Linke)

 

Beschluss:

Dem 1. FC Köln wird die Möglichkeit eröffnet, dass er sein angestrebtes Leistungszentrum in Erweiterung des Sportparks Müngersdorf, Standort Salzburger Weg, verwirklichen kann.

Die Planung des Leistungszentrums des 1. FC Köln geschieht dabei unter folgenden Maßgaben:

 

a)   Prüfung einer Mitnutzung der bestehenden Fußballplätze am Salzburger Weg (z.T. Kunstrasenplätze) durch den 1. FC Köln (bei Vorrang des Breitensports) und dadurch mögliche Reduzierung des Bedarfs an neuen Plätzen.

b)   Reduzierung Fläche am Salzburger Weg (geprüft wurden 14 ha) auf die tatsächlich erforderliche Fläche (laut Kriterienraster 10-12 ha für einen Komplettumzug) und dadurch größerer Abstand zur Wohnbebauung Erich-Deuser-Straße.

c)    Orientierung der Fläche entlang der Dürener Straße und dadurch größerer Abstand zur Wohnbebauung Erich-Deuser-Straße.

d)   Prüfung einer Mitnutzung der Stellplätze entlang des Salzburger Weges für das Leistungszentrum des 1. FC Köln, und dadurch Reduzierung des Flächenbedarfes. Hierdurch größerer Abstand zur Wohnbebauung Erich-Deuser-Straße.

e)   Platzierung und Bauweise der für das Leistungszentrum notwendigen Gebäude auf eine Weise, dass ein zusätzlicher Immissionsschutz der Wohnbebauung entlang der Erich-Deuser-Straße erreicht wird.

f)     Eine Verlegung der Haltestelle Stüttgenshof der Linie 7 bzw. die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle, um eine bessere ÖPNV-Anbindung des Standortes Salzburger Weg und des Stadtteils Junkersdorf zu erreichen, werden geprüft.

 

Die im Flächenpass des STEK Wohnen für Wohnungsbau ausgewiesene Fläche „3.01 Erich-Deuser-Straße“ ist mit dem Flächenbedarf des 1. FC Köln vereinbar. Es ist durch Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen ein Abstand von 150 Metern und mehr möglich. Die Umsetzung dieser Wohnungsbaumaßnahme bleibt daher unberührt.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke.

 

 

 

3. Beschluss: (gemeinsamer Änderungsantrag der SPD- , CDU-  und FDP-Fraktion)

 

Der Stadtentwicklungsausschuss spricht sich für den Verbleib des 1. FC Köln im Grüngürtel aus. Er beschließt die Alternativfassungen der Verwaltungsvorlagen mit folgenden inhaltlichen Änderungen zu den Punkten 4. c) der Vorlage 3209/2016 und 3. a) der Vorlage 3267/2016.

 

Grundsatz

 

Der 1. FC Köln erhält die drei erforderlichen zusätzlichen Trainingsplätze am Standort Geißbockheim. Der Stadtentwicklungsausschuss begrüßt zudem das breitensportliche Angebot des FC, vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit zu errichten und deren dauerhafte Pflege zu übernehmen. Die Verwaltung wird gebeten, über Errichtung, Pflege und Nutzung mit dem FC eine Vereinbarung abzuschließen und hierüber den Sportausschuss zu informieren.
Der Stadtentwicklungsausschuss bekräftigt seinen Beschluss vom 03.12.2015 (AN 1911/2015) – s. Anlage

 

Lage der Trainingsplätze und der Kleinspielfelder

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung der drei erforderlichen Trainingsplätze sowie die vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit - wie in der Alternativplanung der Verwaltung in der Vorlage 3209/2016 vorgesehen - auf der Gleueler Wiese umzusetzen.

 

Renaturierung

 

Der Trainingsplatz 2 wird renaturiert / rückgebaut, wie in der Beschlussalternative der Vorlage 3209/2016 unter Punkt 4. c) vorgesehen.

 

Des Weiteren ist für das Kampfbahngelände in der Nähe des Decksteiner Forts in enger Abstimmung mit dem FC zu prüfen, ob diese Fläche renaturiert werden kann.

 

Weitere Vorgehensweise

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Anpassungen der Bauleitplanentwürfe vorzunehmen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Ausschuss für Umwelt und Grün und der Sportausschuss ohne Einschränkung zustimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke.

 


 

4. Beschluss: (Beschlussvorlage 3209/2016, geändert durch den Änderungsantrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion)

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.      nimmt die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis (siehe Anlagen 1 und 2);

2.      nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis (siehe Anlage 3);

3.      nimmt die Resultate der Alternativstandortprüfung für eine "Teilstandortlösung Nachwuchsmannschaften außerhalb des RheinEnergieSportparks" zur Kenntnis und beschließt die Weiterführung der Planung zur Erweiterung des RheinEnergieSportparks als Gesamtlösung am bestehenden Standort (siehe Anlage 4);

 

 

Alternative:

 

Beschlussalternative zu Punkt 4 mit nachfolgenden Änderungen/Ergänzungen::

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

4.      beauftragt die Verwaltung, die Planung zur 209. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) auf Grundlage des Planungskonzeptes zur Erweiterung des RheinEnergieSportparks als Gesamtlösung am bestehenden Standort (Masterplan Rheinenergie-Sportpark) mit folgenden Modifikationen fortzuführen:

a)    Angleichung des Änderungsbereiches der FNP-Änderung an den Geltungsbereich des parallel laufenden, gleich lautenden Bebauungsplanes soweit erforderlich (Anlage 7 a),

b)    Ergänzung von zwei Sportplatz-Signets auf den bestehenden Plätzen östlich und südlich des Franz-Kremer-Stadions sowie Ergänzung eines Sporthallen-Signets für das geplante Leistungszentrum (siehe Anlage 7 c),

c)    Beibehalt der drei geplanten Kunstrasenplätze auf der Gleueler Wiese, Realisierung von vier Kleinspielfeldern für die Öffentlichkeit und Rückbau inklusive Renaturierung des zum Decksteiner Weiher gelegenen Sportplatzes 2 (Anlagen 7 b und 7 c).

d)    Die Punktdarstellung mit der Zweckbestimmung "Leistungszentrum Fußball" ist möglichst auf die am Standort notwendigen Sportnutzungen zu begrenzen und die Baukubatur darauf hin anzupassen.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung der drei erforderlichen Trainingsplätze sowie die vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit - wie in der Alternativplanung der Verwaltung in der Vorlage 3209/2016 vorgesehen - auf der Gleueler Wiese umzusetzen.

 

Renaturierung:

 

Der Trainingsplatz 2 wird renaturiert / rückgebaut, wie in der Beschlussalternative der Vorlage 3209/2016 unter Punkt 4. c) vorgesehen.

 

Des Weiteren ist für das Kampfbahngelände in der Nähe des Decksteiner Forts in enger Abstimmung mit dem FC zu prüfen, ob diese Fläche renaturiert werden kann.

 

Weitere Vorgehensweise

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Anpassungen der Bauleitplanentwürfe vorzunehmen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Ausschuss für Umwelt und Grün und der Sportausschuss ohne Einschränkung zustimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke.

 

 

 

5. Beschluss: (Beschlussvorlage 3267/2016, geändert durch den Änderungsantrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion)

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.      nimmt die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis (siehe Anlagen 2 und 3);

2.      nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis (siehe Anlage 4);

 

Alternative:

 

Beschlussalternative zu Punkt 3.:

Der Stadtentwicklungsausschuss

3.      beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan-Entwurf auf Grundlage des Masterplans RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz mit folgenden Modifikationen fortzuführen (siehe Anlage 7):

a) Planung von drei Kunstrasenplätzen und vier Kleinspielfeldern auf der Gleueler Wiese bei gleichzeitiger Renaturierung/Rückbau des Trainingsplatzes 2.

b) Die Trainingszeiten für den 1. FC Köln auf den oben genannten Trainingsplätzen sollen im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages an Wochentagen (montags bis freitags) im Regelfall auf 14.00 Uhr bis 19.30 Uhr begrenzt werden. Am Wochenende sind die Belegungszeiten im Einzelfall abzustimmen.

c)  Die als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Leistungszentrum Fußball" festgesetzte Fläche ist möglichst auf die am Standort notwendigen Sportnutzungen zu begrenzen und die Baukubatur darauf dann anzupassen.

d) Im Bebauungsplan ist die Höhe der Zaunanlagen zu begrenzen sowie das Anbringen von Werbeanlagen auszuschließen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung der drei erforderlichen Trainingsplätze sowie die vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit - wie in der Alternativplanung der Verwaltung in der Vorlage 3209/2016 vorgesehen - auf der Gleueler Wiese umzusetzen.

 

Renaturierung:

 

Der Trainingsplatz 2 wird renaturiert / rückgebaut, wie in der Beschlussalternative der Vorlage 3209/2016 unter Punkt 4. c vorgesehen.)

 

Des Weiteren ist für das Kampfbahngelände in der Nähe des Decksteiner Forts in enger Abstimmung mit dem FC zu prüfen, ob diese Fläche renaturiert werden kann.

 

Weitere Vorgehensweise

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Anpassungen der Bauleitplanentwürfe vorzunehmen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Ausschuss für Umwelt und Grün und der Sportausschuss ohne Einschränkung zustimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke.

 

Anmerkung: Der Änderungsantrag der SPD zu TOP 9.1.1 vom 10.11.2016 hat sich durch den aktuellen Änderungsantrag erledigt.

 

19.12.2016 Sportausschuss4.1öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)geändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

RM Jahn weist auf den im Stadtentwicklungsausschuss am 15.12.2016 eingebrachten Änderungsantrag hin. Sie betont nochmals ausdrücklich, dass man sich nicht gegen das berechtigte Interesse des 1.FC Köln, sich auszuweiten, ausspricht. Allerdings ist die Standortfrage für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen nicht geklärt. Es bestehen Standortalternativen wie z.B. die vorgeschlagene Fläche in Marsdorf, die auch die Möglichkeit eröffnet, die Überlegungen des 1.FC Köln in Sachen Neubau Stadion zu unterstützen. Dieser Standort würde sowohl den Bedürfnissen des Sports, als auch den eklatant wichtigen Umweltbedürfnissen für den Äußeren Grüngürtel, Rechnung tragen. Insoweit spricht sich die Fraktion Bündnis90/Die Grünen für die Umsetzung der berechtigten Interessen des 1.FC Köln am Standort Marsdorf aus. RM Kron führt aus, dass die SPD-Fraktion entsprechend den im Stadtentwicklungsausschuss gefassten Beschlüssen votieren wird und bedauert, dass die Entscheidung nicht schon früher getroffen wurde.

 

Im Anschluss daran stellt RM Kron die Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses vom 15.12.2016 (4. Beschluss) zur Abstimmung:

 

Geänderter Beschluss:

 

Der Sportausschuss schließt sich dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses an, der wie folgt beschlossen hat:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.         nimmt die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis (siehe Anlagen 1 und 2);

2.         nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis (siehe Anlage 3);

3.         nimmt die Resultate der Alternativstandortprüfung für eine "Teilstandortlösung Nachwuchsmannschaften außerhalb des RheinEnergieSportparks" zur Kenntnis und beschließt die Weiterführung der Planung zur Erweiterung des RheinEnergieSportparks als Gesamtlösung am bestehenden Standort (siehe Anlage 4);

 

 

Alternative:

 

Beschlussalternative zu Punkt 4 mit nachfolgenden Änderungen/Ergänzungen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

4.         beauftragt die Verwaltung, die Planung zur 209. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) auf Grundlage des Planungskonzeptes zur Erweiterung des RheinEnergieSportparks als Gesamtlösung am bestehenden Standort (Masterplan Rheinenergie-Sportpark) mit folgenden Modifikationen fortzuführen:

a)         Angleichung des Änderungsbereiches der FNP-Änderung an den Geltungsbereich des parallel laufenden, gleich lautenden Bebauungsplanes soweit erforderlich (Anlage 7 a),

b)         Ergänzung von zwei Sportplatz-Signets auf den bestehenden Plätzen östlich und südlich des Franz-Kremer-Stadions sowie Ergänzung eines Sporthallen-Signets für das geplante Leistungszentrum (siehe Anlage 7 c),

c)         Beibehalt der drei geplanten Kunstrasenplätze auf der Gleueler Wiese, Realisierung von vier Kleinspielfeldern für die Öffentlichkeit und Rückbau inklusive Renaturierung des zum Decksteiner Weiher gelegenen Sportplatzes 2 (Anlagen 7 b und 7 c).

d)         Die Punktdarstellung mit der Zweckbestimmung "Leistungszentrum Fußball" ist möglichst auf die am Standort notwendigen Sportnutzungen zu begrenzen und die Baukubatur darauf hin anzupassen.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung der drei erforderlichen Trainingsplätze sowie die vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit - wie in der Alternativplanung der Verwaltung in der Vorlage 3209/2016 vorgesehen - auf der Gleueler Wiese umzusetzen.

 

Renaturierung:

 

Der Trainingsplatz 2 wird renaturiert / rückgebaut, wie in der Beschlussalternative der Vorlage 3209/2016 unter Punkt 4. c) vorgesehen.

 

Des Weiteren ist für das Kampfbahngelände in der Nähe des Decksteiner Forts in enger Abstimmung mit dem FC zu prüfen, ob diese Fläche renaturiert werden kann.

 

Weitere Vorgehensweise

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Anpassungen der Bauleitplanentwürfe vorzunehmen.

 


Abstimmungsergebnis Sportausschuss:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke.

19.12.2016 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün4.1öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)geändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Geänderter Beschluss:

 

Der Ausschuss Umwelt und Grün schließt sich dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses an, der wie folgt beschlossen hat:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.         nimmt die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis (siehe Anlagen 1 und 2);

2.         nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis (siehe An-lage 3);

3.         nimmt die Resultate der Alternativstandortprüfung für eine "Teilstandortlösung Nachwuchsmannschaften außerhalb des RheinEnergieSportparks" zur Kenntnis und beschließt die Weiterführung der Planung zur Erweiterung des Rhein-EnergieSportparks als Gesamtlösung am bestehenden Standort (siehe Anlage 4);

 

 

Alternative:

 

Beschlussalternative zu Punkt 4 mit nachfolgenden Änderungen/Ergänzungen::

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

4.         beauftragt die Verwaltung, die Planung zur 209. Änderung des Flächennut-zungsplanes (FNP) auf Grundlage des Planungskonzeptes zur Erweiterung des RheinEnergieSportparks als Gesamtlösung am bestehenden Standort (Master-plan Rheinenergie-Sportpark) mit folgenden Modifikationen fortzuführen:

a)         Angleichung des Änderungsbereiches der FNP-Änderung an den Geltungs-bereich des parallel laufenden, gleich lautenden Bebauungsplanes soweit erforderlich (Anlage 7 a),

b)         Ergänzung von zwei Sportplatz-Signets auf den bestehenden Plätzen östlich und südlich des Franz-Kremer-Stadions sowie Ergänzung eines Sporthallen-Signets für das geplante Leistungszentrum (siehe Anlage 7 c),

c)         Beibehalt der drei geplanten Kunstrasenplätze auf der Gleueler Wiese, Rea-lisierung von vier Kleinspielfeldern für die Öffentlichkeit und Rückbau inklusive Renaturierung des zum Decksteiner Weiher gelegenen Sportplatzes 2 (Anlagen 7 b und 7 c).

d)         Die Punktdarstellung mit der Zweckbestimmung "Leistungszentrum Fußball" ist möglichst auf die am Standort notwendigen Sportnutzungen zu begrenzen und die Baukubatur darauf hin anzupassen.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung der drei erforderlichen Trainings-plätze sowie die vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit - wie in der Alterna-tivplanung der Verwaltung in der Vorlage 3209/2016 vorgesehen - auf der Gleu-eler Wiese umzusetzen.

 

Renaturierung:

 

Der Trainingsplatz 2 wird renaturiert / rückgebaut, wie in der Beschlussalterna-tive der Vorlage 3209/2016 unter Punkt 4. c) vorgesehen.

 

Des Weiteren ist für das Kampfbahngelände in der Nähe des Decksteiner Forts in enger Abstimmung mit dem FC zu prüfen, ob diese Fläche renaturiert werden kann.

 

Weitere Vorgehensweise

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Anpassungen der Bauleitpla-nentwürfe vorzunehmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis Ausschuss Umwelt und Grün:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke.