Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | |
---|---|---|---|---|---|---|
07.02.2019 Stadtentwicklungsausschuss | 4.2.2 | öffentlich | Vorberatung (Fachausschuss) | ohne Votum in nachfolgende Gremien | ||
21.03.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) | 3.2 | öffentlich | Anhörung (BV) | mit Änderungen empfohlen | ||
Beratungsergebnisse Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Innenstadt empfiehlt folgenden geänderten
Beschluss: Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Grundlagenermittlung und Parameter
(siehe Broschüre Anlage 1) als Basis für die europaweite Ausschreibung zur
langfristigen Umgestaltung des Ebertplatzes und beauftragt die Verwaltung,
dieses Dokument für die weiteren Arbeitsschritte zugrunde zu legen. Unter Bezugnahme auf die Anregungen der Bezirksvertretung
Innenstadt beauftragt der Ausschuss die Verwaltung, den Zielkatalog in
folgender Weise zu präzisieren und im weiteren Verfahren folgendes zu berücksichtigen: 1.
Die
Achse zwischen dem Eigelstein und Neusser Straße muss als ebenerdige,
barrierefreie, direkte Verbindung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen
wiederhergestellt werden. Es geht um die Ertüchtigung einer Mobilitätsachse für
Fußgänger*innen und Radfahrer*innen und nicht bloß um die Ertüchtigung einer
„Sichtachse“ (vgl. S 9). An dieser Vorgabe hat sich die Gestaltung der
Westseite des Ebertplatzes zu orientieren. Insgesamt soll die „Troglage“ des
Ebertplatzes überprüft werden. 2.
Bei
den Anforderungen aus verkehrlicher Sicht stellt sich die Frage, auf welcher
Grundlage diese formuliert worden sind, insofern das Verkehrsgutachten für
diesen Bereich noch aussteht. Deshalb ist zu hinterfragen, ob die
Fahrspuren für den motorisierten Verkehr in der aktuellen Ausgestaltung
erhalten bleiben müssen. Vielmehr soll geprüft werden, wie die Verkehrsflächen
rund um den Ebertplatz zugunsten der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer neu
aufgeteilt werden können (d.h. mehr Raum für den Fußgänger- und Radverkehr).
Dazu gehört eine gute und bequeme Fuß- und Radwegeverbindung vom Agnes- in das
Eigelsteinviertel. Entsprechende Vorschläge haben Initiativen bereits zur
Diskussion gestellt. Ebenfalls sollte
geprüft werden, ob die Clever Straße nicht schon jetzt für den motorisierten
Verkehr gesperrt werden kann (s. S 15.) 3.
Das
Wegenetz in der Grünanlage des
Theodor-Heuss-Rings soll gut beleuchtet werden, da die Parkanlage auch zum
Schulweg von Schüler*innen der im Kunibertsviertel gelegenen Schulen gehört (s.
S. 14). 4.
Der
Aufgabenkatalog nennt den Sanierungsfall der Bäume auf dem Hansaring (S. 12).
Die Vorlage macht aber nicht ersichtlich, wie die Verwaltung mit dieser Aufgabe
umzugehen gedenkt, da der Hansaring zwar zum konzeptionellen Betrachtungs-, aber
nicht zum Planungsraum gehört (S. 9). Wenn der Hansaring
nicht in die Planungen einbezogen wird, soll die Verwaltung darlegen, welches
Verfahren sie für die Umgestaltung des Hansarings im Sinne des Masterplans –
und damit verbunden auch für die Neubepflanzung des Hansarings – vorsieht. 5.
Bei
der Beschreibung der Anforderungen an die Beleuchtung zeigt die Vorlage ein
Bild des Leuchtkonzeptes 2008 – allerdings für die Stadtbezirke 2 bis 9 (S.
14)! Dagegen soll sich der konkrete Leuchtentyp für den Ebertplatz an den auf
den Ringen verwendeten Typen sowie der sonstigen Gestaltung des Ebertplatzes
orientieren. 6.
Die
Erfahrungen aus der Zwischennutzung können und sollen für die Frage nach der
zukünftigen Gestaltung des Ebertplatzes nutzbar gemacht werden. Die
unterschiedlichen Elemente der Zwischennutzung müssen sich aber nicht in Gänze
in der zukünftigen Umgestaltung des Ebertplatzes wiederfinden. So ist
beispielsweise eine Open-Air-Bühne nicht zwangsläufig in der Planung
vorzusehen. Auch müssen die gegenwärtigen kulturellen Nutzungen am Ebertplatz
nicht notwendigerweise in die Planungen für die Umgestaltung des Ebertplatzes
Eingang finden (vgl. S. 11). 7.
Die
Grundlagenermittlung erhält eine Fülle unterschiedlicher Ziele und Aufgaben,
die zum Teil in Spannung zueinander stehen oder sich gar widersprechen (s. S.
18-19). Um mögliche Zielkonflikte auflösen zu können, soll den Planungsteams
die Möglichkeit gegeben werden, Teile der Funktionen – soweit dieses möglich
und sinnvoll erscheint – auch im konzeptionellen Betrachtungsraum (s. S. 9)
unterbringen zu können. 8.
Bei
der weiteren Bürgerbeteiligung ist eine Kinder- und Jugendbeteiligung
vorzusehen. 9.
Eine
Insellage des Ebertplatzes wird keine zwingende Voraussetzung des Wettbewerbes,
eine Anbindung des Platzes an das Festland ist ebenfalls zulässig. 10.
Von
den Teilnehmern ist darzustellen, wie "ein vertrauensvoller, dauerhafter
und öffentlicher Austausch mit den bereits aktivierten Expert*innen und
Ehrenamtler*innen der Interimsphase" (Seite 5, Anl. 1) gelingen kann.
Ferner sind weitere den Prozess begleitende Informationsveranstaltungen für die
Öffentlichkeit zu entwickeln. 11. Der Ausschuss Kunst
und Kultur ist in die Beratungsfolge mit aufzunehmen. 12. Der präzise
Ausschreibungstext ist der Bezirksvertretung Innenstadt, sowie dem Ausschuss
Kunst und Kultur und dem Stadtentwicklungsausschuss erneut zur Beschlussfassung
vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | ||||||
28.03.2019 Stadtentwicklungsausschuss | 4.2.1 | öffentlich | Entscheidung | geändert beschlossen | ||
Beratungsergebnisse Vorsitzender
Kienitz lässt einzeln über die Punkte der vorliegenden Anträge aus dem
Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirksvertretung Innenstadt abstimmen.
Beschluss über den Änderungsantrag der
FDP-Fraktion aus dem Stadtentwicklungsausschuss vom 07.02.2019:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Grundlagenermittlung und Parameter
(siehe Broschüre Anlage 1 der Beschlussvorlage) als Basis für die europaweiter
Ausschreibung zur langfristigen Umgestaltung des Ebertplatzes mit folgenden
Änderungen: 1
Es soll geprüft
werden, ob und wie die bestehenden kulturellen Nutzungen in die zukünftige
Gestaltung der Oberfläche oder die Umgebung integriert werden kann, ohne dass
die westliche Unterführung erhalten bleibt (Seite 11). Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 2
Die Ausleuchtung
der Grünanlage des Theodor-Heuss-Rings soll im Sinne von mehr Sicherheit
verbessert werden (Seite 14). Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 3
Die
Zweispurigkeit der nördlichen und südlichen Fahrbahn soll in jedem Fall
erhalten werden, um die Leistungsfähigkeit der Verkehrsbeziehungen nicht
aufzugeben (Seite 15). Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich – gegen die Stimmen der FDP-Fraktion – abgelehnt. 4
Die Ausfahrt aus
der Neusser Straße in Richtung Osten ist – z.B. im Zuge der bisherigen
Bus-Trasse am westlichen Ende des Platzes – zu verkürzen, damit der U-Turn in
Höhe Lübecker Straße entfallen kann (Seite 15). Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich – gegen die
Stimmen der FDP-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke – abgelehnt. Beschluss über den Änderungsantrag der
Fraktion Die Linke aus dem Stadtentwicklungsausschuss vom 07.02.2019:
Die
Beschlussvorlage wird wie folgt ersetzt:
Dieser Workshop soll eine Entscheidung darüber
vorbereiten, ob der Ebertplatz entlang der Verwaltungsvorlage (3880/2018)
komplett neugestaltet wird oder ob Verbesserungen innerhalb der derzeitigen
Grundstruktur vorgenommen werden, wie z.B.:
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich – gegen die Stimme der Fraktion Die Linke– abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich – gegen die Stimme der Fraktion Die Linke– abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich – gegen die
Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke– abgelehnt. Beschluss über den Änderungsantrag der
CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 21.03.2019:
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Beleuchtung aller asphaltierten Wege im Theodor-Heuss-Park in
der Dämmerung und der Dunkelheit in den Planungen einzubauen und
sicherzustellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig – bei
Enthaltung der Fraktion Bündnis90/Die Grünen - zugestimmt. Beschluss über den Änderungsantrag der
SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 21.03.2019:
1.
Die
Achse zwischen dem Eigelstein und Neusser Straße muss als ebenerdige,
barrierefreie, direkte Verbindung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen
wiederhergestellt werden. Es geht um die Ertüchtigung einer Mobilitätsachse für
Fußgänger*innen und Radfahrer*innen und nicht bloß um die Ertüchtigung einer
„Sichtachse“ (vgl. S 9). An dieser Vorgabe hat sich die Gestaltung der
Westseite des Ebertplatzes zu orientieren. Insgesamt soll die „Troglage“ des
Ebertplatzes überprüft werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 2.
Bei
den Anforderungen aus verkehrlicher Sicht stellt sich die Frage, auf welcher
Grundlage diese formuliert worden sind, insofern das Verkehrsgutachten für
diesen Bereich noch aussteht. Deshalb ist zu
hinterfragen, ob die Fahrspuren für den motorisierten Verkehr in der aktuellen
Ausgestaltung erhalten bleiben müssen. Vielmehr soll geprüft werden, wie die
Verkehrsflächen rund um den Ebertplatz zugunsten der nichtmotorisierten
Verkehrsteilnehmer neu aufgeteilt werden können (d.h. mehr Raum für den
Fußgänger- und Radverkehr). Dazu gehört eine gute und bequeme Fuß- und
Radwegeverbindung vom Agnes- in das Eigelsteinviertel. Entsprechende Vorschläge
haben Initiativen bereits zur Diskussion gestellt. Ebenfalls sollte
geprüft werden, ob die Clever Straße nicht schon jetzt für den motorisierten
Verkehr gesperrt werden kann (s. S 15.) Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich – gegen die
Stimme der FDP-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke - zugestimmt. 3.
Das
Wegenetz in der Grünanlage des Theodor-Heuss-Rings soll gut beleuchtet werden,
da die Parkanlage auch zum Schulweg von Schüler*innen der im Kunibertsviertel
gelegenen Schulen gehört (s. S. 14). 4.
Der
Aufgabenkatalog nennt den Sanierungsfall der Bäume auf dem Hansaring (S. 12).
Die Vorlage macht aber nicht ersichtlich, wie die Verwaltung mit dieser Aufgabe
umzugehen gedenkt, da der Hansaring zwar zum konzeptionellen Betrachtungs-,
aber nicht zum Planungsraum gehört (S. 9). Wenn der Hansaring
nicht in die Planungen einbezogen wird, soll die Verwaltung darlegen, welches
Verfahren sie für die Umgestaltung des Hansarings im Sinne des Masterplans –
und damit verbunden auch für die Neubepflanzung des Hansarings – vorsieht. 5.
Bei
der Beschreibung der Anforderungen an die Beleuchtung zeigt die Vorlage ein
Bild des Leuchtkonzeptes 2008 – allerdings für die Stadtbezirke 2 bis 9 (S.
14)! Dagegen soll sich der konkrete Leuchtentyp für den Ebertplatz an den auf
den Ringen verwendeten Typen sowie der sonstigen Gestaltung des Ebertplatzes
orientieren. 6.
Die
Erfahrungen aus der Zwischennutzung können und sollen für die Frage nach der
zukünftigen Gestaltung des Ebertplatzes nutzbar gemacht werden. Die
unterschiedlichen Elemente der Zwischennutzung müssen sich aber nicht in Gänze
in der zukünftigen Umgestaltung des Ebertplatzes wiederfinden. So ist
beispielsweise eine Open-Air-Bühne nicht zwangsläufig in der Planung
vorzusehen. Auch müssen die gegenwärtigen kulturellen Nutzungen am Ebertplatz
nicht notwendigerweise in die Planungen für die Umgestaltung des Ebertplatzes
Eingang finden (vgl. S. 11). Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 7.
Die
Grundlagenermittlung erhält eine Fülle unterschiedlicher Ziele und Aufgaben,
die zum Teil in Spannung zueinander stehen oder sich gar widersprechen (s. S.
18-19). Um mögliche Zielkonflikte auflösen zu können, soll den Planungsteams
die Möglichkeit gegeben werden, Teile der Funktionen – soweit dieses möglich
und sinnvoll erscheint – auch im konzeptionellen Betrachtungsraum (s. S. 9)
unterbringen zu können. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich – gegen die
Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke– abgelehnt. 8. Bei der weiteren
Bürgerbeteiligung ist eine Kinder- und Jugendbeteiligung vorzusehen, falls sich bei der Auswertung der
Zwischennutzung ein besonderer Bedarf für Kinder und Jugendliche
herauskristallisiert, wird dies entsprechend bei der Beteiligung
berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Beschluss über den Änderungsantrag der Ratsgruppe
GUT aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 21.03.2019:
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig - bei Enthaltung der Fraktion Die Linke - zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig - bei Enthaltung der Fraktion Die Linke - zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt. Demnach ergibt sich folgender Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Grundlagenermittlung und Parameter
(siehe Broschüre Anlage 1) als Basis für die europaweite Ausschreibung zur
langfristigen Umgestaltung des Ebertplatzes mit folgenden Änderungen: Es soll geprüft werden, ob und wie die bestehenden
kulturellen Nutzungen in die zukünftige Gestaltung der Oberfläche oder die
Umgebung integriert werden kann, ohne dass die westliche Unterführung erhalten
bleibt (Seite 11). Die Ausleuchtung der Grünanlage des Theodor-Heuss-Rings
soll im Sinne von mehr Sicherheit verbessert werden (Seite 14). Die Verwaltung wird beauftragt, die Beleuchtung aller
asphaltierten Wege im Theodor-Heuss-Park in der Dämmerung und der Dunkelheit in
den Planungen einzubauen und sicherzustellen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt,
den Zielkatalog in folgender Weise zu präzisieren und im weiteren Verfahren
folgendes zu berücksichtigen: Die Achse zwischen dem Eigelstein und Neusser Straße
muss als ebenerdige, barrierefreie, direkte Verbindung für Fußgänger*innen und
Radfahrer*innen wiederhergestellt werden. Es geht um die Ertüchtigung einer
Mobilitätsachse für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen und nicht bloß um die
Ertüchtigung einer „Sichtachse“ (vgl. S 9). An dieser Vorgabe hat sich die Gestaltung
der Westseite des Ebertplatzes zu orientieren. Insgesamt soll die „Troglage“
des Ebertplatzes überprüft werden. Bei den Anforderungen
aus verkehrlicher Sicht stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage diese
formuliert worden sind, insofern das Verkehrsgutachten für diesen Bereich noch
aussteht. Deshalb ist zu
hinterfragen, ob die Fahrspuren für den motorisierten Verkehr in der aktuellen
Ausgestaltung erhalten bleiben müssen. Vielmehr soll geprüft werden, wie die
Verkehrsflächen rund um den Ebertplatz zugunsten der nichtmotorisierten
Verkehrsteilnehmer neu aufgeteilt werden können (d.h. mehr Raum für den
Fußgänger- und Radverkehr). Dazu gehört eine gute und bequeme Fuß- und
Radwegeverbindung vom Agnes- in das Eigelsteinviertel. Entsprechende Vorschläge
haben Initiativen bereits zur Diskussion gestellt. Ebenfalls sollte
geprüft werden, ob die Clever Straße nicht schon jetzt für den motorisierten
Verkehr gesperrt werden kann (s. S 15.) Das Wegenetz in der
Grünanlage des Theodor-Heuss-Rings soll gut beleuchtet werden, da die
Parkanlage auch zum Schulweg von Schüler*innen der im Kunibertsviertel
gelegenen Schulen gehört (s. S. 14). Der Aufgabenkatalog
nennt den Sanierungsfall der Bäume auf dem Hansaring (S. 12). Die Vorlage macht
aber nicht ersichtlich, wie die Verwaltung mit dieser Aufgabe umzugehen
gedenkt, da der Hansaring zwar zum konzeptionellen Betrachtungs-, aber nicht
zum Planungsraum gehört (S. 9). Wenn der Hansaring
nicht in die Planungen einbezogen wird, soll die Verwaltung darlegen, welches
Verfahren sie für die Umgestaltung des Hansarings im Sinne des Masterplans –
und damit verbunden auch für die Neubepflanzung des Hansarings – vorsieht. Bei der Beschreibung
der Anforderungen an die Beleuchtung zeigt die Vorlage ein Bild des Leuchtkonzeptes
2008 – allerdings für die Stadtbezirke 2 bis 9 (S. 14)! Dagegen soll sich der
konkrete Leuchtentyp für den Ebertplatz an den auf den Ringen verwendeten Typen
sowie der sonstigen Gestaltung des Ebertplatzes orientieren. Die Erfahrungen aus
der Zwischennutzung können und sollen für die Frage nach der zukünftigen
Gestaltung des Ebertplatzes nutzbar gemacht werden. Die unterschiedlichen
Elemente der Zwischennutzung müssen sich aber nicht in Gänze in der zukünftigen
Umgestaltung des Ebertplatzes wiederfinden. So ist beispielsweise eine
Open-Air-Bühne nicht zwangsläufig in der Planung vorzusehen. Auch müssen die
gegenwärtigen kulturellen Nutzungen am Ebertplatz nicht notwendigerweise in die
Planungen für die Umgestaltung des Ebertplatzes Eingang finden (vgl. S. 11). Bei der weiteren
Bürgerbeteiligung ist eine Kinder- und Jugendbeteiligung vorzusehen, falls sich
bei der Auswertung der Zwischennutzung ein besonderer Bedarf für Kinder und
Jugendliche herauskristallisiert, wird dies entsprechend bei der Beteiligung
berücksichtigt. Eine Insellage des
Ebertplatzes wird keine zwingende Voraussetzung des Wettbewerbes, eine
Anbindung des Platzes an das Festland ist ebenfalls zulässig. Von den Teilnehmern
ist darzustellen, wie "ein vertrauensvoller, dauerhafter und öffentlicher
Austausch mit den bereits aktivierten Expert*innen und Ehrenamtler*innen der
Interimsphase" (Seite 5, Anl. 1) gelingen kann. Ferner sind weitere den
Prozess begleitende Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit zu
entwickeln. Der Ausschuss Kunst
und Kultur sowie die jeweiligen Fachgremien werden im Rahmen des
Bedarfsfeststellungsbeschlusses eingebunden. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, dieses Dokument für die weiteren Arbeitsschritte zugrunde zu legen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich – gegen die
Stimme der FDP-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke - zugestimmt. |