BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
15.12.2016 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)9.2.6öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)endgültig abgelehnt  
Beschluss: endgültig abgelehnt
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.    Der Rat beschließt auf Grundlage des Hauptausschussbeschlusses vom 05.12.2016 (Vorlagen-Nr. 4008/2016) zur temporären Unterbringung Geflüchteter die Errichtung eines Systembaus mit 240 Plätzen am Standort Neusser Landstraße / Blumenbergsweg, 50769 Köln-Fühlingen, Gemarkung Worringen, Flur 49, Flurstück 172, 32, 33, 34/3, 2348.

2.    Die investiven Gesamtkosten für den Neubau sowie die Inbetriebnahme des geplanten Standorts belaufen sich auf 8.366.904 €. Für die Errichtung neuer Unterbringungskapazitäten im Flüchtlingsbereich sind im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlung von Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999 investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 70.000.000 € veranschlagt. Die investiven Auszahlungsermächtigungen werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Einzelmaßnahme Neusser Landstraße/Blumenbergsweg zur Verfügung gestellt.

Die investiven Gesamtkosten für die Erstausstattung (Beschaffung des notwendigen Inventars) des Standorts belaufen sich auf 85.200 €. Für die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften sind im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-1004-0-0001, entsprechende Mittel vorgesehen.

Für die notwendigen Aufwandsermächtigungen i.H.v. 477.205 € sind im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum in den Teilplanzeilen

o     13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von        330.989 €

o     14 – Bilanzielle Abschreibungen in Höhe von                                        106.716 €

o     16 – sonst. ordentliche Aufwendungen in Höhe von                                39.500 €

entsprechende Mittel eingeplant. Die Finanzierung lfd. zahlungswirksamer Aufwendungen für die Folgejahre ist im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung sichergestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig abgelehnt

19.12.2016 Finanzausschuss12.50öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.    Der Rat beschließt auf Grundlage des Hauptausschussbeschlusses vom 05.12.2016 (Vorlagen-Nr. 4008/2016) zur temporären Unterbringung Geflüchteter die Errichtung eines Systembaus mit 240 Plätzen am Standort Neusser Landstraße / Blumenbergsweg, 50769 Köln-Fühlingen, Gemarkung Worringen, Flur 49, Flurstück 172, 32, 33, 34/3, 2348.

2.    Die investiven Gesamtkosten für den Neubau sowie die Inbetriebnahme des geplanten Standorts belaufen sich auf 8.366.904 €. Für die Errichtung neuer Unterbringungskapazitäten im Flüchtlingsbereich sind im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlung von Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999 investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 70.000.000 € veranschlagt. Die investiven Auszahlungsermächtigungen werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Einzelmaßnahme Neusser Landstraße/Blumenbergsweg zur Verfügung gestellt.

Die investiven Gesamtkosten für die Erstausstattung (Beschaffung des notwendigen Inventars) des Standorts belaufen sich auf 85.200 €. Für die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften sind im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-1004-0-0001, entsprechende Mittel vorgesehen.

Für die notwendigen Aufwandsermächtigungen i.H.v. 477.205 € sind im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum in den Teilplanzeilen

o     13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von        330.989 €

o     14 – Bilanzielle Abschreibungen in Höhe von                                        106.716 €

o     16 – sonst. ordentliche Aufwendungen in Höhe von                                39.500 €

entsprechende Mittel eingeplant. Die Finanzierung lfd. zahlungswirksamer Aufwendungen für die Folgejahre ist im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung sichergestellt.


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich - gegen Stimmen der SPD-Fraktion - zugestimmt.

20.12.2016 Rat10.54öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

1.      Der Rat beschließt auf Grundlage des Hauptausschussbeschlusses vom 05.12.2016 (Vorlagen-Nr. 4008/2016) zur temporären Unterbringung Geflüchteter die Errichtung eines Systembaus mit 240 Plätzen am Standort Neusser Landstraße / Blumenbergsweg, 50769 Köln-Fühlingen, Gemarkung Worringen, Flur 49, Flurstück 172, 32, 33, 34/3, 2348.

2.      Die investiven Gesamtkosten für den Neubau sowie die Inbetriebnahme des geplanten Standorts belaufen sich auf 8.366.904 €. Für die Errichtung neuer Unterbringungskapazitäten im Flüchtlingsbereich sind im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlung von Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999 investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 70.000.000 € veranschlagt. Die investiven Auszahlungsermächtigungen werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Einzelmaßnahme Neusser Landstraße/Blumenbergsweg zur Verfügung gestellt.

       Die investiven Gesamtkosten für die Erstausstattung (Beschaffung des notwendigen Inventars) des Standorts belaufen sich auf 85.200 €. Für die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften sind im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-1004-0-0001, entsprechende Mittel vorgesehen.

       Für die notwendigen Aufwandsermächtigungen i.H.v. 477.205 € sind im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum in den Teilplanzeilen

o                  13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von        330.989 €

o                  14 – Bilanzielle Abschreibungen in Höhe von                                        106.716 €

o                  16 – sonst. ordentliche Aufwendungen in Höhe von                                39.500 €

       entsprechende Mittel eingeplant. Die Finanzierung lfd. zahlungswirksamer Aufwendungen für die Folgejahre ist im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung sichergestellt.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und die Gruppe pro Köln zugestimmt.