Beratungsergebnisse
Beschluss:
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Bewohnerparkgebiete Deutz I – V wie folgt neu
zu ordnen:
- Für ein Drittel der Parkflächen soll die
Einrichtung von Zonen des Eingeschränkten Halteverbotes (Ladezonen) mit
Ausnahme-Hinweisschild „Bewohner mit Parkausweis 'DEUTZ …' frei“ (wie auf
beigefügtem Beispielfoto sichtbar) eingerichtet werden,
- Für ein Drittel der Parkflächen mit
rotem Punkt ist die Parkscheinpflicht auf 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr täglich
zu begrenzen. In der übrigen Zeit, also täglich von 18:00 Uhr bis 9:00
Uhr, sind die betreffenden Parkplätze ausschließlich für Bewohner/innen
mit gültigem Bewohner-Parkausweis für das entsprechende Gebiet zu
reservieren.
- Für das übrige Drittel der
Parkflächen in den Bewohnerparkgebieten wird keine Änderung vorgenommen.
- Zur Kompensation von
eventuellen Ausfällen an Parkgebühren verweist die Bezirksvertretung
Innenstadt auf ihren Beschluss AN/0258/2018, mit dem die zuständigen
Ratsgremien aufgefordert werden, die Parkgebühren im Bewohnerparkgebiet
Deutz I. auf den Kurzzeitparkplätzen mit rotem Punkt auf das
linksrheinische Niveau von 1,00 Euro pro 20 Minuten anzuheben und
bekräftigt diesen erneut.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt, gegen FDP bei Enthaltung von GUT.
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