Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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01.07.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) | 9.1.4 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) genehmigt die Bezirksvertretung Rodenkirchen die Dringlichkeitsentscheidung vom 19.06.2019 und empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beschließt 1. den Aufstellungsbeschluss vom 23. Juni 2016 betreffend den Bebauungsplan-Entwurf Nummer 70380/02 —Arbeitstitel: Industriestraße 131 in Köln-Rodenkirchen— im Nordwesten des Plangebietes um das Flurstück 675, Flur 4993, Gemarkung Rondorf-Land zu vergrößern und im südwestlichen Bereich des Plangebiets die Industriestraße in Teilbereichen aus dem Geltungsbereich herauszunehmen. 2. über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nummer 70380/02 für das Gebiet südlich der Grünfläche des Reitsportvereins Rodenkirchen e. V., westlich der parallel zur Bahntrasse der KVB-Linie 16 verlaufenden städtischen Grünfläche und sowohl nördlich als auch östlich der Industriestraße in Köln-Rodenkirchen —Arbeitstitel: Industriestraße 131 in Köln-Rodenkirchen— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 6; 3. den Bebauungsplan 70380/02 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt. (nicht anwesend: Frau
von Dewitz) |