Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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25.06.2019 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld | 5.2 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | mit Änderungen empfohlen | |||
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
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01.07.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) | 9.2.7 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | geändert beschlossen | |||
Beschluss: geändert beschlossen
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Beratungsergebnisse geänderter Beschluss:Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet des Flurstückes 467 der Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf –Arbeitstitel: Scheidtweilerstraße 44-48 in Köln-Braunfeld – einzuleiten mit dem planungsrechtlichen Ziel, ein Wohn- und Geschäftsgebäude zu ermöglichen;
Die Bezirksvertretung
Lindenthal beschließt das folgende Empfehlungen des Rahmenplanungsbeirats
übernommen werden sollen:
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt | |||||||
04.07.2019 Stadtentwicklungsausschuss | 10.4 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet des Flurstückes 467 der Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf –Arbeitstitel: Scheidtweilerstraße 44-48 in Köln-Braunfeld – einzuleiten mit dem planungsrechtlichen Ziel, ein Wohn- und Geschäftsgebäude zu ermöglichen; 2.
verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ohne Einschränkung zustimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |