BeratungTOPStatusZuständigBeschlussAbstimmung 
07.02.2019 Stadtentwicklungsausschuss4.2.2öffentlichVorberatung (Fachausschuss)ohne Votum in nachfolgende Gremien  
21.03.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)3.2öffentlichAnhörung (BV)mit Änderungen empfohlen 
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden geänderten Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Grundlagenermittlung und Parameter (siehe Broschüre Anlage 1) als Basis für die europaweite Ausschreibung zur langfristigen Umgestaltung des Ebertplatzes und beauftragt die Verwaltung, dieses Dokument für die weiteren Arbeitsschritte zugrunde zu legen.

Unter Bezugnahme auf die Anregungen der Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt der Ausschuss die Verwaltung, den Zielkatalog in folgender Weise zu präzisieren und im weiteren Verfahren folgendes zu berücksichtigen:

 

1.    Die Achse zwischen dem Eigelstein und Neusser Straße muss als ebenerdige, barrierefreie, direkte Verbindung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen wiederhergestellt werden. Es geht um die Ertüchtigung einer Mobilitätsachse für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen und nicht bloß um die Ertüchtigung einer „Sichtachse“ (vgl. S 9). An dieser Vorgabe hat sich die Gestaltung der Westseite des Ebertplatzes zu orientieren. Insgesamt soll die „Troglage“ des Ebertplatzes überprüft werden.

 

2.    Bei den Anforderungen aus verkehrlicher Sicht stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage diese formuliert worden sind, insofern das Verkehrsgutachten für diesen Bereich noch aussteht.

Deshalb ist zu hinterfragen, ob die Fahrspuren für den motorisierten Verkehr in der aktuellen Ausgestaltung erhalten bleiben müssen. Vielmehr soll geprüft werden, wie die Verkehrsflächen rund um den Ebertplatz zugunsten der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer neu aufgeteilt werden können (d.h. mehr Raum für den Fußgänger- und Radverkehr). Dazu gehört eine gute und bequeme Fuß- und Radwegeverbindung vom Agnes- in das Eigelsteinviertel. Entsprechende Vorschläge haben Initiativen bereits zur Diskussion gestellt.

Ebenfalls sollte geprüft werden, ob die Clever Straße nicht schon jetzt für den motorisierten Verkehr gesperrt werden kann (s. S 15.)

 

3.    Das Wegenetz in der  Grünanlage des Theodor-Heuss-Rings soll gut beleuchtet werden, da die Parkanlage auch zum Schulweg von Schüler*innen der im Kunibertsviertel gelegenen Schulen gehört (s. S. 14).

 

4.    Der Aufgabenkatalog nennt den Sanierungsfall der Bäume auf dem Hansaring (S. 12). Die Vorlage macht aber nicht ersichtlich, wie die Verwaltung mit dieser Aufgabe umzugehen gedenkt, da der Hansaring zwar zum konzeptionellen Betrachtungs-, aber nicht zum Planungsraum gehört (S. 9).

Wenn der Hansaring nicht in die Planungen einbezogen wird, soll die Verwaltung darlegen, welches Verfahren sie für die Umgestaltung des Hansarings im Sinne des Masterplans – und damit verbunden auch für die Neubepflanzung des Hansarings – vorsieht.

 

5.    Bei der Beschreibung der Anforderungen an die Beleuchtung zeigt die Vorlage ein Bild des Leuchtkonzeptes 2008 – allerdings für die Stadtbezirke 2 bis 9 (S. 14)! Dagegen soll sich der konkrete Leuchtentyp für den Ebertplatz an den auf den Ringen verwendeten Typen sowie der sonstigen Gestaltung des Ebertplatzes orientieren.

 

6.    Die Erfahrungen aus der Zwischennutzung können und sollen für die Frage nach der zukünftigen Gestaltung des Ebertplatzes nutzbar gemacht werden. Die unterschiedlichen Elemente der Zwischennutzung müssen sich aber nicht in Gänze in der zukünftigen Umgestaltung des Ebertplatzes wiederfinden. So ist beispielsweise eine Open-Air-Bühne nicht zwangsläufig in der Planung vorzusehen. Auch müssen die gegenwärtigen kulturellen Nutzungen am Ebertplatz nicht notwendigerweise in die Planungen für die Umgestaltung des Ebertplatzes Eingang finden (vgl. S. 11).

 

7.    Die Grundlagenermittlung erhält eine Fülle unterschiedlicher Ziele und Aufgaben, die zum Teil in Spannung zueinander stehen oder sich gar widersprechen (s. S. 18-19). Um mögliche Zielkonflikte auflösen zu können, soll den Planungsteams die Möglichkeit gegeben werden, Teile der Funktionen – soweit dieses möglich und sinnvoll erscheint – auch im konzeptionellen Betrachtungsraum (s. S. 9) unterbringen zu können.

 

8.    Bei der weiteren Bürgerbeteiligung ist eine Kinder- und Jugendbeteiligung vorzusehen.

 

9.    Eine Insellage des Ebertplatzes wird keine zwingende Voraussetzung des Wettbewerbes, eine Anbindung des Platzes an das Festland ist ebenfalls zulässig.

10. Von den Teilnehmern ist darzustellen, wie "ein vertrauensvoller, dauerhafter und öffentlicher Austausch mit den bereits aktivierten Expert*innen und Ehrenamtler*innen der Interimsphase" (Seite 5, Anl. 1) gelingen kann. Ferner sind weitere den Prozess begleitende Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit zu entwickeln.

11. Der Ausschuss Kunst und Kultur ist in die Beratungsfolge mit aufzunehmen.

12. Der präzise Ausschreibungstext ist der Bezirksvertretung Innenstadt, sowie dem Ausschuss Kunst und Kultur und dem Stadtentwicklungsausschuss erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

28.03.2019 Stadtentwicklungsausschuss4.2.1öffentlichEntscheidunggeändert beschlossen 
Beratungsergebnisse

Vorsitzender Kienitz lässt einzeln über die Punkte der vorliegenden Anträge aus dem Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirksvertretung Innenstadt abstimmen.

 

Beschluss über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion aus dem Stadtentwicklungsausschuss vom 07.02.2019:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Grundlagenermittlung und Parameter (siehe Broschüre Anlage 1 der Beschlussvorlage) als Basis für die europaweiter Ausschreibung zur langfristigen Umgestaltung des Ebertplatzes mit folgenden Änderungen:

 

1     Es soll geprüft werden, ob und wie die bestehenden kulturellen Nutzungen in die zukünftige Gestaltung der Oberfläche oder die Umgebung integriert werden kann, ohne dass die westliche Unterführung erhalten bleibt (Seite 11).

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

 

2     Die Ausleuchtung der Grünanlage des Theodor-Heuss-Rings soll im Sinne von mehr Sicherheit verbessert werden (Seite 14).

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

 

3     Die Zweispurigkeit der nördlichen und südlichen Fahrbahn soll in jedem Fall erhalten werden, um die Leistungsfähigkeit der Verkehrsbeziehungen nicht aufzugeben (Seite 15).

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der FDP-Fraktion – abgelehnt.

 

 

4     Die Ausfahrt aus der Neusser Straße in Richtung Osten ist – z.B. im Zuge der bisherigen Bus-Trasse am westlichen Ende des Platzes – zu verkürzen, damit der U-Turn in Höhe Lübecker Straße entfallen kann (Seite 15).

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke – abgelehnt.

 

 

Beschluss über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke aus dem Stadtentwicklungsausschuss vom 07.02.2019:

Die Beschlussvorlage wird wie folgt ersetzt:

  1. Die Stadt führt gemeinsam mit Anwohner*innen und den örtlichen Initiativen einen Einwohnerworkshop zur Zukunft des Ebertplatzes durch.

Dieser Workshop soll eine Entscheidung darüber vorbereiten, ob der Ebertplatz entlang der Verwaltungsvorlage (3880/2018) komplett neugestaltet wird oder ob Verbesserungen innerhalb der derzeitigen Grundstruktur vorgenommen werden, wie z.B.:

    • Sanierung der derzeitigen baulichen Anlagen und Instandsetzung der defekten technischen Einrichtungen, vor allem der Rolltreppen.
    • Die Nutzungen, die in den letzten Jahren entwickelt wurden und sich bewährt haben, bleiben erhalten und werden erweitert (Brunnen, Eisbahn, Kunst im öffentlichen Raum).
    • Die oberirdischen Querungsmöglichkeiten für Radler*innen und Fußgänger*innen werden optimiert und barrierefrei gestaltet.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimme der Fraktion Die Linke– abgelehnt.

 

 

  1. Die Autostraßen rund um den Ebertplatz werden auf je eine Fahrbahn pro Richtung reduziert. Die vom Autoverkehr frei gestellten Flächen werden dem Fuß- und Radverkehr zugeschlagen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimme der Fraktion Die Linke– abgelehnt.

 

 

  1. Das Stadtplanungsamt erarbeitet mit der Jugend- und Sozialverwaltung ein Konzept zur Sozialen Arbeit am Ebertplatz.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke– abgelehnt.

 

 

Beschluss über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 21.03.2019:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beleuchtung aller asphaltierten Wege im Theodor-Heuss-Park in der Dämmerung und der Dunkelheit in den Planungen einzubauen und sicherzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion Bündnis90/Die Grünen - zugestimmt.

 

 

Beschluss über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 21.03.2019:

 

1.    Die Achse zwischen dem Eigelstein und Neusser Straße muss als ebenerdige, barrierefreie, direkte Verbindung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen wiederhergestellt werden. Es geht um die Ertüchtigung einer Mobilitätsachse für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen und nicht bloß um die Ertüchtigung einer „Sichtachse“ (vgl. S 9). An dieser Vorgabe hat sich die Gestaltung der Westseite des Ebertplatzes zu orientieren. Insgesamt soll die „Troglage“ des Ebertplatzes überprüft werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

2.    Bei den Anforderungen aus verkehrlicher Sicht stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage diese formuliert worden sind, insofern das Verkehrsgutachten für diesen Bereich noch aussteht.

Deshalb ist zu hinterfragen, ob die Fahrspuren für den motorisierten Verkehr in der aktuellen Ausgestaltung erhalten bleiben müssen. Vielmehr soll geprüft werden, wie die Verkehrsflächen rund um den Ebertplatz zugunsten der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer neu aufgeteilt werden können (d.h. mehr Raum für den Fußgänger- und Radverkehr). Dazu gehört eine gute und bequeme Fuß- und Radwegeverbindung vom Agnes- in das Eigelsteinviertel. Entsprechende Vorschläge haben Initiativen bereits zur Diskussion gestellt.

Ebenfalls sollte geprüft werden, ob die Clever Straße nicht schon jetzt für den motorisierten Verkehr gesperrt werden kann (s. S 15.)

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimme der FDP-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke - zugestimmt.

 

 

3.    Das Wegenetz in der Grünanlage des Theodor-Heuss-Rings soll gut beleuchtet werden, da die Parkanlage auch zum Schulweg von Schüler*innen der im Kunibertsviertel gelegenen Schulen gehört (s. S. 14).

4.    Der Aufgabenkatalog nennt den Sanierungsfall der Bäume auf dem Hansaring (S. 12). Die Vorlage macht aber nicht ersichtlich, wie die Verwaltung mit dieser Aufgabe umzugehen gedenkt, da der Hansaring zwar zum konzeptionellen Betrachtungs-, aber nicht zum Planungsraum gehört (S. 9).

Wenn der Hansaring nicht in die Planungen einbezogen wird, soll die Verwaltung darlegen, welches Verfahren sie für die Umgestaltung des Hansarings im Sinne des Masterplans – und damit verbunden auch für die Neubepflanzung des Hansarings – vorsieht.

5.    Bei der Beschreibung der Anforderungen an die Beleuchtung zeigt die Vorlage ein Bild des Leuchtkonzeptes 2008 – allerdings für die Stadtbezirke 2 bis 9 (S. 14)! Dagegen soll sich der konkrete Leuchtentyp für den Ebertplatz an den auf den Ringen verwendeten Typen sowie der sonstigen Gestaltung des Ebertplatzes orientieren.

6.    Die Erfahrungen aus der Zwischennutzung können und sollen für die Frage nach der zukünftigen Gestaltung des Ebertplatzes nutzbar gemacht werden. Die unterschiedlichen Elemente der Zwischennutzung müssen sich aber nicht in Gänze in der zukünftigen Umgestaltung des Ebertplatzes wiederfinden. So ist beispielsweise eine Open-Air-Bühne nicht zwangsläufig in der Planung vorzusehen. Auch müssen die gegenwärtigen kulturellen Nutzungen am Ebertplatz nicht notwendigerweise in die Planungen für die Umgestaltung des Ebertplatzes Eingang finden (vgl. S. 11).

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

 

7.    Die Grundlagenermittlung erhält eine Fülle unterschiedlicher Ziele und Aufgaben, die zum Teil in Spannung zueinander stehen oder sich gar widersprechen (s. S. 18-19). Um mögliche Zielkonflikte auflösen zu können, soll den Planungsteams die Möglichkeit gegeben werden, Teile der Funktionen – soweit dieses möglich und sinnvoll erscheint – auch im konzeptionellen Betrachtungsraum (s. S. 9) unterbringen zu können.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke– abgelehnt.

 

 

8.    Bei der weiteren Bürgerbeteiligung ist eine Kinder- und Jugendbeteiligung vorzusehen, falls sich bei der Auswertung der Zwischennutzung ein besonderer Bedarf für Kinder und Jugendliche herauskristallisiert, wird dies entsprechend bei der Beteiligung berücksichtigt.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

 

Beschluss über den Änderungsantrag der Ratsgruppe GUT aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 21.03.2019:

  1. Eine Insellage des Ebertplatzes wird keine zwingende Voraussetzung des Wettbewerbes, eine Anbindung des Platzes an das Festland ist ebenfalls zulässig.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

 

  1. Von den Teilnehmern ist darzustellen, wie "ein vertrauensvoller, dauerhafter und öffentlicher Austausch mit den bereits aktivierten Expert*innen und Ehrenamtler*innen der Interimsphase" (Seite 5, Anl. 1) gelingen kann. Ferner sind weitere den Prozess begleitende Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit zu entwickeln.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig - bei Enthaltung der Fraktion Die Linke - zugestimmt.

 

  1. Der Ausschuss Kunst und Kultur sowie die jeweiligen Fachgremien werden im Rahmen des Bedarfsfeststellungsbeschlusses eingebunden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig - bei Enthaltung der Fraktion Die Linke - zugestimmt.

 

  1. Der präzise Ausschreibungstext ist der Bezirksvertretung Innenstadt, sowie dem Ausschuss Kunst und Kultur und dem Stadtentwicklungsausschuss erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig abgelehnt.

 

 

 

Demnach ergibt sich folgender Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Grundlagenermittlung und Parameter (siehe Broschüre Anlage 1) als Basis für die europaweite Ausschreibung zur langfristigen Umgestaltung des Ebertplatzes mit folgenden Änderungen:

 

Es soll geprüft werden, ob und wie die bestehenden kulturellen Nutzungen in die zukünftige Gestaltung der Oberfläche oder die Umgebung integriert werden kann, ohne dass die westliche Unterführung erhalten bleibt (Seite 11).

 

Die Ausleuchtung der Grünanlage des Theodor-Heuss-Rings soll im Sinne von mehr Sicherheit verbessert werden (Seite 14).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beleuchtung aller asphaltierten Wege im Theodor-Heuss-Park in der Dämmerung und der Dunkelheit in den Planungen einzubauen und sicherzustellen.

 

Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Zielkatalog in folgender Weise zu präzisieren und im weiteren Verfahren folgendes zu berücksichtigen:

 

Die Achse zwischen dem Eigelstein und Neusser Straße muss als ebenerdige, barrierefreie, direkte Verbindung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen wiederhergestellt werden. Es geht um die Ertüchtigung einer Mobilitätsachse für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen und nicht bloß um die Ertüchtigung einer „Sichtachse“ (vgl. S 9). An dieser Vorgabe hat sich die Gestaltung der Westseite des Ebertplatzes zu orientieren. Insgesamt soll die „Troglage“ des Ebertplatzes überprüft werden.

 

Bei den Anforderungen aus verkehrlicher Sicht stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage diese formuliert worden sind, insofern das Verkehrsgutachten für diesen Bereich noch aussteht.

Deshalb ist zu hinterfragen, ob die Fahrspuren für den motorisierten Verkehr in der aktuellen Ausgestaltung erhalten bleiben müssen. Vielmehr soll geprüft werden, wie die Verkehrsflächen rund um den Ebertplatz zugunsten der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer neu aufgeteilt werden können (d.h. mehr Raum für den Fußgänger- und Radverkehr). Dazu gehört eine gute und bequeme Fuß- und Radwegeverbindung vom Agnes- in das Eigelsteinviertel. Entsprechende Vorschläge haben Initiativen bereits zur Diskussion gestellt.

Ebenfalls sollte geprüft werden, ob die Clever Straße nicht schon jetzt für den motorisierten Verkehr gesperrt werden kann (s. S 15.)

 

Das Wegenetz in der Grünanlage des Theodor-Heuss-Rings soll gut beleuchtet werden, da die Parkanlage auch zum Schulweg von Schüler*innen der im Kunibertsviertel gelegenen Schulen gehört (s. S. 14).

 

Der Aufgabenkatalog nennt den Sanierungsfall der Bäume auf dem Hansaring (S. 12). Die Vorlage macht aber nicht ersichtlich, wie die Verwaltung mit dieser Aufgabe umzugehen gedenkt, da der Hansaring zwar zum konzeptionellen Betrachtungs-, aber nicht zum Planungsraum gehört (S. 9).

 

Wenn der Hansaring nicht in die Planungen einbezogen wird, soll die Verwaltung darlegen, welches Verfahren sie für die Umgestaltung des Hansarings im Sinne des Masterplans – und damit verbunden auch für die Neubepflanzung des Hansarings – vorsieht.

 

Bei der Beschreibung der Anforderungen an die Beleuchtung zeigt die Vorlage ein Bild des Leuchtkonzeptes 2008 – allerdings für die Stadtbezirke 2 bis 9 (S. 14)! Dagegen soll sich der konkrete Leuchtentyp für den Ebertplatz an den auf den Ringen verwendeten Typen sowie der sonstigen Gestaltung des Ebertplatzes orientieren.

Die Erfahrungen aus der Zwischennutzung können und sollen für die Frage nach der zukünftigen Gestaltung des Ebertplatzes nutzbar gemacht werden. Die unterschiedlichen Elemente der Zwischennutzung müssen sich aber nicht in Gänze in der zukünftigen Umgestaltung des Ebertplatzes wiederfinden. So ist beispielsweise eine Open-Air-Bühne nicht zwangsläufig in der Planung vorzusehen. Auch müssen die gegenwärtigen kulturellen Nutzungen am Ebertplatz nicht notwendigerweise in die Planungen für die Umgestaltung des Ebertplatzes Eingang finden (vgl. S. 11).

 

Bei der weiteren Bürgerbeteiligung ist eine Kinder- und Jugendbeteiligung vorzusehen, falls sich bei der Auswertung der Zwischennutzung ein besonderer Bedarf für Kinder und Jugendliche herauskristallisiert, wird dies entsprechend bei der Beteiligung berücksichtigt.

 

Eine Insellage des Ebertplatzes wird keine zwingende Voraussetzung des Wettbewerbes, eine Anbindung des Platzes an das Festland ist ebenfalls zulässig.

 

Von den Teilnehmern ist darzustellen, wie "ein vertrauensvoller, dauerhafter und öffentlicher Austausch mit den bereits aktivierten Expert*innen und Ehrenamtler*innen der Interimsphase" (Seite 5, Anl. 1) gelingen kann. Ferner sind weitere den Prozess begleitende Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit zu entwickeln.

 

Der Ausschuss Kunst und Kultur sowie die jeweiligen Fachgremien werden im Rahmen des Bedarfsfeststellungsbeschlusses eingebunden.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, dieses Dokument für die weiteren Arbeitsschritte zugrunde zu legen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimme der FDP-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke - zugestimmt.