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20.12.2016 Rat10.52öffentlich EntscheidungEntscheidunggeändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschlüsse:

 

I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke., der FDP-Fraktion und der Gruppe GUT:

 

Die o.a. Beschlussvorlage der Verwaltung soll wie folgt ergänzt werden:

 

Viele der Herausforderungen, denen sich die Kommunen und Kreise stellen müssen, lassen sich effektiv nur durch enge Zusammenarbeit zwischen den Kommunen, Kreisen und Regionen lösen. Auch in der internationalen und speziell europäischen Dimension, ist es die regionale Ebene, der eine entscheidende Funktion zukommt. Daher unterstützen Rat und Verwaltung der Stadt Köln die Gründung der Metropolregion Rheinland e.V.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit folgenden Maßgaben zur Gestaltung der Vereinsstrukturen am Gründungsprozess zu beteiligen:

 

§  In der Präambel und im Vereinszweck sollen als mittelfristige Zielsetzung aufgenommen werden, dass die Gründung des Vereins Metropolregion Rheinland ein erster, wichtiger Schritt ist, um final eine demokratisch legitimierte und verfasste Struktur anzustreben, die durch ein Landesgesetz oder die Bildung eines Zweckverbandes der Gebietskörperschaften erreicht werden kann.

 

§  Die Schaffung einer Metropolregion ist dann erfolgversprechend, wenn die politische Beteiligung auf eine breite Basis gestellt wird. Die Gebietskörperschaften sollen daher nicht nur durch die Hauptverwaltungsbeamten sondern auch durch die gewählten Mitglieder der Räte der kreisfreien Städte und Kreistage im (erweiterten) Vorstand repräsentiert sein. Dies soll auf Basis des Verhältniswahlrechts bezogen auf alle Gebietskörperschaften, die Mitglied in der Metropolregion Rheinland sind, gewährleistet werden. Dafür ist eine geeignet große Sitzzahl im erweiterten Vorstand vorzusehen.

 

§  Repräsentanten der Wirtschaftskammern, der Gewerkschaften, der Umweltverbände und sowie die Vorsitzenden des Landschaftsverbandes Rheinland und der Regionalräte Köln und Düsseldorf sollen im erweiterten Vorstand mit jeweils einem Sitz vertreten sein sowie Rede- und Antrags- ohne Stimmrecht ausüben können. Den Regierungspräsident/innen soll ein ständiges Gastrecht gewährt werden.

 

§  Zur Unterstützung und Beratung der Vereinsarbeit sollen die Repräsentanten der Wirtschaftskammern, der Gewerkschaften, der Umwelt- und Naturschutzverbände, der Sparkassen sowie von Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen in einem Kuratorium als Vereinsorgan wirken. Sie werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des erweiterten Vorstandes berufen.

 

§  Sitz des Vereins und seiner Geschäftsstelle soll Köln sein.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

II. Beschluss über die so geänderte Verwaltungsvorlage:

 

Mit der Gründung einer „Metropolregion Rheinland“ soll die regionale Kooperation auf eine deutlich breitere räumliche Basis gestellt und die beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften als gemeinsame Region in einem Europa der Regionen optimal positioniert werden. Die Idee der Metropolregion Rheinland ist die Bündelung der Kräfte und Energien aller Beteiligten zur effektiven Realisierung gemeinsam definierter Ziele. Es wird die Gründung eines Zusammenschlusses zur „Metropolregion Rheinland“ in Form eines Vereins angestrebt. Der Rat und die Verwaltung der Stadt Köln unterstützen und fördern die Gründungsmitgliedschaft der Stadt Köln im Metropolregion Rheinland e.V.

 

Viele der Herausforderungen, denen sich die Kommunen und Kreise stellen müssen, lassen sich effektiv nur durch enge Zusammenarbeit zwischen den Kommunen, Kreisen und Regionen lösen. Auch in der internationalen und speziell europäischen Dimension, ist es die regionale Ebene, der eine entscheidende Funktion zukommt. Daher unterstützen Rat und Verwaltung der Stadt Köln die Gründung der Metropolregion Rheinland e.V.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit folgenden Maßgaben zur Gestaltung der Vereinsstrukturen am Gründungsprozess zu beteiligen:

 

§  In der Präambel und im Vereinszweck sollen als mittelfristige Zielsetzung aufgenommen werden, dass die Gründung des Vereins Metropolregion Rheinland ein erster, wichtiger Schritt ist, um final eine demokratisch legitimierte und verfasste Struktur anzustreben, die durch ein Landesgesetz oder die Bildung eines Zweckverbandes der Gebietskörperschaften erreicht werden kann.

 

§  Die Schaffung einer Metropolregion ist dann erfolgversprechend, wenn die politische Beteiligung auf eine breite Basis gestellt wird. Die Gebietskörperschaften sollen daher nicht nur durch die Hauptverwaltungsbeamten sondern auch durch die gewählten Mitglieder der Räte der kreisfreien Städte und Kreistage im (erweiterten) Vorstand repräsentiert sein. Dies soll auf Basis des Verhältniswahlrechts bezogen auf alle Gebietskörperschaften, die Mitglied in der Metropolregion Rheinland sind, gewährleistet werden. Dafür ist eine geeignet große Sitzzahl im erweiterten Vorstand vorzusehen.

 

§  Repräsentanten der Wirtschaftskammern, der Gewerkschaften, der Umweltverbände und sowie die Vorsitzenden des Landschaftsverbandes Rheinland und der Regionalräte Köln und Düsseldorf sollen im erweiterten Vorstand mit jeweils einem Sitz vertreten sein sowie Rede- und Antrags- ohne Stimmrecht ausüben können. Den Regierungspräsident/innen soll ein ständiges Gastrecht gewährt werden.

 

§  Zur Unterstützung und Beratung der Vereinsarbeit sollen die Repräsentanten der Wirtschaftskammern, der Gewerkschaften, der Umwelt- und Naturschutzverbände, der Sparkassen sowie von Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen in einem Kuratorium als Vereinsorgan wirken. Sie werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des erweiterten Vorstandes berufen.

 

§  Sitz des Vereins und seiner Geschäftsstelle soll Köln sein.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

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Anmerkung:

 

Die Gruppe GUT zieht ihren ursprünglichen Änderungsantrag zugunsten des gemeinsamen Änderungsantrages zurück.