Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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17.06.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) | 10.4 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | geändert beschlossen | |||
Beschluss: geändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Die
Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden
geänderten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet Gutenbergstraße 132 / Lukasstraße 30 (Flurstücke 1016 und 3670/496, Flur 70, Gemarkung Ehrenfeld) –Arbeitstitel: Gutenbergstraße / Lukasstraße in Köln-Neuehrenfeld– aufzustellen mit dem Ziel, Wohnen mit einem Anteil von mindestens 50% in Wohngebäuden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, festzusetzen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP). | |||||||
04.07.2019 Stadtentwicklungsausschuss | 10.5 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | zurückgestellt | |||
Beschluss: zurückgestellt
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Beratungsergebnisse Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt. | |||||||
19.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss | 10.1 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld:: Die
Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden
geänderten Beschluss zu fassen: Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan
für das Gebiet Gutenbergstraße 132 / Lukasstraße 30 (Flurstücke 1016 und
3670/496, Flur 70, Gemarkung Ehrenfeld) –Arbeitstitel: Gutenbergstraße /
Lukasstraße in Köln-Neuehrenfeld– aufzustellen mit dem Ziel, Wohnen mit einem
Anteil von mindestens 50% in
Wohngebäuden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden
könnten, festzusetzen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich –gegen die Fraktion Die Linke- abgelehnt. Beschluss über den
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Alternative mit folgender Änderung: In der Alternative der Verwaltung wird die Zahl 30 % durch 100 % ersetzt. Der Satz lautet dann wie folgt: Der Stadtentwicklungssauschuss beschließt, nach § 2 Ansatz 1 Baubesetzbuch ( BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB, einen Bebauungsplan für das Gebiet Gutenbergstraße 132/ Lukasstraße 30 in Köln-Neuehrenfeld“ –aufzustellen mit dem Ziel, Wohnen mit einem Anteil von 100% in Wohngebäuden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, festzusetzten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich –gegen die Fraktion Die Linke- abgelehnt. Beschluss:Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes
für das Gebiet Gutenbergstraße 132 / Lukasstraße 30 in Köln-Neuehrenfeld zu
verzichten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich –gegen die SPD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke- zugestimmt. |