Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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08.11.2016 Ausschuss Kunst und Kultur | 7.7 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Finanzausschuss die Annahme folgenden Beschlusses: Der Finanzausschuss beschließt - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017- im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, die Erhöhung der Institutionellen Förderungen in den Sparten Bildende Kunst, Musik, Theater, Tanz, Popkultur und Filmkultur in Höhe von insgesamt 270.500 Euro ab dem Haushaltsjahr 2017 und 295.500 Euro ab dem Haushaltsjahr 2018ff. Die Erhöhung der Institutionellen Förderungen für die einzelnen Zuschussnehmer im Verlauf der Haushaltsjahre 2016 und 2017 ist der Anlage zu entnehmen. Sofern für die in der Anlage genannten Förderungen eine Befristung des Förderzeitraums beschlossen wurde, bleibt diese von der Erhöhung der Fördersumme unberührt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Hinweis: Die Angelegenheit wurde unter dem Tagesordnungspunkt 7.8 behandelt. RM Dr. Elster nimmt an der Abstimmung nicht teil. | |||||||
14.11.2016 Finanzausschuss | 12.22 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Finanzausschuss beschließt - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017- im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, die Erhöhung der Institutionellen Förderungen in den Sparten Bildende Kunst, Musik, Theater, Tanz, Popkultur und Filmkultur in Höhe von insgesamt 270.500 Euro ab dem Haushaltsjahr 2017 und 295.500 Euro ab dem Haushaltsjahr 2018ff. Die Erhöhung der Institutionellen Förderungen für die einzelnen Zuschussnehmer im Verlauf der Haushaltsjahre 2016 und 2017 ist der Anlage zu entnehmen. Sofern für die in der Anlage genannten Förderungen eine Befristung des Förderzeitraums beschlossen wurde, bleibt diese von der Erhöhung der Fördersumme unberührt. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt | |||||||
17.11.2016 Rat | 10.15 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:
Der Finanzausschuss beschließt - vorbehaltlich des
Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017- im Teilergebnisplan 0416 –
Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, die Erhöhung der
Institutionellen Förderungen in den Sparten Bildende Kunst, Musik, Theater,
Tanz, Popkultur und Filmkultur in Höhe von insgesamt 270.500 Euro ab dem
Haushaltsjahr 2017 und 295.500 Euro ab dem Haushaltsjahr 2018ff. Die Erhöhung
der Institutionellen Förderungen für die einzelnen Zuschussnehmer im Verlauf
der Haushaltsjahre 2016 und 2017 ist der Anlage zu entnehmen. Sofern für die in der Anlage genannten Förderungen
eine Befristung des Förderzeitraums beschlossen wurde, bleibt diese von der
Erhöhung der Fördersumme unberührt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt bei Stimmenthaltung der
AfD-Fraktion. __________ Anmerkung: Ratsmitglied
Dr. Elster nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil. |