BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
25.01.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)13.11öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnisnahme (Mitteilung)    
25.01.2018 Liegenschaftsausschuss1.3.1öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnis genommen  
Beschluss: Kenntnis genommen
Beratungsergebnisse

Beantwortung einer Anfrage:

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1.   Der ASB hat bereits mit der ersten Kaufanfrage klargestellt, dass er bereit ist, nach dem Ankauf des Geländes Krefelder Str./ Innere Kanalstraße zusammen mit der Stadt eine sozialverträgliche Freistellung des Grundstücks vorzunehmen. Da er erst aus der Stellung als Eigentümer heraus entsprechende alternative Modelle entwickeln möchte, liegen konkrete Standortalternativen noch nicht vor. Der ASB geht allerdings davon aus, dass er Zugriff auf Flächen und Unterbringungsmöglichkeiten nehmen kann.

 

Der ASB betrachtet die Kosten der Freistellung des Grundstücks als solche, die der Verkäufer zu tragen hat. Dieser Argumentation kann die Verwaltung grundsätzlich folgen. In Zusammenhang mit einem Kaufvertrag sind die Modalitäten der sozialverträglichen alternativen Unterbringung der Bewohner des Bauwagenplatzes und die Verteilung der entsprechenden Kosten zwischen Käufer und Verkäufer zu bestimmen.

 

Es ergibt sich insoweit kein Widerspruch zu bisherigen Aussagen der Verwaltung.

 

Zu 2.   Dazu liegt dem Ausschuss eine Mitteilung (3795/2017) vor, die die Fragen nach dem Planungskonzept und dem zu realisierenden Wohnungsbaupotential dieser Fläche beantwortet.

 

Zu 3.   Der Verwaltung liegt keine konkrete Ankaufsanfrage stadtnaher Gesellschaften für das städtische Grundstück Krefelder Str./ Innere Kanalstraße vor. Der ASB hat allerdings erklärt, dass er im Fall eines Ankaufes gerne für eine Kooperation und Entwicklung eines Gesamtkonzeptes unter Einbeziehung des benachbarten, im Eigentum einer stadtnahen Gesellschaft stehenden Grundstücks zur Verfügung steht. Dies gilt insbesondere für die Planung und den Bau einer sein Konzept ergänzenden Wohnbebauung.

 


Zu 4.   Die Verhandlungen mit dem ASB sind bereits sehr weit fortgeschritten. Es ist beabsichtigt, sie in nächster Zeit abzuschließen und dem Ausschuss in der Märzsitzung eine entsprechende Verkaufsvorlage vorzulegen.

 

Es ist beabsichtigt, im Kaufvertrag eine enge Abstimmung zwischen dem Erwerber und der Stadt zur Konkretisierung der städtebaulichen Planung und eine Qualitätssicherung der Architektur zu vereinbaren. Ferner wird die sozialverträgliche Umsiedlung der Bewohner der auf dem Gelände befindlichen Bauwagen zu regeln sein.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Kenntnis genommen

01.02.2018 Stadtentwicklungsausschuss17.13öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnisnahme (Mitteilung)zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen   
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen