BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
07.05.2019 Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester3.1öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert empfohlen  
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beratungsergebnisse

Der Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

Der Rat stellt gemäß § 4 Betriebssatzung i.V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Eig. VO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gürzenich-Orchester für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest.

 

Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 0,5 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

20.05.2019 Finanzausschuss10.13öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

Der Rat stellt gemäß § 4 Betriebssatzung i.V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Eig. VO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gürzenich-Orchester für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest.

 

Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 0,5 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

21.05.2019 Rat10.8öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Rat stellt gemäß § 4 Betriebssatzung i.V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Eig. VO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gürzenich-Orchester für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest.

Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 0,5 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.