Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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15.12.2016 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) | 9.2.6 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | endgültig abgelehnt | |||
Beschluss: endgültig abgelehnt
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Beratungsergebnisse Beschluss:Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat beschließt auf Grundlage des Hauptausschussbeschlusses
vom 05.12.2016 (Vorlagen-Nr. 4008/2016) zur temporären Unterbringung
Geflüchteter die Errichtung eines Systembaus mit 240 Plätzen am Standort
Neusser Landstraße / Blumenbergsweg, 50769 Köln-Fühlingen, Gemarkung Worringen,
Flur 49, Flurstück 172, 32, 33, 34/3, 2348. 2.
Die investiven Gesamtkosten für den Neubau sowie die
Inbetriebnahme des geplanten Standorts belaufen sich auf 8.366.904 €. Für die
Errichtung neuer Unterbringungskapazitäten im Flüchtlingsbereich sind im vom
Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2016/2017 im
Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlung von Baumaßnahmen, bei der
Finanzstelle 5620-1004-0-5999 investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von
insgesamt 70.000.000 € veranschlagt. Die investiven Auszahlungsermächtigungen
werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Einzelmaßnahme Neusser
Landstraße/Blumenbergsweg zur Verfügung gestellt. Die investiven
Gesamtkosten für die Erstausstattung (Beschaffung des notwendigen Inventars)
des Standorts belaufen sich auf 85.200 €. Für die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften
sind im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum Doppelhaushalt
2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-1004-0-0001,
entsprechende Mittel vorgesehen. Für die notwendigen Aufwandsermächtigungen i.H.v. 477.205 € sind
im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum Doppelhaushalt
2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum in den Teilplanzeilen o 13 – Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 330.989
€ o 14 – Bilanzielle
Abschreibungen in Höhe von 106.716
€ o 16 – sonst. ordentliche
Aufwendungen in Höhe von 39.500
€ entsprechende Mittel
eingeplant. Die Finanzierung lfd. zahlungswirksamer Aufwendungen für die
Folgejahre ist im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung sichergestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt | |||||||
19.12.2016 Finanzausschuss | 12.50 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beschließt auf Grundlage des Hauptausschussbeschlusses
vom 05.12.2016 (Vorlagen-Nr. 4008/2016) zur temporären Unterbringung
Geflüchteter die Errichtung eines Systembaus mit 240 Plätzen am Standort
Neusser Landstraße / Blumenbergsweg, 50769 Köln-Fühlingen, Gemarkung Worringen,
Flur 49, Flurstück 172, 32, 33, 34/3, 2348. 2.
Die investiven Gesamtkosten für den Neubau sowie die
Inbetriebnahme des geplanten Standorts belaufen sich auf 8.366.904 €. Für die
Errichtung neuer Unterbringungskapazitäten im Flüchtlingsbereich sind im vom
Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2016/2017 im
Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von
Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlung von Baumaßnahmen, bei der
Finanzstelle 5620-1004-0-5999 investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von
insgesamt 70.000.000 € veranschlagt. Die investiven Auszahlungsermächtigungen
werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Einzelmaßnahme Neusser
Landstraße/Blumenbergsweg zur Verfügung gestellt. Die investiven
Gesamtkosten für die Erstausstattung (Beschaffung des notwendigen Inventars)
des Standorts belaufen sich auf 85.200 €. Für die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften
sind im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum Doppelhaushalt
2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-1004-0-0001,
entsprechende Mittel vorgesehen. Für die notwendigen Aufwandsermächtigungen i.H.v. 477.205 € sind
im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum Doppelhaushalt
2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum in den Teilplanzeilen o 13 – Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 330.989
€ o 14 – Bilanzielle
Abschreibungen in Höhe von 106.716
€ o 16 – sonst. ordentliche
Aufwendungen in Höhe von 39.500
€ entsprechende Mittel
eingeplant. Die Finanzierung lfd. zahlungswirksamer Aufwendungen für die
Folgejahre ist im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung sichergestellt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich - gegen Stimmen der SPD-Fraktion - zugestimmt. | |||||||
20.12.2016 Rat | 10.54 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:1.
Der
Rat beschließt auf Grundlage des Hauptausschussbeschlusses vom 05.12.2016 (Vorlagen-Nr.
4008/2016) zur temporären Unterbringung Geflüchteter die Errichtung eines Systembaus
mit 240 Plätzen am Standort Neusser Landstraße / Blumenbergsweg, 50769
Köln-Fühlingen, Gemarkung Worringen, Flur 49, Flurstück 172, 32, 33, 34/3, 2348. 2.
Die investiven Gesamtkosten für den Neubau sowie die
Inbetriebnahme des geplanten Standorts belaufen sich auf 8.366.904 €. Für die
Errichtung neuer Unterbringungskapazitäten im Flüchtlingsbereich sind im vom
Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2016/2017 im
Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlung von Baumaßnahmen, bei der
Finanzstelle 5620-1004-0-5999 investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von
insgesamt 70.000.000 € veranschlagt. Die investiven Auszahlungsermächtigungen
werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Einzelmaßnahme Neusser Landstraße/Blumenbergsweg
zur Verfügung gestellt. Die investiven Gesamtkosten für die
Erstausstattung (Beschaffung des notwendigen Inventars) des Standorts belaufen
sich auf 85.200 €. Für die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften sind im vom
Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2016/2017 im
Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-1004-0-0001, entsprechende Mittel vorgesehen. Für die notwendigen Aufwandsermächtigungen i.H.v. 477.205 €
sind im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum Doppelhaushalt
2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum in den Teilplanzeilen o
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 330.989 € o
14 – Bilanzielle Abschreibungen in Höhe von 106.716 € o
16 – sonst. ordentliche Aufwendungen in Höhe von 39.500 € entsprechende Mittel eingeplant. Die
Finanzierung lfd. zahlungswirksamer Aufwendungen für die Folgejahre ist im
Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung sichergestellt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und die Gruppe pro Köln zugestimmt. |