BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
10.12.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesÄnderungsantrag betreffend „Neutrales Informationsangebot über Schwangerschaftsabbrüche auf der städtischen Website“öffentlich Antrag / AnfrageAntrag / Anfrageungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Nach dieser inhaltlichen Diskussion lässt der Vorsitzende zunächst über den Änderungsantrag betreffend „Neutrales Informationsangebot über Schwangerschaftsabbrüche auf der städtischen Website“ (AN/1828/2018) abstimmen:

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwieweit ein verbessertes Informationsangebot auf der städtischen Homepage zum Thema Schwangerschaftsabbruch umsetzbar ist. Hierzu soll auch die Einschätzung der vorhandenen entsprechenden Beratungsstellen ebenso wie die Einschätzung der Ärztekammer eingeholt werden; ebenso sollen die Erfahrungen der Stadt Hamburg einfließen, die diese Vorgehensweise bisher bereits praktiziert.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei Enthaltung der SPD-Fraktion zugestimmt.

 

Darüber hinaus lässt der Vorsitzende den Ausschuss über die Vorlage in geänderter Fassung abstimmen:

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwieweit ein verbessertes Informationsangebot auf der städtischen Homepage zum Thema Schwangerschaftsabbruch umsetzbar ist. Hierzu soll auch die Einschätzung der vorhandenen entsprechenden Beratungsstellen ebenso wie die Einschätzung der Ärztekammer eingeholt werden; ebenso sollen die Erfahrungen der Stadt Hamburg einfließen, die diese Vorgehensweise bisher bereits praktiziert.

 

Abstimmungsergebnis über die geänderte Vorlage:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

Im Anschluss an die Abstimmung ergreift MdR Hegenbarth erneut das Wort und erinnert daran, dass in der Freien und Hansestadt Hamburg auch Männer mit in entsprechende Beratungsangebote miteinbezogen werden würden.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass das Hamburger Modell aus diesem Grund auch bewusst mit angeführt worden sei und es nach entsprechender Prüfung durch die Verwaltung damit zu einer finalen Entscheidung an dieser Stelle kommen werde.