BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
06.11.2018 Wirtschaftsausschuss8.1öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)geändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden, um Ziffer 3 erweiterten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt,

1.    in Abänderung seines Beschlusses vom 19.06.2007 den Betrieb des Großmarktes am Standort Raderberg bis 31.12.2023 zu verlängern (im Sinne der Satzung für die Wochenmärkte und den Großmarkt Raderberg der Stadt Köln - Kölner Marktsatzung - vom 19. Dezember 1994 in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Kölner Marktsatzung vom 21. Dezember 2016).

2.    Er stellt den Bedarf für die Instandsetzungsmaßnahmen, die zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes des derzeitigen Großmarktes erforderlich sind, fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen mit Kosten in Höhe von derzeit mindestens 1.740.000 € (netto).

und

  1. Er beauftragt die Verwaltung, bis zur Sommerpause 2019 einen Nachtragsbeschluss über die in dieser Vorlage noch nicht bezifferbaren Kosten vorzulegen.“

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

19.11.2018 Finanzausschuss12.29öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)geändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss in der Fassung des Wirtschaftsausschusses:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden geänderten Beschlussvorschlages:

 

Der Rat beschließt,

 

1.    in Abänderung seines Beschlusses vom 19.06.2007 den Betrieb des Großmarktes am Standort Raderberg bis 31.12.2023 zu verlängern (im Sinne der Satzung für die Wochenmärkte und den Großmarkt Raderberg der Stadt Köln - Kölner Marktsatzung - vom 19. Dezember 1994 in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Kölner Marktsatzung vom 21. Dezember 2016)

 

 

  1. Er stellt den Bedarf für die Instandsetzungsmaßnahmen, die zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes des derzeitigen Großmarktes erforderlich sind, fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen mit Kosten in Höhe von derzeit mindestens 1.740.000 € (netto).

 

und

 

  1. beauftragt die Verwaltung, bis zur Sommerpause 2019 einen Nachtragsbeschluss über die in dieser Vorlage noch nicht bezifferbaren Kosten vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

22.11.2018 Rat10.29öffentlich EntscheidungEntscheidunggeändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss in der Fassung des Wirtschaftsausschusses vom 06.11.2018 (Anlage 1) und des Finanzausschusses vom 19.11.2018 (Anlage 2):

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden, um Ziffer 3 erweiterten Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt,

1.    in Abänderung seines Beschlusses vom 19.06.2007 den Betrieb des Großmarktes am Standort Raderberg bis 31.12.2023 zu verlängern (im Sinne der Satzung für die Wochenmärkte und den Großmarkt Raderberg der Stadt Köln - Kölner Marktsatzung - vom 19. Dezember 1994 in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Kölner Marktsatzung vom 21. Dezember 2016).

2.    Er stellt den Bedarf für die Instandsetzungsmaßnahmen, die zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes des derzeitigen Großmarktes erforderlich sind, fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen mit Kosten in Höhe von derzeit mindestens 1.740.000 € (netto).

und

  1. Er beauftragt die Verwaltung, bis zur Sommerpause 2019 einen Nachtragsbeschluss über die in dieser Vorlage noch nicht bezifferbaren Kosten vorzulegen.“

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.