BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
01.07.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)9.1.4öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) genehmigt die Bezirksvertretung Rodenkirchen die Dringlichkeitsentscheidung vom 19.06.2019 und

empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beschließt

1.         den Aufstellungsbeschluss vom 23. Juni 2016 betreffend den Bebauungsplan-Entwurf Nummer 70380/02 —Arbeitstitel: Industriestraße 131 in Köln-Rodenkirchen— im Nordwesten des Plangebietes um das Flurstück 675, Flur 4993, Gemarkung Rondorf-Land zu vergrößern und im südwestlichen Bereich des Plangebiets die Industriestraße in Teilbereichen aus dem Geltungsbereich herauszunehmen.

2.         über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nummer 70380/02 für das Gebiet südlich der Grünfläche des Reitsportvereins Rodenkirchen e. V., westlich der parallel zur Bahntrasse der KVB-Linie 16 verlaufenden städtischen Grünfläche und sowohl nördlich als auch östlich der Industriestraße in Köln-Rodenkirchen —Arbeitstitel: Industriestraße 131 in Köln-Rodenkirchen— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 6;

3.         den Bebauungsplan 70380/02 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

(nicht anwesend: Frau von Dewitz)