Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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20.05.2019 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde | 3.3 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Umwandlung des ehemaligen Fußballtennenfeldes in ein Kunstrasenhockeyfeld sowie der Schaffung eines Durchgangs durch einen Gehölzstreifen und einer Durchgangsterrasse zwischen zwei Spielfeldern zur Verbindung mit der angrenzenden Sportanlage einverstanden. Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu. Abstimmungsergebnis: Mit 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt.
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