Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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27.06.2019 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln | 3.1 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert empfohlen | |||
Beschluss: ungeändert empfohlen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Betriebsausschuss
für den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln empfiehlt dem Rat, wie folgt zu
beschließen: Der Rat stellt gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. b der Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln i.V.m. § 4 Buchst. b der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2019 in der beigefügten Fassung fest. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt. | |||||||
08.07.2019 Finanzausschuss | 10.20 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages: Der Rat stellt gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. b der Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln i.V.m. § 4 Buchst. b der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2019 in der beigefügten Fassung fest. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt | |||||||
09.07.2019 Rat | 10.22 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:
Der
Rat stellt gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. b der Betriebssatzung der
Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
i.V.m. § 4 Buchst. b der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr
2019 in der beigefügten Fassung fest. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |