Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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19.03.2018 Finanzausschuss | 12.26 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ohne Votum in nachfolgende Gremien | |||
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
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Beratungsergebnisse Beschluss: Ohne Votum in den Rat verwiesen Die aufgeworfenen Fragen sollen bis zur Ratssitzung beantwortet werden. | |||||||
20.03.2018 Rat | 10.25 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | zurückgestellt | |||
Beschluss: zurückgestellt
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Beratungsergebnisse Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt (s. Seite..- Ziffer ..) | |||||||
03.05.2018 Rat | 10.4 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:
Der
Rat der Stadt Köln erklärt sich damit einverstanden, dass die
Stadt Köln ein Darlehen, das der Finanzierung des Großprojektes „Kaufhof Kalk“
der GAG Im-mobilien AG dient, bis zu einer Gesamthöhe von 37.731.721 € gewährt.
Für das Darlehen wird ein marktübliches Entgelt gezahlt. Die
beihilfenrechtliche Zulässigkeit des Darlehens - insbesondere die Gewährung zu
100% des Finanzierungsbedarfes- sowie die Höhe des Darlehenszinses ist vor
Gewährung durch ein externes Gutachten zu belegen. Falls
der Gewährung eines Gesellschafterdarlehens rechtliche Gründe entgegenstehen oder
sich als unwirtschaftlich erweisen sollte, wird die Stadt Köln eine
selbstschuldnerische, modifizierte Ausfallbürgschaft für Darlehen, die der
Finanzierung des Großprojektes „Kaufhof Kalk“ der GAG Immobilien AG dienen, bis
zu einer Gesamthöhe von 37.731.721 € übernehmen. Für die Ausfallbürgschaft wird
ein marktübliches Entgelt gezahlt. Die Bürgschaft darf grundsätzlich höchstens
80% des ausstehenden Kreditbetrags oder der sonstigen ausstehenden finanziellen
Verpflichtung zuzüglich etwaiger Nebenkosten (z.B. Zinsen) in Höhe von maximal
25 % des Gesamtkreditvolumens abdecken. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |