Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||||||||||||||||
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06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss | 6.6 | öffentlich | Vorberatung (Fachausschuss) | ||||||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum zur Anhörung in alle neun Bezirksvertretungen, den Gestaltungsbeirat, den Wirtschaftsausschuss, den Verkehrsausschuss und in die StadtAG Behindertenpolitik. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||||||||||||||||
06.07.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz) | 7.2.10 | öffentlich | Anhörung (BV) | ||||||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Wegen zu kurzer Vorlagefrist geschoben. | |||||||||||||||||||||
05.09.2017 Verkehrsausschuss | 5.2 | öffentlich | Vorberatung (Fachausschuss) | ||||||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Ø Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. | |||||||||||||||||||||
07.09.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) | 9.2.2 | öffentlich | Anhörung (BV) | ||||||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt
dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beauftragt die Verwaltung, das
Gestaltungshandbuch der Stadt Köln
umzusetzen, und schafft damit die Grundlage für die Gestaltung,
Sauberkeit und Instandhaltung für den öffentlichen Raum in den nächsten
Jahrzehnten. a) 1. Der Rat beschließt die Anwendung des
Bedeutungsplans, der Stadträume hierarchisiert. Hierdurch findet eine
stadtverwaltungsinterne und –externe Vereinbarung auf bestimmte Stadträume
statt und verbessert dadurch die Effizienz und Zusammenarbeit aller Beteiligten
im öffentlichen Raum. 2. Außerdem wird die Einführung der 9
Planungsgrundsätze und den daraus abgeleiteten Gestaltungsstandards für
Stadtraumelemente im öffentlichen Raum beschlossen. Das Ziel ist hierbei, den
Stadtraum durch eine Vereinfachung der Planungs-, Abstimmungs- und
Überprüfungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und die jeweils – abhängig vom
Bedeutungsraum (siehe Bedeutungsplan) - angemessene Qualität her zu stellen und
zu sichern. 3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4
Instandhaltungsgrundsätze inhaltlich als perspektivisches Qualitätsziel zu
verfolgen. Diese definieren angestrebte Standards für die Sauberkeit und Pflege
von Stadträumen. b) Der Rat beauftragt die Verwaltung, die
Inhalte des Gestaltungshandbuches nach angemessenen Zeiträumen zu evaluieren
und dem Rat der Stadt Köln die Ergebnisse der Evaluationen und die Vorschläge
zu Aktualisierungen vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Frau Heinrich (parteilos) | |||||||||||||||||||||
07.09.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk) | 8.2.2 | öffentlich | Anhörung (BV) | ||||||||||||||||||
Beratungsergebnisse Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu
fassen:
a. - 1. Der Rat beschließt die Anwendung des Bedeutungsplans, der Stadträume
hierarchisiert. Hierdurch findet eine stadtverwaltungsinterne und –externe
Vereinbarung auf bestimmte Stadträume statt und verbessert dadurch die
Effizienz und Zusammenarbeit aller Beteiligten im öffentlichen Raum. - 2. Außerdem wird die Einführung der 9 Planungsgrundsätze und den daraus
abgeleiteten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentlichen Raum
beschlossen. Das Ziel ist hierbei, den Stadtraum durch eine Vereinfachung der
Planungs-, Abstimmungs- und Überprüfungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und
die jeweils – abhängig vom Bedeutungsraum (siehe Bedeutungsplan) - angemessene
Qualität her zu stellen und zu sichern. - 3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4 Instandhaltungsgrundsätze
inhaltlich als perspektivisches Qualitätsziel zu verfolgen. Diese definieren
angestrebte Standards für die Sauberkeit und Pflege von Stadträumen. b. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Inhalte des Gestaltungshandbuches
nach angemessenen Zeiträumen zu evaluieren und dem Rat der Stadt Köln die
Ergebnisse der Evaluationen und die Vorschläge zu Aktualisierungen vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||||||||||||||||
07.09.2017 Wirtschaftsausschuss | 6.1 | öffentlich | Vorberatung (Fachausschuss) | ||||||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der Wirtschaftsausschuss verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. | |||||||||||||||||||||
11.09.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) | 10.2 | öffentlich | Anhörung (BV) | ||||||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Beschluss: Die Bezirksvertretung
a. - 1. Der Rat beschließt die Anwendung des Bedeutungsplans, der Stadträume
hierarchisiert. Hierdurch findet eine stadtverwaltungsinterne und –externe
Vereinbarung auf bestimmte Stadträume statt und verbessert dadurch die
Effizienz und Zusammenarbeit aller Beteiligten im öffentlichen Raum. - 2. Außerdem wird die Einführung der 9 Planungsgrundsätze und den daraus
abgeleiteten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentlichen Raum
beschlossen. Das Ziel ist hierbei, den Stadtraum durch eine Vereinfachung der
Planungs-, Abstimmungs- und Überprüfungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und
die jeweils – abhängig vom Bedeutungsraum (siehe Bedeutungsplan) - angemessene
Qualität her zu stellen und zu sichern. - 3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4 Instandhaltungsgrundsätze
inhaltlich als perspektivisches Qualitätsziel zu verfolgen. Diese definieren
angestrebte Standards für die Sauberkeit und Pflege von Stadträumen. b. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Inhalte des Gestaltungshandbuches
nach angemessenen Zeiträumen zu evaluieren und dem Rat der Stadt Köln die
Ergebnisse der Evaluationen und die Vorschläge zu Aktualisierungen vorzulegen. 2. Der
Beteiligung der Bezirksvertretungen, die vor Ort mit den Bürgerinnen und
Bürgern im engen Kontakt stehen, kommt bei der Planung des öffentlichen Raumes
eine besondere Bedeutung zu. Sie sind daher zwingend in die Neu- und
Umgestaltungen des öffentlichen Raumer, z. B. von Straßen, Plätzen und
Parkanlagen, in die Abstimmung einzubinden. Es muss möglich sein, von den im Gestaltungshandbuch definierten
Standards auf politischen Beschluss der Bezirksvertretungen hin abzuweichen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP/Piraten-Fraktion | |||||||||||||||||||||
11.09.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) | 9.2.3 | öffentlich | Anhörung (BV) | ||||||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Beschluss: Die
Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu
beschließen:
a. - 1. Der Rat beschließt die Anwendung des Bedeutungsplans, der Stadträume
hierarchisiert. Hierdurch findet eine stadtverwaltungsinterne und –externe
Vereinbarung auf bestimmte Stadträume statt und verbessert dadurch die
Effizienz und Zusammenarbeit aller Beteiligten im öffentlichen Raum. - 2. Außerdem wird die Einführung der 9 Planungsgrundsätze und den daraus
abgeleiteten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentlichen Raum
beschlossen. Das Ziel ist hierbei, den Stadtraum durch eine Vereinfachung der
Planungs-, Abstimmungs- und Überprüfungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und
die jeweils – abhängig vom Bedeutungsraum (siehe Bedeutungsplan) - angemessene
Qualität her zu stellen und zu sichern. - 3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4 Instandhaltungsgrundsätze
inhaltlich als perspektivisches Qualitätsziel zu verfolgen. Diese definieren
angestrebte Standards für die Sauberkeit und Pflege von Stadträumen. b. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Inhalte des Gestaltungshandbuches
nach angemessenen Zeiträumen zu evaluieren und dem Rat der Stadt Köln die
Ergebnisse der Evaluationen und die Vorschläge zu Aktualisierungen vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. | |||||||||||||||||||||
14.09.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) | 3.1 | öffentlich | Anhörung (BV) | ||||||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Beschluss: Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden ungeänderten Beschluss:
a. - 1. Der Rat beschließt die Anwendung des Bedeutungsplans, der Stadträume
hierarchisiert. Hierdurch findet eine stadtverwaltungsinterne und –externe
Vereinbarung auf bestimmte Stadträume statt und verbessert dadurch die
Effizienz und Zusammenarbeit aller Beteiligten im öffentlichen Raum. - 2. Außerdem wird die Einführung der 9 Planungsgrundsätze und den daraus
abgeleiteten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentlichen Raum
beschlossen. Das Ziel ist hierbei, den Stadtraum durch eine Vereinfachung der
Planungs-, Abstimmungs- und Überprüfungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und
die jeweils – abhängig vom Bedeutungsraum (siehe Bedeutungsplan) - angemessene
Qualität her zu stellen und zu sichern. - 3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4 Instandhaltungsgrundsätze
inhaltlich als perspektivisches Qualitätsziel zu verfolgen. Diese definieren
angestrebte Standards für die Sauberkeit und Pflege von Stadträumen. b. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Inhalte des Gestaltungshandbuches
nach angemessenen Zeiträumen zu evaluieren und dem Rat der Stadt Köln die
Ergebnisse der Evaluationen und die Vorschläge zu Aktualisierungen vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||||||||||||||||
18.09.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) | 9.2.2 | öffentlich | Anhörung (BV) | ||||||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Beschluss:
a. -
1. Der Rat beschließt die Anwendung des
Bedeutungsplans, der Stadträume hierarchisiert. Hierdurch findet eine
stadtverwaltungsinterne und –externe Vereinbarung auf bestimmte Stadträume
statt und verbessert dadurch die Effizienz und Zusammenarbeit aller Beteiligten
im öffentlichen Raum. -
2. Außerdem wird die Einführung der 9
Planungsgrundsätze und den daraus abgeleiteten Gestaltungsstandards für
Stadtraumelemente im öffentlichen Raum beschlossen. Das Ziel ist hierbei, den
Stadtraum durch eine Vereinfachung der Planungs-, Abstimmungs- und
Überprüfungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und die jeweils – abhängig vom
Bedeutungsraum (siehe Bedeutungsplan) - angemessene Qualität her zu stellen und
zu sichern. -
3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4
Instandhaltungsgrundsätze inhaltlich als perspektivisches Qualitätsziel zu
verfolgen. Diese definieren angestrebte Standards für die Sauberkeit und Pflege
von Stadträumen. b.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Inhalte des
Gestaltungshandbuches nach angemessenen Zeiträumen zu evaluieren und dem Rat
der Stadt Köln die Ergebnisse der Evaluationen und die Vorschläge zu
Aktualisierungen vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Zurückgestellt auf Oktober Sitzung | |||||||||||||||||||||
18.09.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) | 9.2.2 | öffentlich | Anhörung (BV) | ||||||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Beschluss: Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat der Stadt Köln folgenden
Beschluss zu fassen: 1. a.) Der Rat beauftragt die Verwaltung, das
Gestaltungshandbuch der Stadt Köln
umzusetzen, und schafft damit die Grundlage für die Gestaltung,
Sauberkeit und Instandhaltung für den öffentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten. - 1. Der Rat beschließt die Anwendung des Bedeutungsplans, der Stadträume
hierarchisiert. Hierdurch findet eine stadtverwaltungsinterne und –externe
Vereinbarung auf bestimmte Stadträume statt und verbessert dadurch die
Effizienz und Zusammenarbeit aller Beteiligten im öffentlichen Raum. - 2. Außerdem wird die Einführung der 9 Planungsgrundsätze und den daraus
abgeleiteten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentlichen Raum
beschlossen. Das Ziel ist hierbei, den Stadtraum durch eine Vereinfachung der
Planungs-, Abstimmungs- und Überprüfungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und
die jeweils – abhängig vom Bedeutungsraum (siehe Bedeutungsplan) - angemessene
Qualität her zu stellen und zu sichern. - 3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4 Instandhaltungsgrundsätze
inhaltlich als perspektivisches Qualitätsziel zu verfolgen. Diese definieren
angestrebte Standards für die Sauberkeit und Pflege von Stadträumen. b.) Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Inhalte des Gestaltungshandbuches
nach angemessenen Zeiträumen zu evaluieren und dem Rat der Stadt Köln die
Ergebnisse der Evaluationen und die Vorschläge zu Aktualisierungen vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Bronisz, Herr Pavegos, Frau Bussmann und Herr Theilen-von Wrochem) | |||||||||||||||||||||
19.09.2017 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik | 2.1 | öffentlich | Vorberatung (Fachausschuss) | ||||||||||||||||||
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21.09.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes) | 9.2.1 | öffentlich | Anhörung (BV) | ||||||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Die
Bezirksvertretung erweitert die Beschlussvorlage der Verwaltung und empfiehlt
dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Gestaltungshandbuch der Stadt
Köln umzusetzen, und schafft damit die
Grundlage für die Gestaltung, Sauberkeit und Instandhaltung für den
öffentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten. a. - 1. Der Rat beschließt die Anwendung des Bedeutungsplans, der Stadträume
hierarchisiert. Hierdurch findet eine stadtverwaltungsinterne und –externe
Vereinbarung auf bestimmte Stadträume statt und verbessert dadurch die
Effizienz und Zusammenarbeit aller Beteiligten im öffentlichen Raum. - 2. Außerdem wird die Einführung der 9 Planungsgrundsätze und den daraus
abgeleiteten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentlichen Raum
beschlossen. Das Ziel ist hierbei, den Stadtraum durch eine Vereinfachung der
Planungs-, Abstimmungs- und Überprüfungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und
die jeweils – abhängig vom Bedeutungsraum (siehe Bedeutungsplan) - angemessene
Qualität her zu stellen und zu sichern. - 3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4 Instandhaltungsgrundsätze
inhaltlich als perspektivisches Qualitätsziel zu verfolgen. Diese definieren
angestrebte Standards für die Sauberkeit und Pflege von Stadträumen. b. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Inhalte des Gestaltungshandbuches
nach angemessenen Zeiträumen zu evaluieren und dem Rat der Stadt Köln die
Ergebnisse der Evaluationen und die Vorschläge zu Aktualisierungen vorzulegen. Die Beteiligung der Bezirksvertretungen, die vor Ort mit den Bürgerinnen
und Bürgern im engen Kontakt stehen, kommt bei der Planung des öffentlichen
Raumes eine besondere Bedeutung zu. Sie sind daher zwingend in die Neu- und
Umgestaltungen des öffentlichen Raumes, z.B. von Straßen, Plätzen und
Parkanlagen, in die Abstimmung einzubinden. Es muss möglich sein, von den im Gestaltungshandbuch definierten
Standards auf politischen Beschluss der Bezirksvertretungen hin abzuweichen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. | |||||||||||||||||||||
26.09.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz) | 7.2.1 | öffentlich | Anhörung (BV) | ||||||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Beschluss:
a. - 1. Der Rat beschließt die Anwendung des Bedeutungsplans, der Stadträume
hierarchisiert. Hierdurch findet eine stadtverwaltungsinterne und –externe
Vereinbarung auf bestimmte Stadträume statt und verbessert dadurch die
Effizienz und Zusammenarbeit aller Beteiligten im öffentlichen Raum. - 2. Außerdem wird die Einführung der 9 Planungsgrundsätze und den daraus
abgeleiteten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentlichen Raum
beschlossen. Das Ziel ist hierbei, den Stadtraum durch eine Vereinfachung der
Planungs-, Abstimmungs- und Überprüfungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und
die jeweils – abhängig vom Bedeutungsraum (siehe Bedeutungsplan) - angemessene
Qualität her zu stellen und zu sichern. - 3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4 Instandhaltungsgrundsätze
inhaltlich als perspektivisches Qualitätsziel zu verfolgen. Diese definieren
angestrebte Standards für die Sauberkeit und Pflege von Stadträumen. b. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Inhalte des Gestaltungshandbuches
nach angemessenen Zeiträumen zu evaluieren und dem Rat der Stadt Köln die
Ergebnisse der Evaluationen und die Vorschläge zu Aktualisierungen vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig empfohlen. | |||||||||||||||||||||
16.10.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) | 9.2.1 | öffentlich | Anhörung (BV) | ||||||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Ergänzender Beschluss:
a. - 1. Der Rat beschließt die Anwendung des Bedeutungsplans, der Stadträume
hierarchisiert. Hierdurch findet eine stadtverwaltungsinterne und –externe
Vereinbarung auf bestimmte Stadträume statt und verbessert dadurch die
Effizienz und Zusammenarbeit aller Beteiligten im öffentlichen Raum. - 2. Außerdem wird die Einführung der 9 Planungsgrundsätze und den daraus
abgeleiteten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentlichen Raum
beschlossen. Das Ziel ist hierbei, den Stadtraum durch eine Vereinfachung der
Planungs-, Abstimmungs- und Überprüfungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und
die jeweils – abhängig vom Bedeutungsraum (siehe Bedeutungsplan) - angemessene
Qualität her zu stellen und zu sichern. - 3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4 Instandhaltungsgrundsätze
inhaltlich als perspektivisches Qualitätsziel zu verfolgen. Diese definieren
angestrebte Standards für die Sauberkeit und Pflege von Stadträumen. b. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Inhalte des Gestaltungshandbuches
nach angemessenen Zeiträumen zu evaluieren und dem Rat der Stadt Köln die
Ergebnisse der Evaluationen und die Vorschläge zu Aktualisierungen vorzulegen. Weiter beschließt die
Bezirksvertretung Lindenthal eine Priorisierung für die im Gestaltungshandbuch
genannten Elemente im Stadtbezirk 3: - Erhöhung der
Reinigungsfrequenz auf den Haupt und Einkaufsstraßen (vgl .Faktensammlung IHK
aus der BV Sitzung vom 18.09.2017) - Ersetzung derzeitiger
Wertstoff- Container z. Bsp. Durch Unterflurmodelle - Einheitliche Gestaltung
des Baumscheibenschutzes - Ersetzten der „Dixi“-
Toiletten an den Marktplätzen durch die im Gestaltungshandbuch vorgesehenen
WC-Anlagen Die Bezirksvertretung
Lindenthal empfiehlt dem Rat und den zuständigen Ausschüssen:
So soll sichergestellt
werden, dass die „perspektivischen Qualitätsziele“ in absehbarer Zeit auch in
den Räumen mit nachbarschaftlicher Bedeutung erreicht werden können (z. Bsp.
Unterflurlösung für Wertstoff-Container, WC-Gebäude statt „Dixi-Klo“ auf
öffentlichen Flächen etc.). Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen Nicht anwesend: Herr Fiedler (SPD) und Herr Dr. Rother (FDP) | |||||||||||||||||||||
16.11.2017 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik | 1.1 | öffentlich | Vorberatung (Fachausschuss) | ||||||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt den
Fachausschüssen des Rates unter der Maßgabe, dass die von der
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschlossenen Änderungen im
Gestaltungshandbuch vorgenommen werden, zu empfehlen, wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Gestaltungshandbuch der Stadt
Köln umzusetzen, und schafft damit die Grundlage für die Gestaltung, Sauberkeit
und Instandhaltung für den öffentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten. 2 a. - 1. Der Rat beschließt die Anwendung des
Bedeutungsplans, der Stadträume hierarchisiert. Hierdurch findet eine stadtverwaltungsinterne und –externe Vereinbarung
auf bestimmte Stadträume statt und verbessert dadurch die Effizienz und
Zusammenarbeit aller Beteiligten im öffentlichen Raum. - 2. Außerdem wird die Einführung der 9
Planungsgrundsätze und den daraus abgeleiteten Gestaltungsstandards für
Stadtraumelemente im öffentlichen Raum beschlossen. Das Ziel ist hierbei, den Stadtraum durch eine Vereinfachung der
Planungs-, Abstimmungs- und Überprüfungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und
die jeweils – abhängig vom Bedeutungsraum (siehe Bedeutungsplan) - angemessene
Qualität her zu stellen und zu sichern. - 3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4
Instandhaltungsgrundsätze inhaltlich als perspektivisches Qualitätsziel zu
verfolgen. Diese definieren angestrebte Standards für die Sauberkeit und Pflege
von Stadträumen. b. Der Rat
beauftragt die Verwaltung, die Inhalte des Gestaltungshandbuches nach
angemessenen Zeiträumen zu evaluieren und dem Rat der Stadt Köln die Ergebnisse
der Evaluationen und die Vorschläge zu Aktualisierungen vorzulegen. In
den vorgelegten Entwurf des Gestaltungshandbuchs sind folgende Änderungen
aufzunehmen: Seite
7/ Spalte 2 „Die
Barrierefreiheit in Kapitel E setzt Standards für eine Orientierung und
Erreichbarkeit aller Bürgerinnen und Bürger.“ Zu
ergänzen ist: Sie ist als obligatorischer Bestandteil in allen Stadträumen
unabhängig von der jeweiligen Bedeutung des jeweiligen Stadtraums in die
Planungen zu integrieren. Seite
10 Im
"Planungsgespräch" (verwaltungsinternes Planer- Gremium: Dez VI und
Dez VIII) kann unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze im
Einzelfall von den Standards abgewichen werden. Seite
15 In
öffentlichen Räumen, deren Aufenthaltsqualität vor allem für Fußgänger von
hoher Bedeutung ist, ist Attributen wie Gestaltung, Sicherheit, Pflege,
Instandhaltung, Komfort, ortsangemessene Nutzungen, Barrierefreiheit und
ein offenes Erscheinungsbild ein besonders hoher Stellenwert einzuräumen. Die
Gesamtwirkung der öffentlichen Räume ist reduziert, zeitlos, nachhaltig,
nutzerfreundlich für alle (Design for all) und funktional zu gestalten. S.
16 oben einfügen: Zu
C1 Es
ist erklärtes Planungsziel: Öffentliche Räume sind barrierefrei zu gestalten. (Damit
entfällt Punkt 8 der Planungsgrundsätze.) Seite
17 Unter
der Berücksichtigung der Barrierefreiheit sind hier hochwertige Abweichungen vom
Grundstandard möglich, wenn dies aus einem schlüssigen Gesamtkonzept folgt. ab
Seite 41 E
Barrierefreiheit Grundsätzlich
ist in diesem Kapitel das Wort ‚soll‘ durch ‚muss‘ zu ersetzen. Seite
41, 3. Absatz, letzter Satz, zu ergänzen Für
sehbehinderte Menschen ist es wichtig, dass sich die Bodenbeläge kontrastreich
voneinander unterscheiden. (Leuchtdichtekontrast von mindestens 0,4) Seite
43 Taktile und visuelle
Leitelemente
Mit
Hilfe ertastbarer und visuell kontrastreicher Bodenindikatoren (Leuchtdichtekontrast
von mindestens 0,4) werden gleichbleibende und unverwechselbare Strukturen
in die Straßenplanung einbezogen …. …. Handelt
es sich bei dem Ziel um eine …… Der
öffentliche Raum Diese
neuen Ergebnisse werden dann nach Abstimmung mit der
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in einer überarbeiteten Version
dieses Handbuches eingearbeitet. Ergänzung: Ein
Ausbau von Querungsstellungen durch Borde mit differenzierter Bordhöhe wird zur
nächsten Überarbeitung des Gestaltungshandbuchs diskutiert und ggf.
eingearbeitet. Seite
49 Um
wichtige Identitäten in der Innenstadt zu bewahren, wurden bereits mit dem
Gestaltungshandbuch Innenstadt in den Einkaufslagen (Kerngebiet K), auf den
Kölner Ringen (Ringe R) und in der historischen Altstadt (Historischer Bereich
H) Standards für die Pflastergestaltung festgesetzt. Ergänzung: Diese
Standards sind unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze sinnvoll
anzuwenden. Seite
59 Diese
wenigen Standardelemente sollen aus der Vielfalt der derzeit angewandten
Elemente die Auswahl treffen, die sich im Stadtraum in Bezug auf Seite
185 I
Verweise Grundsätzlich
erfolgt der Ausbau der Straßen und Plätze nach den aktuell anerkannten Regeln
der Technik. Folgende
Regelwerke und Handbücher sind zu beachten (exemplarisch): ……………..
…………….. Ergänzung: DIN
18040-3 Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen | |||||||||||||||||||||
Gestaltungsbeirat | öffentlich | Vorberatung (Fachausschuss) | |||||||||||||||||||
21.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss | 6.2 | öffentlich | Vorberatung (Fachausschuss) | ||||||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt. | |||||||||||||||||||||
28.09.2017 Rat | 10.29 | öffentlich | Entscheidung | ||||||||||||||||||
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09.11.2017 Stadtentwicklungsausschuss | 6.1 | öffentlich | Vorberatung (Fachausschuss) | ||||||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Der Stadtentwicklungsausschuss stellt die Angelegenheit zurück, da die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik die Beschlussvorlage erst am 16.11.2017 berät. | |||||||||||||||||||||
14.12.2017 Stadtentwicklungsausschuss | 6.1 | öffentlich | Vorberatung (Fachausschuss) | ||||||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses: 1. Der Rat beauftragt die
Verwaltung, das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln umzusetzen, und schafft
damit die Grundlage für die Gestaltung, Sauberkeit und Instandhaltung für den
öffentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten. 2 a. -
1. Der Rat beschließt die Anwendung des Bedeutungsplans, der Stadträume
hierarchisiert. Hierdurch findet eine
stadtverwaltungsinterne und –externe Vereinbarung auf bestimmte Stadträume
statt und verbessert dadurch die Effizienz und Zusammenarbeit aller Beteiligten
im öffentlichen Raum. -
2. Außerdem wird die Einführung der 9 Planungsgrundsätze und den daraus
abgeleiteten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentlichen Raum
beschlossen. Das Ziel ist hierbei, den
Stadtraum durch eine Vereinfachung der Planungs-, Abstimmungs- und
Überprüfungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und die jeweils – abhängig vom
Bedeutungsraum (siehe Bedeutungsplan) - angemessene Qualität her zu stellen und
zu sichern. -
3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4 Instandhaltungsgrundsätze inhaltlich als
perspektivisches Qualitätsziel zu verfolgen. Diese definieren angestrebte
Standards für die Sauberkeit und Pflege von Stadträumen. b.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die
Inhalte des Gestaltungshandbuches nach angemessenen Zeiträumen zu evaluieren
und dem Rat der Stadt Köln die Ergebnisse der Evaluationen und die Vorschläge
zu Aktualisierungen vorzulegen. In den vorgelegten Entwurf des
Gestaltungshandbuchs sind folgende Änderungen aufzunehmen: Seite 7/ Spalte 2 „Die Barrierefreiheit in Kapitel E setzt
Standards für eine Orientierung und Erreichbarkeit aller Bürgerinnen und
Bürger.“ Zu ergänzen ist: Sie ist als obligatorischer
Bestandteil in allen Stadträumen unabhängig von der jeweiligen Bedeutung des
jeweiligen Stadtraums in die Planungen zu integrieren. Seite 10 Im "Planungsgespräch"
(verwaltungsinternes Planer- Gremium: Dez VI und Dez VIII) kann unter Berücksichtigung
der Planungsgrundsätze im Einzelfall von den Standards abgewichen werden. Seite 15 In öffentlichen Räumen, deren
Aufenthaltsqualität vor allem für Fußgänger von hoher Bedeutung ist, ist
Attributen wie Gestaltung, Sicherheit, Pflege, Instandhaltung, Komfort,
ortsangemessene Nutzungen, Barrierefreiheit und ein offenes
Erscheinungsbild ein besonders hoher Stellenwert einzuräumen. Die Gesamtwirkung
der öffentlichen Räume ist reduziert, zeitlos, nachhaltig, nutzerfreundlich für
alle (Design for all) und funktional zu gestalten. Seite 17 Unter der Berücksichtigung
der Barrierefreiheit sind hier hochwertige
Abweichungen vom Grundstandard möglich, wenn dies aus einem schlüssigen
Gesamtkonzept folgt. ab Seite 41 E Barrierefreiheit Grundsätzlich ist in diesem Kapitel das Wort
‚soll‘ durch ‚muss‘ zu ersetzen. Seite 41, 3. Absatz, letzter Satz, zu
ergänzen Für sehbehinderte Menschen ist es wichtig,
dass sich die Bodenbeläge kontrastreich voneinander unterscheiden. (Leuchtdichtekontrast
von mindestens 0,4) Seite 43 Taktile und
visuelle Leitelemente Mit Hilfe ertastbarer und visuell
kontrastreicher Bodenindikatoren (Leuchtdichtekontrast von mindestens 0,4)
werden gleichbleibende und unverwechselbare Strukturen in die Straßenplanung
einbezogen …. …. Handelt es sich bei dem Ziel um eine …… Der öffentliche Raum Diese neuen Ergebnisse werden dann nach
Abstimmung mit der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in einer
überarbeiteten Version dieses Handbuches eingearbeitet. Ergänzung: Ein Ausbau von Querungsstellungen
durch Borde mit differenzierter Bordhöhe wird zur nächsten Überarbeitung des
Gestaltungshandbuchs diskutiert und ggf. eingearbeitet. Seite 49 Um wichtige Identitäten in der Innenstadt zu
bewahren, wurden bereits mit dem Gestaltungshandbuch Innenstadt in den
Einkaufslagen (Kerngebiet K), auf den Kölner Ringen (Ringe R) und in der
historischen Altstadt (Historischer Bereich H) Standards für die
Pflastergestaltung festgesetzt. Ergänzung: Diese Standards sind unter
Berücksichtigung der Planungsgrundsätze sinnvoll anzuwenden. Seite 59 Diese wenigen Standardelemente sollen aus
der Vielfalt der derzeit angewandten Elemente die Auswahl treffen, die sich im
Stadtraum in Bezug auf Seite 185 I Verweise Grundsätzlich erfolgt der
Ausbau der Straßen und Plätze nach den aktuell anerkannten Regeln der
Technik. Folgende Regelwerke und Handbücher sind zu
beachten (exemplarisch): ……………..
…………….. Ergänzung: DIN 18040-3 Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||||||||||||||||
19.12.2017 Rat | 10.2 | öffentlich | Entscheidung | ||||||||||||||||||
Beratungsergebnisse 1. Der Rat beauftragt die
Verwaltung, das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln umzusetzen, und schafft
damit die Grundlage für die Gestaltung, Sauberkeit und Instandhaltung für den
öffentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten. 2 a. -
1. Der Rat beschließt die Anwendung des Bedeutungsplans, der Stadträume
hierarchisiert. Hierdurch findet eine
stadtverwaltungsinterne und –externe Vereinbarung auf bestimmte Stadträume
statt und verbessert dadurch die Effizienz und Zusammenarbeit aller Beteiligten
im öffentlichen Raum. -
2. Außerdem wird die Einführung der 9 Planungsgrundsätze und den daraus
abgeleiteten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentlichen Raum
beschlossen. Das Ziel ist hierbei, den
Stadtraum durch eine Vereinfachung der Planungs-, Abstimmungs- und
Überprüfungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und die jeweils – abhängig vom
Bedeutungsraum (siehe Bedeutungsplan) - angemessene Qualität her zu stellen und
zu sichern. -
3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4 Instandhaltungsgrundsätze inhaltlich als
perspektivisches Qualitätsziel zu verfolgen. Diese definieren angestrebte
Standards für die Sauberkeit und Pflege von Stadträumen. b.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die
Inhalte des Gestaltungshandbuches nach angemessenen Zeiträumen zu evaluieren
und dem Rat der Stadt Köln die Ergebnisse der Evaluationen und die Vorschläge
zu Aktualisierungen vorzulegen. In den vorgelegten Entwurf des
Gestaltungshandbuchs sind folgende Änderungen aufzunehmen: Seite 7/ Spalte 2 „Die Barrierefreiheit in Kapitel E setzt
Standards für eine Orientierung und Erreichbarkeit aller Bürgerinnen und
Bürger.“ Zu ergänzen ist: Sie ist als obligatorischer
Bestandteil in allen Stadträumen unabhängig von der jeweiligen Bedeutung des
jeweiligen Stadtraums in die Planungen zu integrieren. Seite 10 Im "Planungsgespräch"
(verwaltungsinternes Planer- Gremium: Dez VI und Dez VIII) kann unter Berücksichtigung
der Planungsgrundsätze im Einzelfall von den Standards abgewichen werden. Seite 15 In öffentlichen Räumen, deren
Aufenthaltsqualität vor allem für Fußgänger von hoher Bedeutung ist, ist
Attributen wie Gestaltung, Sicherheit, Pflege, Instandhaltung, Komfort,
ortsangemessene Nutzungen, Barrierefreiheit und ein offenes
Erscheinungsbild ein besonders hoher Stellenwert einzuräumen. Die Gesamtwirkung
der öffentlichen Räume ist reduziert, zeitlos, nachhaltig, nutzerfreundlich für
alle (Design for all) und funktional zu gestalten. Seite 17 Unter der Berücksichtigung
der Barrierefreiheit sind hier hochwertige
Abweichungen vom Grundstandard möglich, wenn dies aus einem schlüssigen
Gesamtkonzept folgt. ab Seite 41 E Barrierefreiheit Grundsätzlich ist in diesem Kapitel das Wort
‚soll‘ durch ‚muss‘ zu ersetzen. Seite 41, 3. Absatz, letzter Satz, zu
ergänzen Für sehbehinderte Menschen ist es wichtig,
dass sich die Bodenbeläge kontrastreich voneinander unterscheiden. (Leuchtdichtekontrast
von mindestens 0,4) Seite 43 Taktile und
visuelle Leitelemente Mit Hilfe ertastbarer und visuell
kontrastreicher Bodenindikatoren (Leuchtdichtekontrast von mindestens 0,4)
werden gleichbleibende und unverwechselbare Strukturen in die Straßenplanung
einbezogen …. …. Handelt es sich bei dem Ziel um eine …… Der öffentliche Raum Diese neuen Ergebnisse werden dann nach
Abstimmung mit der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in einer
überarbeiteten Version dieses Handbuches eingearbeitet. Ergänzung: Ein Ausbau von
Querungsstellungen durch Borde mit differenzierter Bordhöhe wird zur nächsten
Überarbeitung des Gestaltungshandbuchs diskutiert und ggf. eingearbeitet. Seite 49 Um wichtige Identitäten in der Innenstadt zu
bewahren, wurden bereits mit dem Gestaltungshandbuch Innenstadt in den
Einkaufslagen (Kerngebiet K), auf den Kölner Ringen (Ringe R) und in der
historischen Altstadt (Historischer Bereich H) Standards für die
Pflastergestaltung festgesetzt. Ergänzung: Diese Standards sind unter
Berücksichtigung der Planungsgrundsätze sinnvoll anzuwenden. Seite 59 Diese wenigen Standardelemente sollen aus
der Vielfalt der derzeit angewandten Elemente die Auswahl treffen, die sich im
Stadtraum in Bezug auf Seite 185 I Verweise Grundsätzlich erfolgt der
Ausbau der Straßen und Plätze nach den aktuell anerkannten Regeln der
Technik. Folgende Regelwerke und Handbücher sind zu
beachten (exemplarisch): ……………..
…………….. Ergänzung: DIN 18040-3 Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt. |