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09.07.2019 Rat10.2öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Rat beschließt, die Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW, über deren Verwendung die Bezirksvertretungen alleine entscheiden, wie folgt festzusetzen:

Für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 werden die Mittel auf 974.400 € p.a. festgesetzt.

Von diesem Betrag entfallen auf den Stadtbezirk:

1 Innenstadt              112.700 €

2 Rodenkirchen       101.700 €

3 Lindenthal             128.700 €

4 Ehrenfeld               100.800 €

5 Nippes                    106.800 €

6 Chorweiler               83.900 €

7 Porz                         103.900 €

8 Kalk                         108.800 €

9 Mülheim                 127.100 €

Im Zusammenhang mit dem Beratungsverfahren nach § 37 Abs. 4 GO NRW entscheiden die Bezirksvertretungen über die Verwendung der Mittel. Die Zweckbestimmung der Mittel muss hinreichend bestimmt sein. Pauschale Festlegungen sind nicht möglich.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.