BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
06.12.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)5.2.4öffentlich EntscheidungEntscheidunggeändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt:

1.    Bei der Genehmigung von Kirmesveranstaltungen wird den Veranstaltern aufgegeben, durch geeignete Maßnahmen, beispielsweise dem Aufstellen von Leitbaken (Verkehrszeichen 605-10) parallel zur Radwegkante, das verbotswidrige Beparken von Geh- und Radwegen auf der Siegburger Straße tatsächlich und wirkungsvoll zu verhindern. Die sinn- und nutzlosen Halteverbotsschilder, die dort üblicher Weise aufgestellt werden, können entfallen.

2.    Die Verwaltung nutzt ihre vorhandenen personellen Kapazitäten im Bereich der Verkehrsüberwachung, um ihrerseits die massiven Ordnungswidrigkeiten (inklusive Wildpinkler) zu Zeiten der Kirmes zu ahnden und behindernd abgestellte Kraftfahrzeuge sofort und ausnahmslos abzuschleppen.

3.    Die Verwaltung erteilt den Veranstaltern der Kirmes keine neue Genehmigung für die Durchführung des Volksfestes, bis der Beschluss AN/1177/2017 betreffend die Entfernung der verbotswidrig an der denkmalgeschützten Kehlmauer der Deutzer Werft angebrachten Stromkästen, vollständig umgesetzt ist.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.