Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
10.11.2016 Stadtentwicklungsausschuss | 7.3 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | zurückgestellt | |||
Beschluss: zurückgestellt
| |||||||
15.12.2016 Stadtentwicklungsausschuss | 7.1 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | geändert beschlossen | |||
Beschluss: geändert beschlossen
| |||||||
Beratungsergebnisse 1. Beschluss: (Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen) Der Beschlussvorschlag wird
wie folgt modifiziert: Punkt 4 der Beschlussvorlage wird ersetzt durch: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung
zur 209. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) zugunsten folgender
Alternative nicht weiter zu verfolgen. Es wird stattdessen die
Komplettverlagerung des Trainingszentrums des 1. FC Köln einschließlich der
notwendigen Sportplätze auf ein städtisches Grundstück im Bereich des
Gewerbegebiets Marsdorf als Alternative
weiterverfolgt. Die Verwaltung soll eine dafür geeignete Fläche aufzeigen, die
dem nachvollziehbaren Erweiterungs- und Ausbaubedarf des 1. FC Köln-Masterplans
gerecht wird und auch Wachstumsoptionen für zukünftige Erweiterungen zulässt.
Die Verwaltung soll darstellen, welche Voraussetzungen geschaffen werden
müssen, um die notwendigen planungsrechtlichen Verfahren zügig zu beginnen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. 2. Beschluss: (Änderungsantrag der Fraktion Die Linke) Beschluss: Dem 1. FC Köln wird die Möglichkeit
eröffnet, dass er sein angestrebtes Leistungszentrum in Erweiterung des
Sportparks Müngersdorf, Standort Salzburger Weg, verwirklichen kann. Die Planung des Leistungszentrums des 1. FC
Köln geschieht dabei unter folgenden Maßgaben: a) Prüfung einer Mitnutzung der bestehenden
Fußballplätze am Salzburger Weg (z.T. Kunstrasenplätze) durch den 1. FC Köln
(bei Vorrang des Breitensports) und dadurch mögliche Reduzierung des Bedarfs an
neuen Plätzen. b) Reduzierung Fläche am Salzburger Weg
(geprüft wurden 14 ha) auf die tatsächlich erforderliche Fläche (laut
Kriterienraster 10-12 ha für einen Komplettumzug) und dadurch größerer Abstand
zur Wohnbebauung Erich-Deuser-Straße. c) Orientierung der Fläche entlang der Dürener
Straße und dadurch größerer Abstand zur Wohnbebauung Erich-Deuser-Straße. d) Prüfung einer Mitnutzung der Stellplätze
entlang des Salzburger Weges für das Leistungszentrum des 1. FC Köln, und
dadurch Reduzierung des Flächenbedarfes. Hierdurch größerer Abstand zur
Wohnbebauung Erich-Deuser-Straße. e) Platzierung und Bauweise der für das
Leistungszentrum notwendigen Gebäude auf eine Weise, dass ein zusätzlicher
Immissionsschutz der Wohnbebauung entlang der Erich-Deuser-Straße erreicht
wird. f) Eine Verlegung der Haltestelle Stüttgenshof
der Linie 7 bzw. die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle, um eine
bessere ÖPNV-Anbindung des Standortes Salzburger Weg und des Stadtteils
Junkersdorf zu erreichen, werden geprüft. Die im Flächenpass des STEK Wohnen für
Wohnungsbau ausgewiesene Fläche „3.01 Erich-Deuser-Straße“ ist mit dem
Flächenbedarf des 1. FC Köln vereinbar. Es ist durch Umsetzung der aufgeführten
Maßnahmen ein Abstand von 150 Metern und mehr möglich. Die Umsetzung dieser
Wohnungsbaumaßnahme bleibt daher unberührt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke. 3. Beschluss: (gemeinsamer
Änderungsantrag der SPD- , CDU- und
FDP-Fraktion) Der Stadtentwicklungsausschuss spricht sich für den Verbleib des 1. FC
Köln im Grüngürtel aus. Er beschließt die Alternativfassungen der
Verwaltungsvorlagen mit folgenden inhaltlichen Änderungen zu den Punkten 4. c)
der Vorlage 3209/2016 und 3. a) der Vorlage 3267/2016. Grundsatz Der 1. FC Köln erhält die drei erforderlichen zusätzlichen
Trainingsplätze am Standort Geißbockheim. Der Stadtentwicklungsausschuss
begrüßt zudem das breitensportliche Angebot des FC, vier Kleinspielfelder für
die Öffentlichkeit zu errichten und deren dauerhafte Pflege zu übernehmen. Die
Verwaltung wird gebeten, über Errichtung, Pflege und Nutzung mit dem FC eine
Vereinbarung abzuschließen und hierüber den Sportausschuss zu informieren. Lage der Trainingsplätze und
der Kleinspielfelder Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung der drei erforderlichen
Trainingsplätze sowie die vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit - wie in
der Alternativplanung der Verwaltung in der Vorlage 3209/2016 vorgesehen - auf
der Gleueler Wiese umzusetzen. Renaturierung Der Trainingsplatz 2 wird renaturiert / rückgebaut, wie in der
Beschlussalternative der Vorlage 3209/2016 unter Punkt 4. c) vorgesehen. Des Weiteren ist für das Kampfbahngelände in der Nähe des Decksteiner
Forts in enger Abstimmung mit dem FC zu prüfen, ob diese Fläche renaturiert
werden kann. Weitere Vorgehensweise Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Anpassungen der
Bauleitplanentwürfe vorzunehmen. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls
der Ausschuss für Umwelt und Grün und der Sportausschuss ohne Einschränkung
zustimmen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich
zugestimmt gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke. 4.
Beschluss: (Beschlussvorlage 3209/2016, geändert durch
den Änderungsantrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion) Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt
die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis
(siehe Anlagen 1 und 2); 2. nimmt
den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis (siehe Anlage 3); 3. nimmt
die Resultate der Alternativstandortprüfung für eine "Teilstandortlösung
Nachwuchsmannschaften außerhalb des RheinEnergieSportparks" zur Kenntnis
und beschließt die Weiterführung der Planung zur Erweiterung des RheinEnergieSportparks
als Gesamtlösung am bestehenden Standort (siehe Anlage 4); Alternative: Beschlussalternative zu Punkt 4 mit nachfolgenden Änderungen/Ergänzungen:: Der Stadtentwicklungsausschuss 4. beauftragt
die Verwaltung, die Planung zur 209. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
auf Grundlage des Planungskonzeptes zur Erweiterung des RheinEnergieSportparks
als Gesamtlösung am bestehenden Standort (Masterplan Rheinenergie-Sportpark)
mit folgenden Modifikationen fortzuführen: a) Angleichung des Änderungsbereiches der
FNP-Änderung an den Geltungsbereich des parallel laufenden, gleich lautenden
Bebauungsplanes soweit erforderlich (Anlage 7 a), b) Ergänzung von zwei Sportplatz-Signets auf
den bestehenden Plätzen östlich und südlich des Franz-Kremer-Stadions sowie
Ergänzung eines Sporthallen-Signets für das geplante Leistungszentrum (siehe
Anlage 7 c), c) Beibehalt der drei geplanten
Kunstrasenplätze auf der Gleueler Wiese, Realisierung von vier
Kleinspielfeldern für die Öffentlichkeit und Rückbau inklusive Renaturierung
des zum Decksteiner Weiher gelegenen Sportplatzes 2 (Anlagen 7 b und
7 c). d) Die Punktdarstellung mit der Zweckbestimmung
"Leistungszentrum Fußball" ist möglichst auf die am Standort
notwendigen Sportnutzungen zu begrenzen und die Baukubatur darauf hin
anzupassen. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Planung der drei erforderlichen Trainingsplätze sowie die vier Kleinspielfelder
für die Öffentlichkeit - wie in der Alternativplanung der Verwaltung in der
Vorlage 3209/2016 vorgesehen - auf der Gleueler Wiese umzusetzen. Renaturierung: Der Trainingsplatz 2 wird
renaturiert / rückgebaut, wie in der Beschlussalternative der Vorlage 3209/2016
unter Punkt 4. c) vorgesehen. Des Weiteren ist für das
Kampfbahngelände in der Nähe des Decksteiner Forts in enger Abstimmung mit
dem FC zu prüfen, ob diese Fläche renaturiert werden kann. Weitere Vorgehensweise Die Verwaltung wird
beauftragt, die notwendigen Anpassungen der Bauleitplanentwürfe vorzunehmen. Der Stadtentwicklungsausschuss
verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Ausschuss für Umwelt und Grün und
der Sportausschuss ohne Einschränkung zustimmen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich
zugestimmt gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke. 5.
Beschluss: (Beschlussvorlage 3267/2016, geändert durch
den Änderungsantrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion) Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt
die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie
die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis (siehe Anlagen 2 und 3); 2. nimmt
den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis (siehe Anlage 4); Alternative: Beschlussalternative zu Punkt 3.: Der Stadtentwicklungsausschuss 3. beauftragt
die Verwaltung, den Bebauungsplan-Entwurf auf Grundlage des Masterplans
RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz mit folgenden Modifikationen fortzuführen
(siehe Anlage 7): a) Planung
von drei Kunstrasenplätzen und vier Kleinspielfeldern auf der Gleueler Wiese
bei gleichzeitiger Renaturierung/Rückbau des Trainingsplatzes 2. b) Die
Trainingszeiten für den 1. FC Köln auf den oben genannten Trainingsplätzen
sollen im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages an Wochentagen (montags bis
freitags) im Regelfall auf 14.00 Uhr bis 19.30 Uhr begrenzt werden. Am
Wochenende sind die Belegungszeiten im Einzelfall abzustimmen. c) Die
als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Leistungszentrum Fußball"
festgesetzte Fläche ist möglichst auf die am Standort notwendigen Sportnutzungen
zu begrenzen und die Baukubatur darauf dann anzupassen. d) Im
Bebauungsplan ist die Höhe der Zaunanlagen zu begrenzen sowie das Anbringen von
Werbeanlagen auszuschließen. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Planung der drei erforderlichen Trainingsplätze sowie die vier
Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit
- wie in der Alternativplanung der Verwaltung in der Vorlage 3209/2016
vorgesehen - auf der Gleueler Wiese umzusetzen. Renaturierung: Der Trainingsplatz 2 wird
renaturiert / rückgebaut, wie in der Beschlussalternative der Vorlage 3209/2016
unter Punkt 4. c vorgesehen.) Des Weiteren ist für das Kampfbahngelände
in der Nähe des Decksteiner Forts in enger Abstimmung mit dem FC zu prüfen, ob
diese Fläche renaturiert werden kann. Weitere Vorgehensweise Die Verwaltung wird
beauftragt, die notwendigen Anpassungen der Bauleitplanentwürfe vorzunehmen. Der Stadtentwicklungsausschuss
verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Ausschuss für Umwelt und Grün und
der Sportausschuss ohne Einschränkung zustimmen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich
zugestimmt gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke. Anmerkung: Der Änderungsantrag der SPD zu
TOP 9.1.1 vom 10.11.2016 hat sich durch den aktuellen Änderungsantrag erledigt. | |||||||
19.12.2016 Sportausschuss | 4.1 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | geändert beschlossen | |||
Beschluss: geändert beschlossen
| |||||||
Beratungsergebnisse RM Jahn weist auf den im Stadtentwicklungsausschuss am 15.12.2016 eingebrachten Änderungsantrag hin. Sie betont nochmals ausdrücklich, dass man sich nicht gegen das berechtigte Interesse des 1.FC Köln, sich auszuweiten, ausspricht. Allerdings ist die Standortfrage für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen nicht geklärt. Es bestehen Standortalternativen wie z.B. die vorgeschlagene Fläche in Marsdorf, die auch die Möglichkeit eröffnet, die Überlegungen des 1.FC Köln in Sachen Neubau Stadion zu unterstützen. Dieser Standort würde sowohl den Bedürfnissen des Sports, als auch den eklatant wichtigen Umweltbedürfnissen für den Äußeren Grüngürtel, Rechnung tragen. Insoweit spricht sich die Fraktion Bündnis90/Die Grünen für die Umsetzung der berechtigten Interessen des 1.FC Köln am Standort Marsdorf aus. RM Kron führt aus, dass die SPD-Fraktion entsprechend den im Stadtentwicklungsausschuss gefassten Beschlüssen votieren wird und bedauert, dass die Entscheidung nicht schon früher getroffen wurde. Im Anschluss daran stellt RM Kron die Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses vom 15.12.2016 (4. Beschluss) zur Abstimmung: Geänderter Beschluss: Der Sportausschuss
schließt sich dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses an, der wie folgt
beschlossen hat: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis (siehe Anlagen 1 und 2); 2. nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis (siehe Anlage 3); 3. nimmt die Resultate der Alternativstandortprüfung für eine "Teilstandortlösung Nachwuchsmannschaften außerhalb des RheinEnergieSportparks" zur Kenntnis und beschließt die Weiterführung der Planung zur Erweiterung des RheinEnergieSportparks als Gesamtlösung am bestehenden Standort (siehe Anlage 4); Alternative: Beschlussalternative zu Punkt 4 mit nachfolgenden Änderungen/Ergänzungen: Der
Stadtentwicklungsausschuss … 4. beauftragt die Verwaltung, die Planung zur 209. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) auf Grundlage des Planungskonzeptes zur Erweiterung des RheinEnergieSportparks als Gesamtlösung am bestehenden Standort (Masterplan Rheinenergie-Sportpark) mit folgenden Modifikationen fortzuführen: a) Angleichung des Änderungsbereiches der FNP-Änderung an den Geltungsbereich des parallel laufenden, gleich lautenden Bebauungsplanes soweit erforderlich (Anlage 7 a), b) Ergänzung von zwei Sportplatz-Signets auf den bestehenden Plätzen östlich und südlich des Franz-Kremer-Stadions sowie Ergänzung eines Sporthallen-Signets für das geplante Leistungszentrum (siehe Anlage 7 c), c) Beibehalt der drei geplanten Kunstrasenplätze auf der Gleueler Wiese, Realisierung von vier Kleinspielfeldern für die Öffentlichkeit und Rückbau inklusive Renaturierung des zum Decksteiner Weiher gelegenen Sportplatzes 2 (Anlagen 7 b und 7 c). d) Die Punktdarstellung mit der Zweckbestimmung "Leistungszentrum Fußball" ist möglichst auf die am Standort notwendigen Sportnutzungen zu begrenzen und die Baukubatur darauf hin anzupassen. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Planung der drei erforderlichen Trainingsplätze sowie die vier
Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit - wie in der Alternativplanung der
Verwaltung in der Vorlage 3209/2016 vorgesehen - auf der Gleueler Wiese
umzusetzen. Renaturierung: Der Trainingsplatz 2
wird renaturiert / rückgebaut, wie in der Beschlussalternative der Vorlage
3209/2016 unter Punkt 4. c) vorgesehen. Des Weiteren ist für
das Kampfbahngelände in der Nähe des Decksteiner Forts in enger Abstimmung mit
dem FC zu prüfen, ob diese Fläche renaturiert werden kann. Weitere
Vorgehensweise Die Verwaltung wird
beauftragt, die notwendigen Anpassungen der Bauleitplanentwürfe vorzunehmen. Abstimmungsergebnis Sportausschuss: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke. | |||||||
19.12.2016 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün | 4.1 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | geändert beschlossen | |||
Beschluss: geändert beschlossen
| |||||||
Beratungsergebnisse Geänderter Beschluss: Der Ausschuss
Umwelt und Grün schließt sich dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
an, der wie folgt beschlossen hat: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis (siehe Anlagen 1 und 2); 2. nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis (siehe An-lage 3); 3. nimmt die Resultate der Alternativstandortprüfung für eine "Teilstandortlösung Nachwuchsmannschaften außerhalb des RheinEnergieSportparks" zur Kenntnis und beschließt die Weiterführung der Planung zur Erweiterung des Rhein-EnergieSportparks als Gesamtlösung am bestehenden Standort (siehe Anlage 4); Alternative: Beschlussalternative zu Punkt 4 mit nachfolgenden Änderungen/Ergänzungen:: Der
Stadtentwicklungsausschuss … 4. beauftragt die Verwaltung, die Planung zur 209. Änderung des Flächennut-zungsplanes (FNP) auf Grundlage des Planungskonzeptes zur Erweiterung des RheinEnergieSportparks als Gesamtlösung am bestehenden Standort (Master-plan Rheinenergie-Sportpark) mit folgenden Modifikationen fortzuführen: a) Angleichung des Änderungsbereiches der FNP-Änderung an den Geltungs-bereich des parallel laufenden, gleich lautenden Bebauungsplanes soweit erforderlich (Anlage 7 a), b) Ergänzung von zwei Sportplatz-Signets auf den bestehenden Plätzen östlich und südlich des Franz-Kremer-Stadions sowie Ergänzung eines Sporthallen-Signets für das geplante Leistungszentrum (siehe Anlage 7 c), c) Beibehalt der drei geplanten Kunstrasenplätze auf der Gleueler Wiese, Rea-lisierung von vier Kleinspielfeldern für die Öffentlichkeit und Rückbau inklusive Renaturierung des zum Decksteiner Weiher gelegenen Sportplatzes 2 (Anlagen 7 b und 7 c). d) Die Punktdarstellung mit der Zweckbestimmung "Leistungszentrum Fußball" ist möglichst auf die am Standort notwendigen Sportnutzungen zu begrenzen und die Baukubatur darauf hin anzupassen. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Planung der drei erforderlichen Trainings-plätze sowie die vier
Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit - wie in der Alterna-tivplanung der
Verwaltung in der Vorlage 3209/2016 vorgesehen - auf der Gleu-eler Wiese
umzusetzen. Renaturierung: Der Trainingsplatz 2
wird renaturiert / rückgebaut, wie in der Beschlussalterna-tive der Vorlage
3209/2016 unter Punkt 4. c) vorgesehen. Des Weiteren ist für
das Kampfbahngelände in der Nähe des Decksteiner Forts in enger Abstimmung mit
dem FC zu prüfen, ob diese Fläche renaturiert werden kann. Weitere
Vorgehensweise Die Verwaltung wird
beauftragt, die notwendigen Anpassungen der Bauleitpla-nentwürfe vorzunehmen. Abstimmungsergebnis Ausschuss Umwelt und Grün: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke. |