BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
17.06.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)10.2öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)zurückgestellt  
Beschluss: zurückgestellt
Beratungsergebnisse

Abstimmungsergebnis:

 

Zurückgestellt bis zur Sitzung am 08.07.2019

08.07.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)10.2öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)zurückgestellt  
Beschluss: zurückgestellt
Beratungsergebnisse

Abstimmungsergebnis:

 

Zurückgestellt bis zur Sitzung am 09.09.2019.

09.09.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)10.2öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)geändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Liegenschaftsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Vermarktung des Grundstücks Alpener Straße 4-6 in Köln-Ehrenfeld, Gemarkung Müngersdorf, Flur: 73, Flurstück-Nr.: 407

Größe:  5.292 m², im Rahmen der Konzeptvergabe gemäß folgender Ausschreibungskriterien

 

a)    Das Artilleriewagenhaus ist in seiner Grundgestaltung und seiner äußeren Erscheinung zu erhalten. Jede bauliche Veränderung ist in Planung und Ausführung mit dem Gesamtbild des Artilleriewagenhauses in Einklang zu bringen.

 

b)    Die Denkmalpflege ist in die Gestaltung einzubeziehen.

 

c)    Für das Grundstück ist eine Mischung aus kultureller und gastronomisch-gewerblicher Nutzung vorzusehen. Es dürfen kleine Wohneinheiten entstehen, die den Charakter des Artilleriewagenhauses nicht beeinträchtigen.

 

d)    Beim Aus– und Umbau sowie bei der Errichtung von Neubauten sind umweltschonende Aspekte des Bauens (Bauökologie) zu beachten. Die Wiederverwertung von Materialien ist zu ermöglichen. Durch die Bautätigkeit und die verwendeten Materialien dürfen nur möglichst geringe Eingriffe in die Naturkreisläufe vorgenommen werden. Alle Umweltbelastungen sind gering zu halten und für die Nutzungsphase ist eine Langlebigkeit der Materialien zu gewährleisten. Ein hohes Niveau des Wohlbefindens für die Nutzerinnen und Nutzer muss reicht werden.

 

Die Nutzungsüberlassung erfolgt als Erbbaurecht mit einer Laufzeit von 99 Jahren zu einem Festpreis auf Basis der Beschlussvorlage unter Beachtung des beigefügten Konzeptes.

 

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld ist über das Ergebnis die Feststellung der Nutzungsvergabe vor Abschluss des Vertrages zu unterrichten.

 

Die bepunkteten Kriterien sind entsprechend der folgenden Zielsetzungen zu überarbeiten:

 

Die geforderte Mischung der Wohnangebote ist um Mehrgenerationenkonzepte und Cohousing zu ergänzen.

 

Es soll Punkte für ein Mobilitätskonzept, das nachhaltigen Verkehr bevorzugt, geben.

 

Es sind nicht störende gewerbliche und kulturelle Nutzungen gem. B-Plan-Satzung (Mischgebiet) vorzusehen.

 

Ökologische Kriterien (Mobilitätskonzept, Grau-Wassernutzung, Fassadenbegrünung etc.) sind höher zu bewerten.

 

Quartiersbezogene Kriterien sind näher zu definieren und höher zu bewerten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

25.06.2019 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln3.1öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ohne Votum in nachfolgende Gremien  
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien geschoben.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

02.07.2019 Liegenschaftsausschuss1.4öffentlich EntscheidungEntscheidungzurückgestellt  
Beschluss: zurückgestellt
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Beschluss:

 

Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Vermarktung des nachfolgend benannten Grundstücks im Rahmen der Konzeptvergabe gemäß der Ausschreibungskriterien in der zu diesem Beschluss paraphierten Anlage 5.

 

 

Grundstück:                            Alpener Straße 4-6 in Köln-Ehrenfeld

                                                Gemarkung Müngersdorf, Flur: 73, Flurstück-Nr.: 407

 

Größe:                                     5.292 m²

 

Kaufpreis:                                3.929.000,-- Euro; Bewertung vom 15.05.2018 und 09.08.2018

                                                davon anteilig
            3.485.000,00 Euro für die Bühnen

                                                   444.000,00 Euro für die Liegenschaftsverwaltung

 

 

Der Kaufpreis wird als Mindestkaufpreis ausgeschrieben.

Der Verkauf erfolgt im Gebotsverfahren nach dem in Anlage 5 beigefügten Konzept.

 

Der Liegenschaftsausschuss verzichtet auf sein Wiedervorlagerecht, sollte der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 04.07.2019 der Vorlage ohne Änderungen zustimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Zurückgestellt

17.09.2019 Liegenschaftsausschuss1.2öffentlich EntscheidungEntscheidungzurückgestellt  
Beschluss: zurückgestellt
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Vermarktung des nachfolgend benannten Grundstücks im Rahmen der Konzeptvergabe gemäß der Ausschreibungskriterien in der zu diesem Beschluss paraphierten Anlage 5.

 

 

Grundstück:                            Alpener Straße 4-6 in Köln-Ehrenfeld

                                                Gemarkung Müngersdorf, Flur: 73, Flurstück-Nr.: 407

 

Größe:                                     5.292 m²

 

Kaufpreis:                                3.929.000,-- Euro; Bewertung vom 15.05.2018 und 09.08.2018

                                                davon anteilig
            3.485.000,00 Euro für die Bühnen

                                                   444.000,00 Euro für die Liegenschaftsverwaltung

 

 

Der Kaufpreis wird als Mindestkaufpreis ausgeschrieben.

Der Verkauf erfolgt im Gebotsverfahren nach dem in Anlage 5 beigefügten Konzept.

 

Der Liegenschaftsausschuss verzichtet auf sein Wiedervorlagerecht, sollte der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 04.07.2019 der Vorlage ohne Änderungen zustimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

zurückgestellt in die Sitzung am 19.11.2019.

15.11.2019 Liegenschaftsausschuss1.1öffentlich EntscheidungEntscheidunggeändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Geänderter Beschluss entsprechend dem mündlich geänderten Änderungsantrag AN/1501/2019:

Der Liegenschaftsausschuss beschließt:

 

Der Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (2698/2016) wird dahingehend geändert, dass das Grundstück Alpener Straße 4-6, das unter der Ziffer 4.02 in die Liste der Wohnungsbauoffensive aufgenommen wurde, keine höhere bauliche Ausnutzung erreichen muss.

 

Die o.a. Beschlussvorlage 1136/2019 wird wie folgt geändert:

 

Die Artilleriehalle soll komplett oder teilweise erhalten bleiben.

 

Es ist ein Wohnungsmix von einem Drittel gefördertem Wohnungsbau, einem Drittel geförderten Studierendenwohnungen und einem Drittel freifinanziertem Wohnungsbau innerhalb des Plangebietes vorzusehen.

 

Die Planung muss die geltenden Wohnraumförderbestimmungen einhalten.


Es soll einen Mindestanteil von 25% an gewerblicher/ soziokultureller Mischung geben.

 

Der Mindestkaufpreis wird ersetzt durch die Möglichkeit der Erbbaurechtsvergabe und wahlweise durch einen Festpreis.

hier: Kriterien für die Konzeptausschreibung,

 

 

Die in der Anlage aufgeführten detaillierten Tabellen entfallen, stattdessen gelten die im Ratsbeschluss 1775/2016 in der Anlage 1 dargestellten Differenzierungen.

 

Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben:

 

I. Wohnungspolitische

  Kriterien

Der Mix von einem Drittel gefördertem Wohnungsbau, einem Drittel Studierendenwohnungen und einem Drittel freifinanziertem Wohnungsbau wird erreicht

 

 20 Punkte

II. Quartiersbezogene Kriterien –

Mischung Wohnen

Konzeptvielfalt, Wohnen für unterschiedliche Lebensmodelle, Co-housing-Konzepte, Studierendenwohnungen, Mehrgenerationenwohnen

 

 30 Punkte

III. Ökologische Kriterien

Maßnahmen zur Energieeinsparung

z.B. Verwendung nachwachsender Rohstoffe, Photovoltaik, o.a.

 

10 Punkte

IV. Nutzungsmischung - Gewerbe

Es soll nicht mehr als mindestens 25% an gewerblicher/ soziokultureller Mischung geben, z.T. auch öffentlich nutzbar (z.B. Café, o.ä.)

 

20 Punkte

V. Städtebauliche Kriterien

Integration in das Quartier, Qualität des Bestandserhalts

 

 10 Punkte

VI. Mobilitätskonzepte

Maßnahmen, die für die zukünftigen Nutzer zu einer Reduzierung des MIV führen

 

10 Punkte

 

  Punkte gesamt

 

100 Punkte

 

Zur Bewertung der eingereichten Bewerbungen, deren Ergebnis dem Ausschuss vorzulegen sind, wird eine interdisziplinäre Bewertungskommission  gebildet, der Fachleute des Liegenschaftsamts, des Stadtplanungsamts, des Amtes für Stadtentwicklungsplanung und eine externe fachlich ausgewiesene Person angehören.

 

Die Grundsätze des Ratsbeschlusses „StEK Wohnen: Vergabe städtischer Grundstücke – Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität“, 1775/2016, vom 22.09.2016 sind im Verfahren anzuwenden.

 

Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt eine Beschlussvorlage für den Liegenschaftsausschuss und den Rat zu fertigen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig unter Enthaltung der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE beschlossen.

04.07.2019 Stadtentwicklungsausschuss6.2öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)zurückgestellt  
Beschluss: zurückgestellt
Beratungsergebnisse

Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt.

 

19.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss6.1öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)zurückgestellt  
Beschluss: zurückgestellt
Beratungsergebnisse

Die Angelegenheit wurde zurückgezogen.

 

31.10.2019 Stadtentwicklungsausschuss6.1öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)geändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Liegenschaftsausschuss die Annahme folgenden geänderten Beschlusses:

 

Der Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (2698/2016) wird dahingehend geändert, dass das Grundstück Alpener Straße 4-6, das unter der Ziffer 4.02 in die Liste der Wohnungsbauoffensive aufgenommen wurde, keine höhere bauliche Ausnutzung erreichen muss.

 

Die o.a. Beschlussvorlage 1136/2019 wird wie folgt geändert:

 

Die Artilleriehalle soll komplett oder teilweise erhalten bleiben.

 

Es ist ein Wohnungsmix von einem Drittel gefördertem Wohnungsbau, einem Drittel geförderten Studierendenwohnungen und einem Drittel freifinanziertem Wohnungsbau innerhalb des Plangebietes vorzusehen.

 

Die Planung muss die geltenden Wohnraumförderbestimmungen einhalten.


Es soll einen Mindestanteil von 25% an gewerblicher/ soziokultureller Mischung geben.

 

Der Mindestkaufpreis wird ersetzt durch die Möglichkeit der Erbbaurechtsvergabe und wahlweise durch einen Festpreis.

hier: Kriterien für die Konzeptausschreibung,

 

 

Die in der Anlage aufgeführten detaillierten Tabellen entfallen, stattdessen gelten die im Ratsbeschluss 1775/2016 in der Anlage 1 dargestellten Differenzierungen.

 

Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben:

 

I. Wohnungspolitische

  Kriterien

Der Mix von einem Drittel gefördertem Wohnungsbau, einem Drittel Studierendenwohnungen und einem Drittel freifinanziertem Wohnungsbau wird erreicht

 

 20 Punkte

II. Quartiersbezogene Kriterien –

Mischung Wohnen

Konzeptvielfalt, Wohnen für unterschiedliche Lebensmodelle, Co-housing-Konzepte, Studierendenwohnungen, Mehrgenerationenwohnen

 

 30 Punkte

III. Ökologische Kriterien

Maßnahmen zur Energieeinsparung

z.B. Verwendung nachwachsender Rohstoffe, Photovoltaik, o.a.

 

10 Punkte

IV. Nutzungsmischung - Gewerbe

Es soll nicht mehr als 25% an gewerblicher/ soziokultureller Mischung geben, z.T. auch öffentlich nutzbar (z.B. Café, o.ä.)

 

20 Punkte

V. Städtebauliche Kriterien

Integration in das Quartier, Qualität des Bestandserhalts

 

 10 Punkte

VI. Mobilitätskonzepte

Maßnahmen, die für die zukünftigen Nutzer zu einer Reduzierung des MIV führen

 

10 Punkte

 

  Punkte gesamt

 

100 Punkte

 

Zur Bewertung der eingereichten Bewerbungen, deren Ergebnis dem Ausschuss vorzulegen sind, wird eine interdisziplinäre Bewertungskommission  gebildet, der Fachleute des Liegenschaftsamts, des Stadtplanungsamts, des Amtes für Stadtentwicklungsplanung und eine externe fachlich ausgewiesene Person angehören.

 

Die Grundsätze des Ratsbeschlusses „StEK Wohnen: Vergabe städtischer Grundstücke – Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität“, 1775/2016, vom 22.09.2016 sind im Verfahren anzuwenden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig – bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke – zugestimmt.