BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
07.09.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren4.3öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt folgende Empfehlung an den Rat:

Der Rat möge beschließen.

 

Beschluss:

Der Rat beschließt, Planungen zum Abbruch des Bestandsgebäudes auf dem städtischen Grundstück Schönrather Str. 7, 51163 Köln-Mülheim, Gemarkung Dünnwald, Flur 61, Flurstück 117, sowie Planungen zu einem Neubau im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf diesem Grundstück aufzunehmen.

Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, Fachplaner mit der Vorplanung zur Neubebauung zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Bodengutachten, Schadstoffgutachten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Planungskosten für die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung Entwurfsplanung) belaufen sich auf rd. 230.000 € brutto.

Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 230.000 € stehen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-WH, Mittel in Höhe von 230.000 € zur Verfügung. Diese Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-9-5195, Neubau Schönrather Str. 7, bereitgestellt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

11.09.2017 Integrationsrat8.1öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Der Integrationsrat beschließt folgende Empfehlung:

 

Beschluss:

Der Rat beschließt, Planungen zum Abbruch des Bestandsgebäudes auf dem städtischen Grundstück Schönrather Str. 7, 51163 Köln-Mülheim, Gemarkung Dünnwald, Flur 61, Flurstück 117, sowie Planungen zu einem Neubau im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf diesem Grundstück aufzunehmen.

Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, Fachplaner mit der Vorplanung zur Neubebauung zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Bodengutachten, Schadstoffgutachten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Planungskosten für die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung Entwurfsplanung) belaufen sich auf rd. 230.000 € brutto.

Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 230.000 € stehen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-WH, Mittel in Höhe von 230.000 € zur Verfügung. Diese Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-9-5195, Neubau Schönrather Str. 7, bereitgestellt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen bei einer Enthaltung.

 

11.09.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)9.2.4öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Rat beschließt, Planungen zum Abbruch des Bestandsgebäudes auf dem städtischen Grundstück Schönrather Str. 7, 51163 Köln-Mülheim, Gemarkung Dünnwald, Flur 61, Flurstück 117, sowie Planungen zu einem Neubau im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf diesem Grundstück aufzunehmen.

Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, Fachplaner mit der Vorplanung zur Neubebauung zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Bodengutachten, Schadstoffgutachten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Planungskosten für die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung Entwurfsplanung) belaufen sich auf rd. 230.000 € brutto.

Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 230.000 € stehen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-WH, Mittel in Höhe von 230.000 € zur Verfügung. Diese Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-9-5195, Neubau Schönrather Str. 7, bereitgestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen bei Enthaltung der EMT Frau Wolter (pro Köln).

 

18.09.2017 Bauausschuss5.1öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt, Planungen zum Abbruch des Bestandsgebäudes auf dem städtischen Grundstück Schönrather Str. 7, 51163 Köln-Mülheim, Gemarkung Dünnwald, Flur 61, Flurstück 117, sowie Planungen zu einem Neubau im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf diesem Grundstück aufzunehmen.

Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, Fachplaner mit der Vorplanung zur Neubebauung zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Bodengutachten, Schadstoffgutachten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Planungskosten für die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung Entwurfsplanung) belaufen sich auf rd. 230.000 € brutto.

Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 230.000 € stehen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-WH, Mittel in Höhe von 230.000 € zur Verfügung. Diese Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-9-5195, Neubau Schönrather Str. 7, bereitgestellt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

25.09.2017 Finanzausschuss12.5öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt, Planungen zum Abbruch des Bestandsgebäudes auf dem städtischen Grundstück Schönrather Str. 7, 51163 Köln-Mülheim, Gemarkung Dünnwald, Flur 61, Flurstück 117, sowie Planungen zu einem Neubau im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf diesem Grundstück aufzunehmen.

Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, Fachplaner mit der Vorplanung zur Neubebauung zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Bodengutachten, Schadstoffgutachten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Planungskosten für die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung Entwurfsplanung) belaufen sich auf rd. 230.000 € brutto.

Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 230.000 € stehen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-WH, Mittel in Höhe von 230.000 € zur Verfügung. Diese Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-9-5195, Neubau Schönrather Str. 7, bereitgestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

28.09.2017 Rat10.21öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Rat beschließt, Planungen zum Abbruch des Bestandsgebäudes auf dem städtischen Grundstück Schönrather Str. 7, 51163 Köln-Mülheim, Gemarkung Dünnwald, Flur 61, Flurstück 117, sowie Planungen zu einem Neubau im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf diesem Grundstück aufzunehmen.

Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, Fachplaner mit der Vorplanung zur Neubebauung zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Bodengutachten, Schadstoffgutachten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Planungskosten für die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung Entwurfsplanung) belaufen sich auf rd. 230.000 € brutto.

Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 230.000 € stehen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-WH, Mittel in Höhe von 230.000 € zur Verfügung. Diese Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-9-5195, Neubau Schönrather Str. 7, bereitgestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.