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21.03.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)5.2.8öffentlich EntscheidungEntscheidunggeändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bewohnerparkgebiete Deutz I – V wie folgt neu zu ordnen:

  1. Für ein Drittel der Parkflächen soll die Einrichtung von Zonen des Eingeschränkten Halteverbotes (Ladezonen) mit Ausnahme-Hinweisschild „Bewohner mit Parkausweis 'DEUTZ …' frei“ (wie auf beigefügtem Beispielfoto sichtbar) eingerichtet werden,
  2. Für ein Drittel der Parkflächen mit rotem Punkt ist die Parkscheinpflicht auf 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr täglich zu begrenzen. In der übrigen Zeit, also täglich von 18:00 Uhr bis 9:00 Uhr, sind die betreffenden Parkplätze ausschließlich für Bewohner/innen mit gültigem Bewohner-Parkausweis für das entsprechende Gebiet zu reservieren.
  3. Für das übrige Drittel der Parkflächen in den Bewohnerparkgebieten wird keine Änderung vorgenommen.

 

  1. Zur Kompensation von eventuellen Ausfällen an Parkgebühren verweist die Bezirksvertretung Innenstadt auf ihren Beschluss AN/0258/2018, mit dem die zuständigen Ratsgremien aufgefordert werden, die Parkgebühren im Bewohnerparkgebiet Deutz I. auf den Kurzzeitparkplätzen mit rotem Punkt auf das linksrheinische Niveau von 1,00 Euro pro 20 Minuten anzuheben und bekräftigt diesen erneut.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt, gegen FDP bei Enthaltung von GUT.