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27.06.2019 Sportausschuss5.1öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Herr Timmer erläutert, dass es bei der Vorlage um ein Element des Systems Kunstrasen geht, nämlich um die elastische Tragschicht, auf dem der Kunstrasen aufgebaut wird. Die Tragschicht besteht aus recyceltem Kunststoffgummimaterial (u.a. aus Autoreifen, die gebunden eingebracht werden). Im Fokus des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz steht in diesem Zusammenhang die Zielsetzung, zusätzliche bauliche Sicherungsmaßnahmen der Versickerungsanlage vorzuschalten, um Mikroplastik, Schwermetalle und die sogenannte PAK’s (Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe) zur Vermeidung einer Grundwasserverschmutzung aus dem Niederschlagswasser herauszufiltern. Hierzu haben die Planer der Sportverwaltung eine technische Maßnahme zur Problemlösung entwickelt. Hierfür entstehen zusätzliche Kosten von bis zu 120.000 Euro. Bei den städtischen Maßnahmen wird das System bereits eingebaut. Für die in der Vorlage benannten Vereine und deren Baumaßnahmen sollen Zusatzkosten und damit einhergehende Finanzierungsprobleme vermieden werden, da sie bei der Planung die Zielsetzungen des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz nicht berücksichtigen konnten.

In einer sich anschließenden Diskussion mit Wortbeiträgen von RM Kron, Herrn Pfeifer und Herrn Timmer wird die schnelle Hilfe für die Vereine positiv herausgestellt. Der Vorschlag von RM Kron, in einer der kommenden Sitzungen einen Fachvortrag unter Beteiligung des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz zur Thematik zu organisieren, wird interfraktionell unterstützt und von der Verwaltung aufgegriffen. Diese wissenschaftliche Darstellung soll dann auch als Hilfestellung für die Vereine und deren künftige Baumaßnahmen dienen.

 

Beschluss:

Der Sportausschuss ermächtigt die Verwaltung im Wege einer Ausnahmeregelung eine weitergehende Beihilfe für die Umwandlung der Tennen- in Kunstrasenplätze auf den Sportanlagen

 

            Sportplatz St.-Tönnis-Str. (SG Worringen)

            Sportplatz Kuhweg (KKHT Schwarz-Weiß)

            Sportplatz Rolshover Str. (SV Gremberg/Humboldt)

Sportplatz Ivenshofweg (SpVg Rheindörfer Köln-Nord)

Sportplatz Mielenforster Kirchweg (TSV Merheim)

Sportplatz Rochusstr. II (DJK Roland West)

 

durch die mietenden Vereine über die Förderhöchstsumme der Richtlinie Bauförderung hinaus zu gewähren.

Die erforderliche Mittelbereitstellung erfolgt aus den im Teilplan 0801, Sportförderung/ Unter­haltung von Sportstätten, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, (Investitionsprogramm Sportstätten „4,5 Mio. Kunstrasenprogramm“) zur Verfügung stehenden Finanzmitteln.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt