Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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09.07.2019 Rat | 10.2 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:
Der Rat beschließt, die Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW, über deren Verwendung die Bezirksvertretungen alleine entscheiden, wie folgt festzusetzen: Für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 werden die Mittel auf 974.400 € p.a. festgesetzt. Von diesem Betrag entfallen auf den Stadtbezirk: 1 Innenstadt 112.700 € 2 Rodenkirchen 101.700 € 3 Lindenthal 128.700 € 4 Ehrenfeld 100.800 € 5 Nippes 106.800 € 6 Chorweiler 83.900 € 7 Porz 103.900 € 8 Kalk 108.800 € 9 Mülheim 127.100 € Im Zusammenhang mit dem Beratungsverfahren nach § 37 Abs. 4 GO NRW entscheiden die Bezirksvertretungen über die Verwendung der Mittel. Die Zweckbestimmung der Mittel muss hinreichend bestimmt sein. Pauschale Festlegungen sind nicht möglich. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |