Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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07.05.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) | 8.4 | öffentlich Antrag / Anfrage | Antrag / Anfrage | geändert beschlossen | |||
Beschluss: geändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Die Verwaltung wird
beauftragt, (1) Leerstände, die bereits vor Inkrafttreten
der Wohnraumschutzsatzung bestanden, durch Baugebote nach § 176 BauGB einer
Wohnnutzung zuzuführen (2) Baugebote nach erfolgter Beratung der Eigentümer durch die Stadt Köln für die
Leerstände Glasstraße 6, Hansemannstraße 49 und Senefelderstraße 74 zu erlassen (3) Eigentümer*innen die trotz Baugeboten ihrer
Verpflichtung nicht nachkommen, nach § 85 BauGB zu enteignen Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP/Piraten-Fraktion. |