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11.07.2017 Rat3.1.2öffentlich Antrag / AnfrageAntrag / Anfrageungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt:

 

Auf Basis der Zuwendungsstruktur für die Fraktionsgeschäftsstellen gemäß Ratsbeschluss vom 30.09.2014 sollen die Zuwendungen mit sofortiger Wirkung in folgender geänderter Form angepasst und bereitgestellt werden:

 

Der Zuschuss zu den personellen Aufwendungen wird in folgenden Größenklassen angepasst:

 

3 RM               + 1,0 E6

10 bis 14 RM  + 1,0 E10

10 bis 14 RM  -  1,0 E13

20 bis 24 RM  -  0,5 E6

20 bis 24 RM  -  0,5 E11

 

Gemäß § 56 Abs. 3 Satz 4 Gemeindeordnung NRW erhält eine Gruppe mindestens eine proportionale Ausstattung, die zwei Dritteln der Zuwendungen entspricht, die die kleinste Fraktion nach Absatz 1 Satz 2 erhält oder erhalten würde.

 

Hinsichtlich der übrigen Festlegungen haben die Beschlussfassungen des Rates vom 13.07.2007 und vom 29.10.2009 weiterhin Bestand.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe pro Köln sowie bei Stimmenthaltung der Gruppen Piraten und GUT zugestimmt.