Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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25.01.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) | 13.11 | öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnisnahme (Mitteilung) | ||||
25.01.2018 Liegenschaftsausschuss | 1.3.1 | öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnis genommen | |||
Beschluss: Kenntnis genommen
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Beratungsergebnisse Beantwortung
einer Anfrage: Die
Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: Zu 1. Der ASB hat bereits mit der ersten
Kaufanfrage klargestellt, dass er bereit ist, nach dem Ankauf des Geländes
Krefelder Str./ Innere Kanalstraße zusammen mit der Stadt eine
sozialverträgliche Freistellung des Grundstücks vorzunehmen. Da er erst aus der
Stellung als Eigentümer heraus entsprechende alternative Modelle entwickeln
möchte, liegen konkrete Standortalternativen noch nicht vor. Der ASB geht
allerdings davon aus, dass er Zugriff auf Flächen und
Unterbringungsmöglichkeiten nehmen kann. Der ASB betrachtet die Kosten der Freistellung des
Grundstücks als solche, die der Verkäufer zu tragen hat. Dieser Argumentation
kann die Verwaltung grundsätzlich folgen. In Zusammenhang mit einem Kaufvertrag
sind die Modalitäten der sozialverträglichen alternativen Unterbringung der
Bewohner des Bauwagenplatzes und die Verteilung der entsprechenden Kosten
zwischen Käufer und Verkäufer zu bestimmen. Es ergibt sich insoweit kein Widerspruch zu
bisherigen Aussagen der Verwaltung. Zu 2. Dazu
liegt dem Ausschuss eine Mitteilung (3795/2017) vor, die die Fragen nach dem
Planungskonzept und dem zu realisierenden Wohnungsbaupotential dieser Fläche
beantwortet. Zu 3. Der
Verwaltung liegt keine konkrete Ankaufsanfrage stadtnaher Gesellschaften für
das städtische Grundstück Krefelder Str./ Innere Kanalstraße vor. Der ASB hat
allerdings erklärt, dass er im Fall eines Ankaufes gerne für eine Kooperation
und Entwicklung eines Gesamtkonzeptes unter Einbeziehung des benachbarten, im
Eigentum einer stadtnahen Gesellschaft stehenden Grundstücks zur Verfügung
steht. Dies gilt insbesondere für die Planung und den Bau einer sein Konzept
ergänzenden Wohnbebauung. Zu 4. Die
Verhandlungen mit dem ASB sind bereits sehr weit fortgeschritten. Es ist
beabsichtigt, sie in nächster Zeit abzuschließen und dem Ausschuss in der
Märzsitzung eine entsprechende Verkaufsvorlage vorzulegen. Es ist beabsichtigt, im Kaufvertrag eine enge Abstimmung zwischen dem
Erwerber und der Stadt zur Konkretisierung der städtebaulichen Planung und eine
Qualitätssicherung der Architektur zu vereinbaren. Ferner wird die
sozialverträgliche Umsiedlung der Bewohner der auf dem Gelände befindlichen
Bauwagen zu regeln sein. Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen | |||||||
01.02.2018 Stadtentwicklungsausschuss | 17.13 | öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnisnahme (Mitteilung) | zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen | |||
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
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