Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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10.09.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz) | 7.3 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | mit Änderungen empfohlen | |||
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, auf der
Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 5 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3.1) zu berücksichtigen; 2. beauftragt die Verwaltung den Bebauungsplan zu teilen und den Teil-Bebauungsplan Infrastruktur, der die Verkehrsflächen, Grünflächen, Flächen für den Gemeinbedarf sowie Wasserflächen umfasst, wie in Anlage 4.1 dargestellt, vorgezogen zu bearbeiten. Ergänzung: Die Bezirksvertretung
Porz verweist auf ihre Anträge zum dringenden Bedarf an verkehrlichen Lösungen
und die entsprechenden Vorschläge. Die von der Verwaltung vorgelegten
Vorschläge reichen bei Weitem nicht aus. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit
Ergänzung empfohlen. | |||||||
12.09.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) | 3.8 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | ungeändert empfohlen | |||
Beschluss: ungeändert empfohlen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt
folgenden Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, auf der
Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 5 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3.1) zu berücksichtigen; 2. beauftragt die Verwaltung den Bebauungsplan zu teilen und den Teil-Bebauungsplan Infrastruktur, der die Verkehrsflächen, Grünflächen, Flächen für den Gemeinbedarf sowie Wasserflächen umfasst, wie in Anlage 4.1 dargestellt, vorgezogen zu bearbeiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||
19.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss | 9.3 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | geändert beschlossen | |||
Beschluss: geändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, auf der
Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 5 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3.1) –jedoch ohne die Stellungnahme zum Verkehr (Anlage 3.3) - zu berücksichtigen; 2. beauftragt die Verwaltung den Bebauungsplan zu teilen und den Teil-Bebauungsplan Infrastruktur, der die Verkehrsflächen, Grünflächen, Flächen für den Gemeinbedarf sowie Wasserflächen umfasst, wie in Anlage 4.1 dargestellt, vorgezogen zu bearbeiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |