BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
29.01.2019 Verkehrsausschuss4.11öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)im ersten Durchgang verwiesen  
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

31.01.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)9.2.7öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:

„Der Rat beschließt zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität folgende Neufassung der Kriterien zur Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland:

 

  1. Das bisherige Kriterium zur Gesamtzahl der Stellplätze für stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln wird von 15 % der Gesamtzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge eines Carsharing-Unternehmens auf 25 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor erhöht.

 

  1. Das bisherige Kriterium, der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Straßenland muss in einem Radius von 300 m zu einem Verknüpfungspunkt des ÖPNV liegen, wird dahingehend abgeändert, dass sich der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Raum in einem Umkreis von 300 m zu einer beliebigen Haltestelle des ÖPNV befinden muss.

 

  1. Alle Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit Ladesäulen während des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei.

 

  1. Elektrofahrzeuge von Carsharing-Anbietern parken an allen Parkscheinautomaten eine Stunde kostenfrei.

 

  1. Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung von 2.580 Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Höhe von 638.100 € fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.“

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.

04.02.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)9.2.3öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)zurückgestellt  
Beschluss: zurückgestellt
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Rat beschließt zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität folgende Neufassung der Kriterien zur Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland:

 

  1. Das bisherige Kriterium zur Gesamtzahl der Stellplätze für stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln wird von 15 % der Gesamtzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge eines Carsharing-Unternehmens auf 25 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor erhöht.

 

  1. Das bisherige Kriterium, der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Straßenland muss in einem Radius von 300 m zu einem Verknüpfungspunkt des ÖPNV liegen, wird dahingehend abgeändert, dass sich der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Raum in einem Umkreis von 300 m zu einer beliebigen Haltestelle des ÖPNV befinden muss.

 

  1. Alle Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit Ladesäulen während des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei.

 

  1. Elektrofahrzeuge von Carsharing-Anbietern parken an allen Parkscheinautomaten eine Stunde kostenfrei.

 

  1. Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung von 2.580 Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Höhe von 638.100 € fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.

 

 

 

 

Alternative zu den Beschlusspunkten 1 und 2:

 

Die bisherigen Kriterien für stationsbasiertes Carsharing (Vorlagen-Nummern 5678/2008, 0087/2015 und 0682/2016) werden unverändert beibehalten.

 

Alternativen zum Beschlusspunkt 4:

 

Alle Elektrofahrzeuge parken an allen Parkscheinautomaten auf dem Gebiet der Stadt Köln eine Stunde kostenfrei.

           

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

-geschoben auf Sitzung am 11.03.2019-

04.02.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales10.8öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ohne Votum in nachfolgende Gremien  
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

07.02.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)8.2.5öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Bezirksbürgermeister Pagano lässt über die Punkte 1 und 2 sowie 3 bis 5 getrennt abstimmen:

 

Beschlüsse:

 

1. Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität folgende Neufassung der Kriterien zur Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland:

 

  1. Das bisherige Kriterium zur Gesamtzahl der Stellplätze für stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln wird von 15 % der Gesamtzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge eines Carsharing-Unternehmens auf 25 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor erhöht.

 

  1. Das bisherige Kriterium, der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Straßenland muss in einem Radius von 300 m zu einem Verknüpfungspunkt des ÖPNV liegen, wird dahingehend abgeändert, dass sich der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Raum in einem Umkreis von 300 m zu einer beliebigen Haltestelle des ÖPNV befinden muss.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

2. Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Alle Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit Ladesäulen während des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei.

 

  1. Elektrofahrzeuge von Carsharing-Anbietern parken an allen Parkscheinautomaten eine Stunde kostenfrei.

 

  1. Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung von 2.580 Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Höhe von 638.100 € fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Fraktionen DIE LINKE. und Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.

25.02.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)9.2.1öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)endgültig abgelehnt  
Beschluss: endgültig abgelehnt
Beratungsergebnisse

Herr Schykowski stellt einen Vertagungsantrag:
 
1. Beschluss:
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:
 
Die Vorlage wird bis zur Sitzung im März 2019 vertagt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den vier Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen und der Stimme des Herrn Bronisz bei Enthaltung der Stimme des Herrn Ilg gegen die vier Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion abgelehnt.
(nicht anwesend: Frau von Dewitz, Herr Pavegos, Herr Schykowski)

So dann lässt Herr Homann über die Ursprungsvorlage abstimmen.

2. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität folgende Neufassung der Kriterien zur Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland:

 

  1. Das bisherige Kriterium zur Gesamtzahl der Stellplätze für stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln wird von 15 % der Gesamtzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge eines Carsharing-Unternehmens auf 25 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor erhöht.

 

  1. Das bisherige Kriterium, der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Straßenland muss in einem Radius von 300 m zu einem Verknüpfungspunkt des ÖPNV liegen, wird dahingehend abgeändert, dass sich der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Raum in einem Umkreis von 300 m zu einer beliebigen Haltestelle des ÖPNV befinden muss.

 

  1. Alle Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit Ladesäulen während des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei.

 

  1. Elektrofahrzeuge von Carsharing-Anbietern parken an allen Parkscheinautomaten eine Stunde kostenfrei.

 

  1. Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung von 2.580 Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Höhe von 638.100 € fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.

 

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen vier Stimmen der SPD-Fraktion, die Stimmen der Fraktion Die Grünen und die Stimme des Herrn Bronisz mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Ilg abgelehnt.
(nicht anwesend: Frau von Dewitz)

 

So dann lässt Herr Homann über die Vorlage unter Berücksichtigung der gesamten Alternativvorschläge abstimmen.

3. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Alternative zu den Beschlusspunkten 1 und 2:

 

Die bisherigen Kriterien für stationsbasiertes Carsharing (Vorlagen-Nummern 5678/2008, 0087/2015 und 0682/2016) werden unverändert beibehalten.

 

  1. Alle Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit Ladesäulen während des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei.

 

Alternativen zum Beschlusspunkt 4:

 

Alle Elektrofahrzeuge parken an allen Parkscheinautomaten auf dem Gebiet der Stadt Köln eine Stunde kostenfrei.

           

  1. Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung von 2.580 Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Höhe von 638.100 € fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.

 

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und die Stimme des Herrn Ilg mit vier Stimmen der SPD-Fraktion, den Stimmen der Fraktion Die Grünen und der Stimme des Herrn Bronisz abgelehnt.
(nicht anwesend: Frau von Dewitz)

 


 

 

11.03.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)9.2.1öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)Alternative beschlossen  
Beschluss: Alternative beschlossen
Beratungsergebnisse

alternativer Beschluss:

 

Der Rat beschließt zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität folgende Neufassung der Kriterien zur Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland:

 

  1. Das bisherige Kriterium zur Gesamtzahl der Stellplätze für stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln wird von 15 % der Gesamtzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge eines Carsharing-Unternehmens auf 25 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor erhöht.

 

  1. Das bisherige Kriterium, der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Straßenland muss in einem Radius von 300 m zu einem Verknüpfungspunkt des ÖPNV liegen, wird dahingehend abgeändert, dass sich der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Raum in einem Umkreis von 300 m zu einer beliebigen Haltestelle des ÖPNV befinden muss.

 

  1. Alle Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit Ladesäulen während des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei.

 

Alternativen zum Beschlusspunkt 4:

 

  1. Alle Elektrofahrzeuge parken an allen Parkscheinautomaten auf dem Gebiet der Stadt Köln eine Stunde kostenfrei.

 

  1. Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung von 2.580 Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Höhe von 638.100 € fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

mehrheitlich beschlossen

mit 3 Nein Stimmen (Grüne)

14.03.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)9.2.3öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität folgende Neufassung der Kriterien zur Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland:

 

  1. Das bisherige Kriterium zur Gesamtzahl der Stellplätze für stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln wird von 15 % der Gesamtzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge eines Carsharing-Unternehmens auf 25 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor erhöht.

 

  1. Das bisherige Kriterium, der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Straßenland muss in einem Radius von 300 m zu einem Verknüpfungspunkt des ÖPNV liegen, wird dahingehend abgeändert, dass sich der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Raum in einem Umkreis von 300 m zu einer beliebigen Haltestelle des ÖPNV befinden muss.

 

  1. Alle Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit Ladesäulen während des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei.

 

  1. Elektrofahrzeuge von Carsharing-Anbietern parken an allen Parkscheinautomaten eine Stunde kostenfrei.

 

  1. Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung von 2.580 Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Höhe von 638.100 € fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Herrn Ottenberg

18.03.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)10.2öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)geändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität folgende Neufassung der Kriterien zur Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland:

 

  1. Das bisherige Kriterium zur Gesamtzahl der Stellplätze für stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln wird von 15 % der Gesamtzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge eines Carsharing-Unternehmens auf 25 % der Gesamtzahl aller Fahrzeuge des Carsharing -Unternehmens mit Verbrennungsmotor erhöht.

 

  1. Das bisherige Kriterium, der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Straßenland muss in einem Radius von 300 m zu einem Verknüpfungspunkt des ÖPNV liegen, wird dahingehend abgeändert, dass sich der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Raum in einem Umkreis von 300 m zu einer beliebigen Haltestelle des ÖPNV befinden muss.

 

  1. Alle Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit Ladesäulen während des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei.

 

  1. Elektrofahrzeuge von Carsharing-Anbietern parken an allen Parkscheinautomaten eine Stunde kostenfrei.

 

  1. (neu) Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Umsetzung der „kostenfreien ersten Stunde“ alternative Möglichkeiten, gerade auch unter Kostenaspekten zu prüfen, so z.B. die Umsetzung durch Nutzung einer App oder Parkscheiben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich mit Änderungen zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP).

 

Vorher stimmt die Bezirksvertretung Ehrenfeld der Streichung der Ziffer 3 mehrheitlich gegen die Stimme von Bezirksvertreter Klemm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bei vier Enthaltungen (Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen) zu.

21.03.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)3.5öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)mit Änderungen empfohlen  
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden geänderten Beschluss:

 

Der Rat beschließt zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität folgende Neufassung der Kriterien zur Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland:

 

  1. Das bisherige Kriterium zur Gesamtzahl der Stellplätze für stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln wird von 15 % der Gesamtzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge eines Carsharing-Unternehmens auf 25 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor erhöht.

 

  1. Das bisherige Kriterium, der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Straßenland muss in einem Radius von 300 m zu einem Verknüpfungspunkt des ÖPNV liegen, wird dahingehend abgeändert, dass sich der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Raum in einem Umkreis von 300 m zu einer beliebigen Haltestelle des ÖPNV befinden muss.

 

  1. Alle Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit Ladesäulen während des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei.

 

  1. Elektrofahrzeuge von Carsharing-Anbietern parken an allen Parkscheinautomaten eine Stunde kostenfrei.

 

  1. Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung von 2.580 Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Höhe von 638.100 € fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.

 

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Umsetzung der „kostenfreien ersten Stunde“ alternative Möglichkeiten, gerade auch unter Kostenaspekten zu prüfen, so z.B. die Umsetzung durch Nutzung einer App oder Parkscheiben.

 

           

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung von Herrn Müller.

 

21.03.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün4.1.5öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ohne Votum in nachfolgende Gremien  
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der FDP-Fraktion.

25.03.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)9.2.6öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)geändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Geänderter Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität folgende Neufassung der Kriterien zur Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland:

 

1.      Das bisherige Kriterium zur Gesamtzahl der Stellplätze für stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln wird von 15 % der Gesamtzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge eines Carsharing-Unternehmens auf 25 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor erhöht.

 

2.      Das bisherige Kriterium, der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Straßenland muss in einem Radius von 300 m zu einem Verknüpfungspunkt des ÖPNV liegen, wird dahingehend abgeändert, dass sich der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Raum in einem Umkreis von 300 m zu einer beliebigen Haltestelle des ÖPNV befinden muss.

 

3.      Alle Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit Ladesäulen während des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei.

 

4.      Elektrofahrzeuge von Carsharing-Anbietern parken an allen Parkscheinautomaten eine Stunde kostenfrei.

 

Alternativen zum Beschlusspunkt 4:

Alle Elektrofahrzeuge parken an allen Parkscheinautomaten auf dem Gebiet der Stadt Köln eine Stunde kostenfrei.

 

5.      Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung von 2.580 Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Höhe von 638.100 € fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Herrn Merkl (LKR).

26.03.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)7.3öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)mit Änderungen empfohlen  
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Rat beschließt zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität folgende Neufassung der Kriterien zur Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland:

 

  1. Das bisherige Kriterium zur Gesamtzahl der Stellplätze für stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln wird von 15 % der Gesamtzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge eines Carsharing-Unternehmens auf 25 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor erhöht.

 

  1. Das bisherige Kriterium, der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Straßenland muss in einem Radius von 300 m zu einem Verknüpfungspunkt des ÖPNV liegen, wird dahingehend abgeändert, dass sich der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Raum in einem Umkreis von 300 m zu einer beliebigen Haltestelle des ÖPNV befinden muss.

 

  1. Alle Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit Ladesäulen während des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei.

 

  1. Elektrofahrzeuge von Carsharing-Anbietern parken an allen Parkscheinautomaten eine Stunde kostenfrei.

 

  1. Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung von 2.580 Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Höhe von 638.100 € fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.

 

 

 

 

Alternative zu den Beschlusspunkten 1 und 2:

 

Die bisherigen Kriterien für stationsbasiertes Carsharing (Vorlagen-Nummern 5678/2008, 0087/2015 und 0682/2016) werden unverändert beibehalten.

 

Alternativen zum Beschlusspunkt 4:

 

Alle Elektrofahrzeuge parken an allen Parkscheinautomaten auf dem Gebiet der Stadt Köln eine Stunde kostenfrei.

           

Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:

 

5. (neu) Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Umsetzung der „kostenfreien ersten Stunde“ alternative Möglichkeiten, gerade auch unter Kostenaspekten zu prüfen, so z.B. die Umsetzung durch Nutzung einer App oder Parkscheiben.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig in geänderter Form empfohlen.

26.03.2019 Verkehrsausschuss4.2öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ohne Votum in nachfolgende Gremien  
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beratungsergebnisse

Ø  Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die weiteren Gremien.


 

01.04.2019 Finanzausschuss10.1öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)endgültig zurückgezogen  
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Beratungsergebnisse

Die Verwaltung hat die Vorlage zurückgezogen.

 

04.04.2019 Rat10.16öffentlich EntscheidungEntscheidungzurückgestellt  
Beschluss: zurückgestellt
Beratungsergebnisse

Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt (s. Ziffer …. – Seite …).