Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | |||||||||||||||||||||||
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17.06.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) | 10.2 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | zurückgestellt | ||||||||||||||||||||||||
Beschluss: zurückgestellt
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Beratungsergebnisse Abstimmungsergebnis: Zurückgestellt bis zur Sitzung am 08.07.2019 | ||||||||||||||||||||||||||||
08.07.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) | 10.2 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | zurückgestellt | ||||||||||||||||||||||||
Beschluss: zurückgestellt
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Beratungsergebnisse Abstimmungsergebnis: Zurückgestellt bis zur Sitzung am 09.09.2019. | ||||||||||||||||||||||||||||
09.09.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) | 10.2 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | geändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||
Beschluss: geändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Liegenschaftsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Vermarktung des Grundstücks
Alpener Straße 4-6 in Köln-Ehrenfeld, Gemarkung Müngersdorf, Flur: 73, Flurstück-Nr.:
407 Größe: 5.292 m², im Rahmen der
Konzeptvergabe gemäß folgender Ausschreibungskriterien a) Das Artilleriewagenhaus ist in seiner
Grundgestaltung und seiner äußeren Erscheinung zu erhalten. Jede bauliche
Veränderung ist in Planung und Ausführung mit dem Gesamtbild des Artilleriewagenhauses
in Einklang zu bringen. b) Die Denkmalpflege ist in die Gestaltung
einzubeziehen. c) Für das Grundstück ist eine Mischung aus
kultureller und gastronomisch-gewerblicher Nutzung vorzusehen. Es dürfen kleine
Wohneinheiten entstehen, die den Charakter des Artilleriewagenhauses nicht
beeinträchtigen. d) Beim Aus– und Umbau sowie bei der Errichtung
von Neubauten sind umweltschonende Aspekte des Bauens (Bauökologie) zu beachten.
Die Wiederverwertung von Materialien ist zu ermöglichen. Durch die Bautätigkeit
und die verwendeten Materialien dürfen nur möglichst geringe Eingriffe in die
Naturkreisläufe vorgenommen werden. Alle Umweltbelastungen sind gering zu
halten und für die Nutzungsphase ist eine Langlebigkeit der Materialien zu
gewährleisten. Ein hohes Niveau des Wohlbefindens für die Nutzerinnen und
Nutzer muss reicht werden. Die Nutzungsüberlassung erfolgt als Erbbaurecht mit einer Laufzeit von
99 Jahren zu einem Festpreis auf Basis der Beschlussvorlage unter Beachtung des
beigefügten Konzeptes. Die
Bezirksvertretung Ehrenfeld ist über das Ergebnis die Feststellung der
Nutzungsvergabe vor Abschluss des Vertrages zu unterrichten. Die bepunkteten
Kriterien sind entsprechend der folgenden Zielsetzungen zu überarbeiten: Die geforderte Mischung der Wohnangebote ist um
Mehrgenerationenkonzepte und Cohousing zu ergänzen. Es soll Punkte für ein Mobilitätskonzept, das nachhaltigen Verkehr
bevorzugt, geben. Es sind nicht störende gewerbliche und kulturelle
Nutzungen gem. B-Plan-Satzung (Mischgebiet) vorzusehen. Ökologische Kriterien
(Mobilitätskonzept, Grau-Wassernutzung, Fassadenbegrünung etc.) sind höher zu
bewerten. Quartiersbezogene Kriterien sind näher
zu definieren und höher zu bewerten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | ||||||||||||||||||||||||||||
25.06.2019 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln | 3.1 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ohne Votum in nachfolgende Gremien | ||||||||||||||||||||||||
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
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Beratungsergebnisse Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | ||||||||||||||||||||||||||||
02.07.2019 Liegenschaftsausschuss | 1.4 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | zurückgestellt | ||||||||||||||||||||||||
Beschluss: zurückgestellt
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Vermarktung des nachfolgend benannten Grundstücks im Rahmen der Konzeptvergabe gemäß der Ausschreibungskriterien in der zu diesem Beschluss paraphierten Anlage 5. Grundstück: Alpener Straße 4-6 in Köln-Ehrenfeld Gemarkung Müngersdorf, Flur: 73, Flurstück-Nr.: 407 Größe: 5.292 m² Kaufpreis: 3.929.000,-- Euro; Bewertung vom 15.05.2018 und 09.08.2018 davon anteilig 444.000,00 Euro für die Liegenschaftsverwaltung Der Kaufpreis wird als Mindestkaufpreis ausgeschrieben. Der Verkauf erfolgt im Gebotsverfahren nach dem in Anlage 5 beigefügten Konzept. Der Liegenschaftsausschuss verzichtet auf sein Wiedervorlagerecht, sollte der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 04.07.2019 der Vorlage ohne Änderungen zustimmen. Abstimmungsergebnis: Zurückgestellt | ||||||||||||||||||||||||||||
17.09.2019 Liegenschaftsausschuss | 1.2 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | zurückgestellt | ||||||||||||||||||||||||
Beschluss: zurückgestellt
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Vermarktung des nachfolgend benannten Grundstücks im Rahmen der Konzeptvergabe gemäß der Ausschreibungskriterien in der zu diesem Beschluss paraphierten Anlage 5. Grundstück: Alpener Straße 4-6 in Köln-Ehrenfeld Gemarkung Müngersdorf, Flur: 73, Flurstück-Nr.: 407 Größe: 5.292 m² Kaufpreis: 3.929.000,-- Euro; Bewertung vom 15.05.2018 und 09.08.2018 davon anteilig 444.000,00 Euro für die Liegenschaftsverwaltung Der Kaufpreis wird als Mindestkaufpreis ausgeschrieben. Der Verkauf erfolgt im Gebotsverfahren nach dem in Anlage 5 beigefügten Konzept. Der Liegenschaftsausschuss verzichtet auf sein Wiedervorlagerecht, sollte der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 04.07.2019 der Vorlage ohne Änderungen zustimmen. Abstimmungsergebnis: zurückgestellt in die Sitzung am 19.11.2019. | ||||||||||||||||||||||||||||
15.11.2019 Liegenschaftsausschuss | 1.1 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | geändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||
Beschluss: geändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Geänderter Beschluss entsprechend dem mündlich geänderten Änderungsantrag AN/1501/2019:Der Liegenschaftsausschuss beschließt: Der Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (2698/2016) wird dahingehend geändert, dass das Grundstück Alpener Straße 4-6, das unter der Ziffer 4.02 in die Liste der Wohnungsbauoffensive aufgenommen wurde, keine höhere bauliche Ausnutzung erreichen muss. Die o.a. Beschlussvorlage 1136/2019 wird wie folgt geändert: Die Artilleriehalle soll komplett oder teilweise erhalten bleiben. Es ist ein Wohnungsmix von einem Drittel gefördertem Wohnungsbau, einem Drittel geförderten Studierendenwohnungen und einem Drittel freifinanziertem Wohnungsbau innerhalb des Plangebietes vorzusehen. Die Planung muss die geltenden Wohnraumförderbestimmungen einhalten.
Der Mindestkaufpreis wird ersetzt durch die Möglichkeit der Erbbaurechtsvergabe und wahlweise durch einen Festpreis. hier: Kriterien für die Konzeptausschreibung, Die in der Anlage aufgeführten detaillierten Tabellen entfallen, stattdessen gelten die im Ratsbeschluss 1775/2016 in der Anlage 1 dargestellten Differenzierungen. Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben:
Zur Bewertung der eingereichten Bewerbungen, deren Ergebnis dem Ausschuss vorzulegen sind, wird eine interdisziplinäre Bewertungskommission gebildet, der Fachleute des Liegenschaftsamts, des Stadtplanungsamts, des Amtes für Stadtentwicklungsplanung und eine externe fachlich ausgewiesene Person angehören. Die Grundsätze des Ratsbeschlusses „StEK Wohnen: Vergabe städtischer Grundstücke – Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität“, 1775/2016, vom 22.09.2016 sind im Verfahren anzuwenden. Auf dieser Basis wird
die Verwaltung beauftragt eine Beschlussvorlage für den Liegenschaftsausschuss
und den Rat zu fertigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig unter Enthaltung der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE beschlossen. | ||||||||||||||||||||||||||||
04.07.2019 Stadtentwicklungsausschuss | 6.2 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | zurückgestellt | ||||||||||||||||||||||||
Beschluss: zurückgestellt
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Beratungsergebnisse Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt. | ||||||||||||||||||||||||||||
19.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss | 6.1 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | zurückgestellt | ||||||||||||||||||||||||
Beschluss: zurückgestellt
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Beratungsergebnisse Die Angelegenheit wurde zurückgezogen. | ||||||||||||||||||||||||||||
31.10.2019 Stadtentwicklungsausschuss | 6.1 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | geändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||
Beschluss: geändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Liegenschaftsausschuss die Annahme folgenden geänderten Beschlusses: Der Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (2698/2016) wird dahingehend geändert, dass das Grundstück Alpener Straße 4-6, das unter der Ziffer 4.02 in die Liste der Wohnungsbauoffensive aufgenommen wurde, keine höhere bauliche Ausnutzung erreichen muss. Die o.a. Beschlussvorlage 1136/2019 wird wie folgt geändert: Die Artilleriehalle soll komplett oder teilweise erhalten bleiben. Es ist ein Wohnungsmix von einem Drittel gefördertem Wohnungsbau, einem Drittel geförderten Studierendenwohnungen und einem Drittel freifinanziertem Wohnungsbau innerhalb des Plangebietes vorzusehen. Die Planung muss die geltenden Wohnraumförderbestimmungen einhalten.
Der Mindestkaufpreis wird ersetzt durch die Möglichkeit der Erbbaurechtsvergabe und wahlweise durch einen Festpreis. hier: Kriterien für die Konzeptausschreibung, Die in der Anlage aufgeführten detaillierten Tabellen entfallen, stattdessen gelten die im Ratsbeschluss 1775/2016 in der Anlage 1 dargestellten Differenzierungen. Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben:
Zur Bewertung der eingereichten Bewerbungen, deren Ergebnis dem Ausschuss vorzulegen sind, wird eine interdisziplinäre Bewertungskommission gebildet, der Fachleute des Liegenschaftsamts, des Stadtplanungsamts, des Amtes für Stadtentwicklungsplanung und eine externe fachlich ausgewiesene Person angehören. Die Grundsätze des Ratsbeschlusses „StEK Wohnen: Vergabe städtischer Grundstücke – Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität“, 1775/2016, vom 22.09.2016 sind im Verfahren anzuwenden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig – bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke – zugestimmt. |