BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
10.09.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)7.3öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)mit Änderungen empfohlen  
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 5 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3.1) zu berücksichtigen;

2.       beauftragt die Verwaltung den Bebauungsplan zu teilen und den Teil-Bebauungsplan Infrastruktur, der die Verkehrsflächen, Grünflächen, Flächen für den Gemeinbedarf sowie Wasserflächen umfasst, wie in Anlage 4.1 dargestellt, vorgezogen zu bearbeiten.

Ergänzung:

Die Bezirksvertretung Porz verweist auf ihre Anträge zum dringenden Bedarf an verkehrlichen Lösungen und die entsprechenden Vorschläge. Die von der Verwaltung vorgelegten Vorschläge reichen bei Weitem nicht aus.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig mit Ergänzung empfohlen.

12.09.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)3.8öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)ungeändert empfohlen  
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 5 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3.1) zu berücksichtigen;

2.       beauftragt die Verwaltung den Bebauungsplan zu teilen und den Teil-Bebauungsplan Infrastruktur, der die Verkehrsflächen, Grünflächen, Flächen für den Gemeinbedarf sowie Wasserflächen umfasst, wie in Anlage 4.1 dargestellt, vorgezogen zu bearbeiten.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

19.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss9.3öffentlich EntscheidungEntscheidunggeändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 5 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3.1) –jedoch ohne die Stellungnahme zum Verkehr (Anlage 3.3) - zu berücksichtigen;

2.       beauftragt die Verwaltung den Bebauungsplan zu teilen und den Teil-Bebauungsplan Infrastruktur, der die Verkehrsflächen, Grünflächen, Flächen für den Gemeinbedarf sowie Wasserflächen umfasst, wie in Anlage 4.1 dargestellt, vorgezogen zu bearbeiten.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.