BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
07.10.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung4.1öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die vertiefte Kostenschätzung für den Neubau der Grundschule inklusive einer 1-fach Turnhalle in der Gaedestr., 50968 Köln mit Gesamtkosten in Höhe von rund 23,768 Mio € (inklusive Indexsteigerung bis Baubeginn von 7,3 % auf die Kostengruppen 200 bis 500 und einschließlich 1.002.800,- € Einrichtungskosten) und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung sowie Einrichtung der Schule.

 

Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag von 30% bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtkosten gemäß vertiefter Kostenschätzung. Durch diesen Beschluss wird lediglich das Budget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.

 

Auf Basis der derzeitigen Flächenverrechnungspreise ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inkl. Neben- und Reinigungskosten in Höhe von rund 531.000 €, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2022 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben finanziert wird.

Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 681.800 € sind im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 321.000 € erfolgt zum Haushaltsjahr 2022 aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

07.10.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)9.2.4öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)ungeändert empfohlen  
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beratungsergebnisse

Die SPD-Fraktion merkt an, dass sich die Verwaltung mit der Bezirksvertretung Rodenkirchen in Verbindung setzt, um ein Konzept zu entwickeln, wie man Schulbau, bürgerliches Engagement und die Belange der Sportvereine zusammenführen kann.

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die vertiefte Kostenschätzung für den Neubau der Grundschule inklusive einer 1-fach Turnhalle in der Gaedestr., 50968 Köln mit Gesamtkosten in Höhe von rund 23,768 Mio € (inklusive Indexsteigerung bis Baubeginn von 7,3 % auf die Kostengruppen 200 bis 500 und einschließlich 1.002.800,- € Einrichtungskosten) und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung sowie Einrichtung der Schule.

 

Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag von 30% bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtkosten gemäß vertiefter Kostenschätzung. Durch diesen Beschluss wird lediglich das Budget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.

 

Auf Basis der derzeitigen Flächenverrechnungspreise ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inkl. Neben- und Reinigungskosten in Höhe von rund 531.000 €, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2022 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben finanziert wird.

Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 681.800 € sind im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 321.000 € erfolgt zum Haushaltsjahr 2022 aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

(nicht anwesend: Frau Sandow)

 

10.10.2019 Sportausschuss4.1öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die vertiefte Kostenschätzung für den Neubau der Grundschule inklusive einer 1-fach Turnhalle in der Gaedestr., 50968 Köln mit Gesamtkosten in Höhe von rund 23,768 Mio € (inklusive Indexsteigerung bis Baubeginn von 7,3 % auf die Kostengruppen 200 bis 500 und einschließlich 1.002.800,- € Einrichtungskosten) und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung sowie Einrichtung der Schule.

 

Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag von 30% bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtkosten gemäß vertiefter Kostenschätzung. Durch diesen Beschluss wird lediglich das Budget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.

 

Auf Basis der derzeitigen Flächenverrechnungspreise ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inkl. Neben- und Reinigungskosten in Höhe von rund 531.000 €, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2022 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben finanziert wird.

Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 681.800 € sind im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 321.000 € erfolgt zum Haushaltsjahr 2022 aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben.

 

 

Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 321.000 € erfolgt zum Haushaltsjahr 2022 aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

28.10.2019 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft5.2öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ohne Votum in nachfolgende Gremien  
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verweist die Vorlage einstimmig ohne Votum in den Rat. Bis zur Sitzung des Finanzausschusses sind die aufgeworfenen Fragen zu beantworten und Planunterlagen nachzureichen.

04.11.2019 Finanzausschuss10.3öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ohne Votum in nachfolgende Gremien  
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Ohne Votum in den Rat verwiesen. Nachfragen aus dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft sollen bis zur Ratssitzung beantwortet sein.

 

07.11.2019 Rat10.12öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die vertiefte Kostenschätzung für den Neubau der Grundschule inklusive einer 1-fach Turnhalle in der Gaedestr., 50968 Köln mit Gesamtkosten in Höhe von rund 23,768 Mio € (inklusive Indexsteigerung bis Baubeginn von 7,3 % auf die Kostengruppen 200 bis 500 und einschließlich 1.002.800,- € Einrichtungskosten) und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung sowie Einrichtung der Schule.

Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag von 30% bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtkosten gemäß vertiefter Kostenschätzung. Durch diesen Beschluss wird lediglich das Budget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.

Auf Basis der derzeitigen Flächenverrechnungspreise ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inkl. Neben- und Reinigungskosten in Höhe von rund 531.000 €, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2022 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben finanziert wird.

Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 681.800 € sind im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 321.000 € erfolgt zum Haushaltsjahr 2022 aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.