BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
18.03.2019 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde4.1öffentlich EntscheidungEntscheidungKenntnis genommen  
Beschluss: Kenntnis genommen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nimmt die Ausführungen der Unteren Naturschutzbehörde zur Eingriffsregelung und den materiellen Befreiungsvoraussetzungen zur Sanierung der Lindemauer in Köln-Sürth zustimmend zur Kenntnis. Die Nebenbestimmungen der Bezirksregierung Köln sind umzusetzen.


Wenn die temporäre Schließung des Sürther Bootshauses nicht vertretbar ist, dann darf die Erschließung nur von einer Seite aus erfolgen, entweder von Norden oder von Süden. Entscheidung nach Ausmaß des erforderlichen Eingriffs. Der Radverkehr ist umzuleiten.


Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme mehrheitlich zugestimmt.