BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
04.07.2019 Stadtentwicklungsausschuss10.3öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)geändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsauschuss beschließt

1.       nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet westlich der Inneren Kanalstraße, nördlich der Weinsbergstraße, östlich des Berufskollegs Ehrenfeld und südlich der Barthelstraße in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, Gewerbe und untergeordnet Wohnen festzusetzen;

2.       dass auf Grundlage der vorliegenden Entwicklungsstudie ein Qualifizierungsverfahren mit mindestens 7 Büros durchzuführen ist.

3.       die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2, auf Grundlage des Ergebnisses des durchzuführenden Qualifizierungsverfahrens.

4.       Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

08.07.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)10.9öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)geändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsauschuss beschließt

1.       nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet westlich der Inneren Kanalstraße, nördlich der Weinsbergstraße, östlich des Berufskollegs Ehrenfeld und südlich der Barthelstraße in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, Gewerbe und untergeordnet Wohnen festzusetzen;

2.       dass auf Grundlage der vorliegenden Entwicklungsstudie ein Qualifizierungsverfahren mit mindestens 7 Büros durchzuführen ist.

3.       die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2, auf Grundlage des Ergebnisses des durchzuführenden Qualifizierungsverfahrens.

4.       Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.

 

5.         Die Entwicklung ist auf Basis des Flächennutzungsplanes weiterzuführen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig geändert zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion).

 

Frau stellv. Bezirksbürgermeisterin Kaiser hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

19.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss10.2öffentlich EntscheidungEntscheidungzurückgestellt  
Beschluss: zurückgestellt
Beratungsergebnisse

Die Angelegenheit wurde zurückgezogen.

 

31.10.2019 Stadtentwicklungsausschuss10.1öffentlich EntscheidungEntscheidungzurückgestellt  
Beschluss: zurückgestellt
Beratungsergebnisse

Die Angelegenheit wurde von der Verwaltung zurückgestellt.

 

05.12.2019 Stadtentwicklungsausschuss10.1öffentlich EntscheidungEntscheidunggeändert beschlossen   
Beschluss: geändert beschlossen