BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
27.10.2016 Rechnungsprüfungsausschuss5.1öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2014 zur Kenntnis und beschließt nach eingehender Beratung:

-       Der Ausschuss schließt sich dem eingeschränkten Bestätigungsvermerk des RPA an und erklärt den Bericht zu seinem Bericht im Sinne von § 101 GO.

-       Er empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO.

-       Ferner empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung mit der Beseitigung der im Bericht beschriebenen Mängel zu beauftragen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

14.11.2016 Finanzausschuss12.17öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt:

-       Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2014 wird festgestellt.

-       Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.

-       Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 249.539.673,71 € wird durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

-       Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die beschriebenen Mängel abzubauen.

 

17.11.2016 Rat10.20öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Rat beschließt:

-      Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2014 wird festgestellt.

-      Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.

-      Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 249.539.673,71 € wird durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

-      Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die beschriebenen Mängel abzubauen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt