BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
25.06.2019 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld5.2öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)mit Änderungen empfohlen   
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
01.07.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)9.2.7öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)geändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

geänderter Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.            beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet des Flurstückes 467 der Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf –Arbeitstitel: Scheidtweilerstraße 44-48 in Köln-Braunfeld – einzuleiten mit dem planungsrechtlichen Ziel, ein Wohn- und Geschäftsgebäude zu ermöglichen;                     




Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt das folgende Empfehlungen des Rahmenplanungsbeirats übernommen werden sollen:

 

 

  1. Im Bereich westlich des Baukörpers soll die Möglichkeit zur Anlage einer öffentlichen Wegeverbindung offengehalten werden. Diese wäre bei einer möglichen späteren Umnutzung von Teilflächen des StraßenbahnBetriebshofes von Bedeutung.
  2. Die Geschossigkeit mit 7 Vollgeschossen wird kritisch gesehen, kann aber aufgrund fehlender Unterlagen mit einer plastischen Darstellung des Baukörpers/Fassadenansicht nicht abschließend beurteilt werden. Die Verwaltung wird gebeten, diese Unterlagen in der anschließenden Behandlung in der Bezirksvertretung Lindenthal am 01.07.2019 beizubringen.
  3.  Alle notwendigen Ersatzpflanzungen bei diesem Bauvorhaben sind standortnah auszuführen.

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

04.07.2019 Stadtentwicklungsausschuss10.4öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.            beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet des Flurstückes 467 der Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf –Arbeitstitel: Scheidtweilerstraße 44-48 in Köln-Braunfeld – einzuleiten mit dem planungsrechtlichen Ziel, ein Wohn- und Geschäftsgebäude zu ermöglichen;                     

2.            verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ohne Einschränkung zustimmt.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.