BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
07.05.2019 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln3.1öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)zurückgestellt  
Beschluss: zurückgestellt
Beratungsergebnisse

Die Mitglieder des Betriebsausschusses Bühnen bitten die als Tischvorlage zugesetzte Ratsvorlage in die Sondersitzung am 21.05.2019 zu vertagen.

Der Finanzausschuss wird gebeten, vorbehaltlich der Entscheidung des Betriebsausschusses Bühnen, in seiner Sitzung am 20.05.2019 einen Beschluss herbeizuführen.

 

Beschluss:

 

Die Vorlage wird in die Sondersitzung des Betriebsausschusses Bühnen am 21.05.2019 vertagt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

20.05.2019 Finanzausschuss10.18öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ohne Votum in nachfolgende Gremien  
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. Um eine schriftliche Darstellung der Aussagen zur Chorakademie wird gebeten.

 

21.05.2019 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln3.1öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ohne Votum in nachfolgende Gremien  
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2019/20 in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung fest.

2.      Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb der Bühnen Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 2,0 Mio. € in Anspruch zu nehmen.

3.      Die bisher im Stellenplan für das Sanierungsteam bis zum 31.12.2019 befristet geführten Stellen werden bis zum Abschluss der Maßnahme verlängert (vorerst bis zum 31.12.2022). Die Betriebsleitung wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschließen.

 

 


21.05.2019 Rat10.7öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

1.     Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2019/20 in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung fest.

2.     Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb der Bühnen Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 2,0 Mio. € in Anspruch zu nehmen.

3.     Die bisher im Stellenplan für das Sanierungsteam bis zum 31.12.2019 befristet geführten Stellen werden bis zum Abschluss der Maßnahme verlängert (vorerst bis zum 31.12.2022). Die Betriebsleitung wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschließen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimme von RM Wortmann (Freie Wähler Köln) sowie bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion und der Gruppe BUNT zugestimmt.