BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
08.11.2016 Ausschuss Kunst und Kultur7.7öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Finanzausschuss die Annahme folgenden Beschlusses:

Der Finanzausschuss beschließt - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017- im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, die Erhöhung der Institutionellen Förderungen in den Sparten Bildende Kunst, Musik, Theater, Tanz, Popkultur und Filmkultur in Höhe von insgesamt 270.500 Euro ab dem Haushaltsjahr 2017 und 295.500 Euro ab dem Haushaltsjahr 2018ff. Die Erhöhung der Institutionellen Förderungen für die einzelnen Zuschussnehmer im Verlauf der Haushaltsjahre 2016 und 2017 ist der Anlage zu entnehmen.

Sofern für die in der Anlage genannten Förderungen eine Befristung des Förderzeitraums beschlossen wurde, bleibt diese von der Erhöhung der Fördersumme unberührt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Hinweis: Die Angelegenheit wurde unter dem Tagesordnungspunkt 7.8 behandelt.

RM Dr. Elster nimmt an der Abstimmung nicht teil.

 

14.11.2016 Finanzausschuss12.22öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Finanzausschuss beschließt - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017- im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, die Erhöhung der Institutionellen Förderungen in den Sparten Bildende Kunst, Musik, Theater, Tanz, Popkultur und Filmkultur in Höhe von insgesamt 270.500 Euro ab dem Haushaltsjahr 2017 und 295.500 Euro ab dem Haushaltsjahr 2018ff. Die Erhöhung der Institutionellen Förderungen für die einzelnen Zuschussnehmer im Verlauf der Haushaltsjahre 2016 und 2017 ist der Anlage zu entnehmen.

Sofern für die in der Anlage genannten Förderungen eine Befristung des Förderzeitraums beschlossen wurde, bleibt diese von der Erhöhung der Fördersumme unberührt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

17.11.2016 Rat10.15öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Finanzausschuss beschließt - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017- im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, die Erhöhung der Institutionellen Förderungen in den Sparten Bildende Kunst, Musik, Theater, Tanz, Popkultur und Filmkultur in Höhe von insgesamt 270.500 Euro ab dem Haushaltsjahr 2017 und 295.500 Euro ab dem Haushaltsjahr 2018ff. Die Erhöhung der Institutionellen Förderungen für die einzelnen Zuschussnehmer im Verlauf der Haushaltsjahre 2016 und 2017 ist der Anlage zu entnehmen.

Sofern für die in der Anlage genannten Förderungen eine Befristung des Förderzeitraums beschlossen wurde, bleibt diese von der Erhöhung der Fördersumme unberührt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion.

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Anmerkung:

Ratsmitglied Dr. Elster nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.