BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
16.05.2019 StadtentwicklungsausschussÄnderungs- bzw. Zusatzantrag der Freien Wähler Kölnöffentlich Antrag / AnfrageAntrag / Anfrageendgültig abgelehnt  
Beschluss: endgültig abgelehnt
Beratungsergebnisse

 

Beschluss über den Zusatz zu 3.::

 

Zusatz zu 3. Einberufung und Tagesordnung

(1)          Das Begleitgremium tagt mindestens 2 x jährlich bzw. bedarfsorientiert mehrmals jährlich. Die Sitzungen sind öffentlich.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich –gegen die Fraktion Die Linke – abgelehnt.

 

Beschluss über den gesamten Änderungsantrag:

 

Der Einfachheit halber bitten wir die Verwaltung, in der Vorlage und in der Anlage das Gremium mit der einheitlichen Bezeichnung Begleitgremium zu führen und die weitere Bezeichnung Lenkungsgruppe (Geschäftsordnung 2. Zusammensetzung) entsprechend zu ersetzen.

 

Beschluss (1. Seite)

 

Zusatz zu Punkt 2.

Die BV2 hat im Rahmen der Sitzung am 13.05.2019 folgende 11 Mitglieder gewählt, die das Begleitgremium ergänzen.

(Auflistung der 11 gewählten Vertreter/Stellvertreter aus Fraktionen und Bürgergesellschaft)

 

Zusatz zu Punkt 3.

Die Verwaltung erstellt in Zusammenarbeit mit dem Begleitgremium ein Konzept „Integrierte Planung Parkstadt Süd“ einschl. aller Abläufe, Zuständigkeiten sowie den Hinweis auf die Stimmrechtsverteilungen der teilnehmenden Parteien.

 

Anlage „Geschäftsordnung“

 

Zusatz zur Präambel

 

Absatz 2

Weiterhin haben Stadtentwicklungsausschuss und BV2 zur kontinuierlichen Begleitung der Umsetzung des Planwerks beschlossen, ein Beratungsgremium einzusetzen und die Transparenz des bisherigen Prozesses in geeigneter Form fortzuführen. Dieses Gremium entspricht richtlinienkonform der Funktion und Wirkungsweise eines Rahmenplanungsbeirats (z.B. Lindenthal/Ehrenfeld). Empfehlungen und Beratungsergebnisse des Begleitgremiums werden mit den Stimmen der 7 Vertreter der Stadtgesellschaft gefasst.

 

Zusatz zu 1. Aufgaben des Gremiums

 

(2) Die Zuständigkeiten des Begleitgremiums beschränken sich auf die Beratung des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretungen Rodenkirchen im Zusammenhang mit der inhaltlichen Weiterentwicklung der integrierten Planung und der laufenden Weiterentwicklung des Gesamtkonzeptes Parkstadt-Süd

 

Zusatz zu 3. Einberufung und Tagesordnung

(2)          Das Begleitgremium tagt mindestens 2 x jährlich bzw. bedarfsorientiert mehrmals jährlich. Die Sitzungen sind öffentlich.

 

(2)        Geschäftsführung und Vorsitzende/r stellen eine frühzeitige Einladung zu den Sitzungsterminen sicher, die es den Teilnehmern ermöglich, sich in die teilweise komplexe Materie einzuarbeiten.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig –bei Enthaltung der Fraktion Die Linke – abgelehnt.