29.01.2019 Verkehrsausschuss | 4.11 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | im ersten Durchgang verwiesen | | | |
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
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Beratungsergebnisse
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in
die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt
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31.01.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes) | 9.2.7 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | ungeändert beschlossen | | | |
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse
Die
Bezirksvertretung Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:
„Der Rat beschließt
zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität folgende Neufassung der
Kriterien zur Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland:
- Das bisherige Kriterium zur Gesamtzahl der Stellplätze für stationsbasierte
Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln wird von
15 % der Gesamtzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge eines
Carsharing-Unternehmens auf 25 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge mit
Verbrennungsmotor erhöht.
- Das bisherige Kriterium, der Standort eines
Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Straßenland muss in einem Radius
von 300 m zu einem Verknüpfungspunkt des ÖPNV liegen, wird dahingehend
abgeändert, dass sich der Standort eines Carsharing-Unternehmens im
öffentlichen Raum in einem Umkreis von 300 m zu einer beliebigen
Haltestelle des ÖPNV befinden muss.
- Alle Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit
Ladesäulen während des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei.
- Elektrofahrzeuge von Carsharing-Anbietern parken an allen
Parkscheinautomaten eine Stunde kostenfrei.
- Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung von 2.580
Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Höhe von 638.100 € fest und
beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren
vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird
verzichtet.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
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04.02.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) | 9.2.3 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | zurückgestellt | | | |
Beschluss: zurückgestellt
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Beratungsergebnisse
Beschluss:
Der Rat beschließt
zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität folgende Neufassung der
Kriterien zur Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland:
- Das bisherige Kriterium zur Gesamtzahl der Stellplätze für stationsbasierte
Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln wird von
15 % der Gesamtzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge eines
Carsharing-Unternehmens auf 25 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge mit
Verbrennungsmotor erhöht.
- Das bisherige Kriterium, der Standort eines
Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Straßenland muss in einem Radius
von 300 m zu einem Verknüpfungspunkt des ÖPNV liegen, wird dahingehend
abgeändert, dass sich der Standort eines Carsharing-Unternehmens im
öffentlichen Raum in einem Umkreis von 300 m zu einer beliebigen
Haltestelle des ÖPNV befinden muss.
- Alle Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit
Ladesäulen während des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei.
- Elektrofahrzeuge von Carsharing-Anbietern parken an allen
Parkscheinautomaten eine Stunde kostenfrei.
- Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung von 2.580
Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Höhe von 638.100 € fest und
beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren
vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird
verzichtet.
Alternative zu den Beschlusspunkten 1 und 2:
Die bisherigen Kriterien für stationsbasiertes
Carsharing (Vorlagen-Nummern 5678/2008, 0087/2015 und 0682/2016) werden
unverändert beibehalten.
Alternativen zum Beschlusspunkt 4:
Alle Elektrofahrzeuge parken an allen
Parkscheinautomaten auf dem Gebiet der Stadt Köln eine Stunde kostenfrei.
Abstimmungsergebnis:
-geschoben auf Sitzung am 11.03.2019-
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04.02.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales | 10.8 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ohne Votum in nachfolgende Gremien | | | |
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
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Beratungsergebnisse
Beschluss:
Die Vorlage wird
ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
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07.02.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk) | 8.2.5 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | ungeändert beschlossen | | | |
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse
Bezirksbürgermeister
Pagano lässt über die Punkte 1 und 2 sowie 3 bis 5 getrennt abstimmen:
Beschlüsse:
1. Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt zur
Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität folgende Neufassung der Kriterien
zur Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland:
- Das bisherige Kriterium zur Gesamtzahl der Stellplätze für stationsbasierte
Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln wird von
15 % der Gesamtzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge eines
Carsharing-Unternehmens auf 25 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge mit
Verbrennungsmotor erhöht.
- Das bisherige Kriterium, der Standort eines
Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Straßenland muss in einem Radius
von 300 m zu einem Verknüpfungspunkt des ÖPNV liegen, wird dahingehend
abgeändert, dass sich der Standort eines Carsharing-Unternehmens im
öffentlichen Raum in einem Umkreis von 300 m zu einer beliebigen
Haltestelle des ÖPNV befinden muss.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
2. Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
- Alle Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit
Ladesäulen während des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei.
- Elektrofahrzeuge von Carsharing-Anbietern parken an allen
Parkscheinautomaten eine Stunde kostenfrei.
- Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung von 2.580
Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Höhe von 638.100 € fest und
beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren
vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird
verzichtet.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Fraktionen DIE LINKE. und Bündnis
90/Die Grünen zugestimmt.
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25.02.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) | 9.2.1 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | endgültig abgelehnt | | | |
Beschluss: endgültig abgelehnt
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Beratungsergebnisse
Herr Schykowski
stellt einen Vertagungsantrag:
1. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:
Die Vorlage wird bis zur Sitzung im März 2019 vertagt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den vier Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen
und der Stimme des Herrn Bronisz bei Enthaltung der Stimme des Herrn Ilg gegen
die vier Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion abgelehnt.
(nicht anwesend: Frau von Dewitz, Herr Pavegos, Herr Schykowski)
So dann lässt Herr
Homann über die Ursprungsvorlage abstimmen.
2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem
Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat beschließt zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität folgende
Neufassung der Kriterien zur Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen
Straßenland:
- Das bisherige Kriterium zur Gesamtzahl
der Stellplätze für stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen
Straßenland der Stadt Köln wird von 15 % der Gesamtzahl der mit
Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge eines Carsharing-Unternehmens auf
25 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor erhöht.
- Das bisherige Kriterium, der Standort
eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Straßenland muss in einem
Radius von 300 m zu einem Verknüpfungspunkt des ÖPNV liegen, wird
dahingehend abgeändert, dass sich der Standort eines
Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Raum in einem Umkreis von 300 m zu
einer beliebigen Haltestelle des ÖPNV befinden muss.
- Alle Elektrofahrzeuge parken an
bewirtschafteten Parkplätzen mit Ladesäulen während des Ladevorganges eine
Stunde kostenfrei.
- Elektrofahrzeuge von Carsharing-Anbietern
parken an allen Parkscheinautomaten eine Stunde kostenfrei.
- Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung
von 2.580 Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Höhe von 638.100 € fest
und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren
vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird
verzichtet.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen vier Stimmen der SPD-Fraktion, die Stimmen der Fraktion Die
Grünen und die Stimme des Herrn Bronisz mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der
FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Ilg abgelehnt.
(nicht anwesend: Frau von Dewitz)
So dann lässt Herr
Homann über die Vorlage unter Berücksichtigung der gesamten
Alternativvorschläge abstimmen.
3. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem
Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Alternative zu den
Beschlusspunkten 1 und 2:
Die bisherigen Kriterien
für stationsbasiertes Carsharing (Vorlagen-Nummern 5678/2008, 0087/2015 und
0682/2016) werden unverändert beibehalten.
- Alle Elektrofahrzeuge parken an
bewirtschafteten Parkplätzen mit Ladesäulen während des Ladevorganges eine
Stunde kostenfrei.
Alternativen zum Beschlusspunkt 4:
Alle Elektrofahrzeuge
parken an allen Parkscheinautomaten auf dem Gebiet der Stadt Köln eine Stunde
kostenfrei.
- Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung
von 2.580 Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Höhe von 638.100 € fest
und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren
vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird
verzichtet.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und die Stimme
des Herrn Ilg mit vier Stimmen der SPD-Fraktion, den Stimmen der Fraktion Die
Grünen und der Stimme des Herrn Bronisz abgelehnt.
(nicht anwesend: Frau von Dewitz)
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11.03.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) | 9.2.1 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | Alternative beschlossen | | | |
Beschluss: Alternative beschlossen
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Beratungsergebnisse
alternativer Beschluss:
Der Rat beschließt
zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität folgende Neufassung der
Kriterien zur Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland:
- Das bisherige Kriterium zur Gesamtzahl der Stellplätze für stationsbasierte
Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln wird von
15 % der Gesamtzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge eines
Carsharing-Unternehmens auf 25 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge mit
Verbrennungsmotor erhöht.
- Das bisherige Kriterium, der Standort eines Carsharing-Unternehmens
im öffentlichen Straßenland muss in einem Radius von 300 m zu einem
Verknüpfungspunkt des ÖPNV liegen, wird dahingehend abgeändert, dass sich
der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Raum in einem
Umkreis von 300 m zu einer beliebigen Haltestelle des ÖPNV befinden muss.
- Alle Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit
Ladesäulen während des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei.
Alternativen zum Beschlusspunkt 4:
- Alle
Elektrofahrzeuge parken an allen Parkscheinautomaten auf dem Gebiet der
Stadt Köln eine Stunde kostenfrei.
- Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung von 2.580
Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Höhe von 638.100 € fest und
beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten.
Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
mit 3 Nein Stimmen (Grüne)
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14.03.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) | 9.2.3 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | ungeändert beschlossen | | | |
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität folgende Neufassung der
Kriterien zur Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland:
- Das bisherige Kriterium zur Gesamtzahl der Stellplätze für stationsbasierte
Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln wird von
15 % der Gesamtzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge eines
Carsharing-Unternehmens auf 25 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge mit
Verbrennungsmotor erhöht.
- Das bisherige Kriterium, der Standort eines
Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Straßenland muss in einem Radius
von 300 m zu einem Verknüpfungspunkt des ÖPNV liegen, wird dahingehend
abgeändert, dass sich der Standort eines Carsharing-Unternehmens im
öffentlichen Raum in einem Umkreis von 300 m zu einer beliebigen
Haltestelle des ÖPNV befinden muss.
- Alle Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit
Ladesäulen während des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei.
- Elektrofahrzeuge von Carsharing-Anbietern parken an allen
Parkscheinautomaten eine Stunde kostenfrei.
- Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung von 2.580
Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Höhe von 638.100 € fest und
beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren
vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird
verzichtet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Herrn Ottenberg
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18.03.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) | 10.2 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | geändert beschlossen | | | |
Beschluss: geändert beschlossen
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Beratungsergebnisse
Die
Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten
Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität folgende Neufassung der
Kriterien zur Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland:
- Das bisherige Kriterium zur Gesamtzahl der Stellplätze für stationsbasierte
Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln wird von
15 % der Gesamtzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge eines
Carsharing-Unternehmens auf 25 % der Gesamtzahl aller Fahrzeuge des
Carsharing -Unternehmens
mit Verbrennungsmotor erhöht.
- Das bisherige Kriterium, der Standort eines
Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Straßenland muss in einem Radius
von 300 m zu einem Verknüpfungspunkt des ÖPNV liegen, wird dahingehend
abgeändert, dass sich der Standort eines Carsharing-Unternehmens im
öffentlichen Raum in einem Umkreis von 300 m zu einer beliebigen
Haltestelle des ÖPNV befinden muss.
Alle Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit
Ladesäulen während des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei.
- Elektrofahrzeuge von Carsharing-Anbietern parken an allen
Parkscheinautomaten eine Stunde kostenfrei.
- (neu) Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Umsetzung der
„kostenfreien ersten Stunde“ alternative Möglichkeiten, gerade auch unter
Kostenaspekten zu prüfen, so z.B. die Umsetzung durch Nutzung einer App
oder Parkscheiben.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit Änderungen zugestimmt gegen die
Stimme von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP).
Vorher stimmt die Bezirksvertretung Ehrenfeld der Streichung
der Ziffer 3 mehrheitlich gegen die Stimme von Bezirksvertreter Klemm
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bei vier Enthaltungen (Fraktionen Bündnis
90/Die Grünen) zu.
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21.03.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) | 3.5 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | mit Änderungen empfohlen | | | |
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
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Beratungsergebnisse
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden geänderten Beschluss:
Der Rat beschließt
zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität folgende Neufassung der
Kriterien zur Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland:
- Das bisherige Kriterium zur Gesamtzahl der Stellplätze für stationsbasierte
Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln wird von
15 % der Gesamtzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge eines
Carsharing-Unternehmens auf 25 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge mit
Verbrennungsmotor erhöht.
- Das bisherige Kriterium, der Standort eines
Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Straßenland muss in einem Radius
von 300 m zu einem Verknüpfungspunkt des ÖPNV liegen, wird dahingehend
abgeändert, dass sich der Standort eines Carsharing-Unternehmens im
öffentlichen Raum in einem Umkreis von 300 m zu einer beliebigen
Haltestelle des ÖPNV befinden muss.
- Alle Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit
Ladesäulen während des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei.
- Elektrofahrzeuge von Carsharing-Anbietern parken an allen
Parkscheinautomaten eine Stunde kostenfrei.
- Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung von 2.580
Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Höhe von 638.100 € fest und
beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten.
Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
- Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Umsetzung der „kostenfreien
ersten Stunde“ alternative Möglichkeiten, gerade auch unter Kostenaspekten
zu prüfen, so z.B. die Umsetzung durch Nutzung einer App oder
Parkscheiben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung von Herrn Müller.
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21.03.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün | 4.1.5 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ohne Votum in nachfolgende Gremien | | | |
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
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Beratungsergebnisse
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
zugestimmt gegen die Stimmen der FDP-Fraktion.
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25.03.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) | 9.2.6 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | geändert beschlossen | | | |
Beschluss: geändert beschlossen
|
Beratungsergebnisse
Geänderter Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu
beschließen:
Der Rat beschließt
zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität folgende Neufassung der
Kriterien zur Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland:
1.
Das
bisherige Kriterium zur Gesamtzahl der Stellplätze für stationsbasierte
Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln wird von 15 %
der Gesamtzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge eines
Carsharing-Unternehmens auf 25 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge mit
Verbrennungsmotor erhöht.
2.
Das
bisherige Kriterium, der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen
Straßenland muss in einem Radius von 300 m zu einem Verknüpfungspunkt des ÖPNV
liegen, wird dahingehend abgeändert, dass sich der Standort eines
Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Raum in einem Umkreis von 300 m zu
einer beliebigen Haltestelle des ÖPNV befinden muss.
3.
Alle
Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit Ladesäulen während
des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei.
4.
Elektrofahrzeuge
von Carsharing-Anbietern parken an allen Parkscheinautomaten eine Stunde
kostenfrei.
Alternativen zum Beschlusspunkt 4:
Alle Elektrofahrzeuge parken an allen
Parkscheinautomaten auf dem Gebiet der Stadt Köln eine Stunde kostenfrei.
5.
Der
Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung von 2.580 Parkscheinautomaten mit
Gesamtkosten in Höhe von 638.100 € fest und beauftragt die Verwaltung, das
entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen
des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Herrn Merkl (LKR).
|
26.03.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz) | 7.3 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | mit Änderungen empfohlen | | | |
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
|
Beratungsergebnisse
Beschluss:
Der Rat beschließt zur
Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität folgende Neufassung der Kriterien
zur Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland:
- Das bisherige Kriterium zur Gesamtzahl der Stellplätze für stationsbasierte
Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln wird von
15 % der Gesamtzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge eines
Carsharing-Unternehmens auf 25 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge mit
Verbrennungsmotor erhöht.
- Das bisherige Kriterium, der Standort eines Carsharing-Unternehmens
im öffentlichen Straßenland muss in einem Radius von 300 m zu einem
Verknüpfungspunkt des ÖPNV liegen, wird dahingehend abgeändert, dass sich
der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Raum in einem
Umkreis von 300 m zu einer beliebigen Haltestelle des ÖPNV befinden muss.
- Alle Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit
Ladesäulen während des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei.
- Elektrofahrzeuge von Carsharing-Anbietern parken an allen
Parkscheinautomaten eine Stunde kostenfrei.
Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung von 2.580
Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Höhe von 638.100 € fest und
beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren
vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird
verzichtet.
Alternative zu den Beschlusspunkten 1 und 2:
Die bisherigen Kriterien für stationsbasiertes
Carsharing (Vorlagen-Nummern 5678/2008, 0087/2015 und 0682/2016) werden
unverändert beibehalten.
Alternativen zum Beschlusspunkt 4:
Alle Elektrofahrzeuge parken an allen
Parkscheinautomaten auf dem Gebiet der Stadt Köln eine Stunde kostenfrei.
Die
Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:
5. (neu) Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Umsetzung
der „kostenfreien ersten Stunde“ alternative Möglichkeiten, gerade auch unter
Kostenaspekten zu prüfen, so z.B. die Umsetzung durch Nutzung einer App oder
Parkscheiben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig in
geänderter Form empfohlen.
|
26.03.2019 Verkehrsausschuss | 4.2 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ohne Votum in nachfolgende Gremien | | | |
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
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Beratungsergebnisse
Ø
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne
Votum in die weiteren Gremien.
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01.04.2019 Finanzausschuss | 10.1 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | endgültig zurückgezogen | | | |
Beschluss: endgültig zurückgezogen
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Beratungsergebnisse
Die Verwaltung hat die Vorlage zurückgezogen.
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04.04.2019 Rat | 10.16 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | zurückgestellt | | | |
Beschluss: zurückgestellt
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Beratungsergebnisse
Die Angelegenheit wurde vor
Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt
(s. Ziffer …. – Seite …).
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