BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
08.12.2016 Bezirksvertretung 8 (Kalk)8.2.6öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt

1.       den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 69454/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Anlage 1 zu ändern;

2.       den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 69454/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

15.12.2016 Stadtentwicklungsausschuss12.4öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt

1.       den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 69454/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Anlage 1 zu ändern;

2.       den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 69454/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

20.12.2016 Rat12.4öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Rat beschließt

 

1.       den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 69454/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Anlage 1 zu ändern;

 

2.       den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 69454/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.