Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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11.07.2017 Rat | 3.1.2 | öffentlich Antrag / Anfrage | Antrag / Anfrage | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt: Auf Basis der Zuwendungsstruktur
für die Fraktionsgeschäftsstellen gemäß Ratsbeschluss vom 30.09.2014 sollen die
Zuwendungen mit sofortiger Wirkung in folgender geänderter Form angepasst und
bereitgestellt werden: Der Zuschuss zu den personellen Aufwendungen wird in folgenden
Größenklassen angepasst: 3 RM + 1,0 E6 10 bis 14 RM + 1,0 E10 10 bis 14 RM - 1,0 E13 20 bis 24 RM - 0,5 E6 20 bis 24 RM - 0,5 E11 Gemäß § 56 Abs. 3 Satz 4 Gemeindeordnung NRW erhält eine Gruppe mindestens eine proportionale Ausstattung, die zwei Dritteln der Zuwendungen entspricht, die die kleinste Fraktion nach Absatz 1 Satz 2 erhält oder erhalten würde. Hinsichtlich der übrigen Festlegungen haben die Beschlussfassungen des
Rates vom 13.07.2007 und vom 29.10.2009 weiterhin Bestand. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe pro Köln sowie bei Stimmenthaltung der Gruppen Piraten und GUT zugestimmt. |