Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
10.09.2019 Verkehrsausschuss | 3.4 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | im ersten Durchgang verwiesen | |||
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
| |||||||
Beratungsergebnisse Beschluss:Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion, AN/1204/2019, der da lautet: „Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob Teile des Radschnellweges als Pilot- bzw. Teststrecke für die in der Vorlage AN/1069/2019 genannten ‚Plastic Roads‘ genutzt werden können.“ zur Anhörung in die BV Lindenthal. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt | |||||||
23.09.2019 Finanzausschuss | 7.6 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | zurückgestellt | |||
Beschluss: zurückgestellt
| |||||||
Beratungsergebnisse Dieser TOP wurde von der Verwaltung zurückgezogen. | |||||||
23.09.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) | 9.2.3 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | zurückgestellt | |||
Beschluss: zurückgestellt
| |||||||
Beratungsergebnisse Beschluss:Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich der
Bewilligung von Fördermitteln des Landes gemäß den Förderrichtlinien
Nahmobilität – mit der Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung
(Leistungsphasen 3 und 4 HOAI) und, falls erforderlich, mit der Beantragung der
Planfeststellung für den Radschnellweg Köln-Frechen auf der Bachemer Straße von
der Universitätsstraße bis zum Bahnhof Frechen auf der Grundlage der
beschriebenen Vorzugsvariante. Die Gesamtplanungskosten inklusive bereits
beauftragter Gutachten betragen 1.543.977 € brutto. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, einen Antrag auf Förderung
nach den Förderrichtlinien Nahmobilität beim Land Nordrhein-Westfalen für die
Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4) dieser
Vorzugsvariante (Variante 1) zu stellen. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 500.000 € im Teilfinanzplan 1201,
Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-4799 (Radschnellweg
Köln-Frechen), Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) im Haushaltsjahr
2019. Alternative: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich der
Bewilligung von Fördermitteln des Landes gemäß den Förderrichtlinien
Nahmobilität – mit der Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung und,
falls erforderlich, mit der Beantragung der Planfeststellung für den
Radschnellweg Köln-Frechen auf der Bachemer Straße von der Universitätsstraße
bis zum Bahnhof Frechen auf der Grundlage der Varianten gemäß: Anlage XX
Variante XX … Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, einen Antrag auf Förderung nach den Förderrichtlinien Nahmobilität beim Land Nordrhein-Westfalen für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4) für die alternative Variante zu stellen. Geschoben auf nächste
Sitzung | |||||||
04.11.2019 Finanzausschuss | 7.1 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | zurückgestellt | |||
Beschluss: zurückgestellt
| |||||||
Beratungsergebnisse Wurde von der Verwaltung zurückgezogen. | |||||||
04.11.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) | 9.2.3 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | zurückgestellt | |||
Beschluss: zurückgestellt
| |||||||
Beratungsergebnisse Beschluss:Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich der
Bewilligung von Fördermitteln des Landes gemäß den Förderrichtlinien
Nahmobilität – mit der Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung
(Leistungsphasen 3 und 4 HOAI) und, falls erforderlich, mit der Beantragung der
Planfeststellung für den Radschnellweg Köln-Frechen auf der Bachemer Straße von
der Universitätsstraße bis zum Bahnhof Frechen auf der Grundlage der
beschriebenen Vorzugsvariante. Die Gesamtplanungskosten inklusive bereits
beauftragter Gutachten betragen 1.543.977 € brutto. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, einen Antrag auf Förderung
nach den Förderrichtlinien Nahmobilität beim Land Nordrhein-Westfalen für die
Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4) dieser
Vorzugsvariante (Variante 1) zu stellen. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 500.000 € im Teilfinanzplan 1201,
Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-4799 (Radschnellweg
Köln-Frechen), Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) im Haushaltsjahr
2019. Alternative: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich der
Bewilligung von Fördermitteln des Landes gemäß den Förderrichtlinien
Nahmobilität – mit der Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung und,
falls erforderlich, mit der Beantragung der Planfeststellung für den
Radschnellweg Köln-Frechen auf der Bachemer Straße von der Universitätsstraße
bis zum Bahnhof Frechen auf der Grundlage der Varianten gemäß: Anlage XX
Variante XX … Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, einen Antrag auf Förderung nach den Förderrichtlinien Nahmobilität beim Land Nordrhein-Westfalen für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4) für die alternative Variante zu stellen. | |||||||
28.11.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) | 1 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | geändert beschlossen | |||
Beschluss: geändert beschlossen
| |||||||
Beratungsergebnisse Geänderter Beschluss:Der Verkehrsausschuss beauftragt die
Verwaltung – vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln des Landes gemäß
den Förderrichtlinien Nahmobilität – mit der Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung
(Leistungsphasen 3 und 4 HOAI) und, falls erforderlich, mit der Beantragung der
Planfeststellung für den Radschnellweg Köln-Frechen auf der Bachemer Straße von
der Universitätsstraße bis zum Bahnhof Frechen auf der Grundlage der
beschriebenen Vorzugsvariante. Die Gesamtplanungskosten inklusive bereits beauftragter
Gutachten betragen 1.543.977 € brutto. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung,
einen Antrag auf Förderung nach den Förderrichtlinien Nahmobilität beim Land
Nordrhein-Westfalen für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen
3 und 4) dieser Vorzugsvariante (Variante 1) zu stellen. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe
von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 500.000 € im
Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-4799
(Radschnellweg Köln-Frechen), Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen)
im Haushaltsjahr 2019. Die
Bezirksvertretung Lindenthal beschließt folgende Ergänzungen und Änderungen zum
erweiterten Planungsbeschluss:
Die Bezirksvertretung
Lindenthal entscheidet sich für eine Führung des Radschnellwegs vom
Kreisverkehr Bachemer Straße / Zülpicher Wall (Innenstadt) auf der Nordseite entlang des
Hiroshima-Nagasaki-Park mit einer guten und zügigen signalisierten Querung über
die Universitätsstraße und weiter die Nordfahrbahn am Hildegardiskrankenhaus
vorbei zum Kreisverkehr Hans-Sachs-Str. / Bachemer Str. Dazu ist eine Prüfung
der signalgeregelten Kreuzung vorzunehmen, die bisher nicht erfolgt ist. Die vorhandene
Fahrradinfrastruktur auf der Bachemer Straße in diesem Bereich bleibt erhalten.
Die Bezirksvertretung
Lindenthal beschließt einen Kreisverkehr. Ein Kreisverkehr ist hier mit einem
Außendurchmesser von 40m möglich (zum Vergleich Eifelplatz = 60m). Damit
ergeben sich für alle Verkehrsarten (Fuß, Rad, Bus, MIV) beste
Gestaltungsmöglichkeiten. Ob im Mischverkehr oder auf getrennter Infrastruktur
wäre noch zu prüfen. Dabei sollten die drei Nebenstraßen (Immermannstraße,
Classen-Kappelmann-Straße und Wilhelm-Backhaus-Straße) als MIV-Einbahnstraße
auf den Kreisverkehr zugeführt werden (weniger Abbiegekonflikte bzw. besserer
Verkehrsfluss im Kreis). Dieser Kreisverkehr wird mit
der Nordführung des Radschnellweges und des Mischverkehrs unter Einbeziehung
von Radexperten erneut geplant. Grundlage der neuen Planung ist der
ursprüngliche Kreisverkehr aus den Planungsunterlagen. Sie sind zu finden in
der „Präsentation Planungsansätze im Rahmen des Termins mit Verbänden und der
Politik vom 4.Mai 2017“ auf Seite 11:
An den möglichen Stellen
wird Autoparken bzw. Ladezonen vorgesehen. 4. Die Bezirksvertretung Lindenthal spricht sich für eine zügige
Realisierung des Radschnellwegs aus und damit für die Variante Markierung. Der
Vollausbau kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. 5. Der Radschnellweg zwischen Hans-Sachs-Straße und Gleueler Straße wird
mit beidseitigen Radfahrstreifen versehen.
Die Bezirksvertreung
beschließt a) die Vorstellung der kompakten ampelgeregelten Kreuzung und b) die
Prüfung einer abknickenden Vorfahrt des Radschnellweges auf der Bachemer Straße
bei Unterordnung der Gleueler Straße ohne Signalisierung. An der Grundschule Bachemer
Straße werden folgende Alternativen geprüft: ·
Vollständige Sperrung der
Bachemer Str. von der Kreuzung bis zur Geibelstraße für den KFZ-Verkehr ·
Einbahnstraßenregelung auf
der Bachemer Str. von der Geibelstraße bis zur Kreuzung stadteinwärts
Die Bezirksvertretung bekräftigt ihren Beschluss eines Kreisverkehrs.
Die Bezirksvertretung
beschließt die Prüfungen: Einbahnstraßenregelung für
den Kfz-Verkehr jeweils vom Lindenthalgürtel in die Viertel (jeweils von rechts
vom Gürtel in die Bachemer Straße)
Die Bezirksvertretung
beschließt zur Verkehrssicherheit die Aufhebung des Bypass am Kreisverkehr.
Die Bezirksvertretung
beschließt die Einhaltung des Standards des Radschnellweges von 4,00m Breite.
Somit wird das Auto-Parken auf dem Radschnellweg dann aufgehoben, wenn die
Breite nicht ausreichend ist.
Die
Bezirksvertretung begrüßt den Vorschlag der Verwaltung eine LSA-geregelte
Kreuzung ohne versetzte Einmündung zum „Haus am See“ (Anlage 10). Wie von der Verwaltung
vorgesehen, werden für den Radverkehr Erfassungseinrichtungen vorgesehen, die
zu einer verkehrsabhängigen Steuerung einen Vorrang für Radfahrende
sicherstellen.
Die
Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Alternativvariante zwischen dem
Militärring und dem „Haus am See“ in gemeinsamer Führung des Radverkehrs mit
dem Kfz-Verkehr (Anlage 10) bei konsequenter Unterbindung des Kfz-Parkens. Durch ein Parkleitsystem am
Militärring wird die Auslastung der Parkplätze angezeigt (wie am FC
Geißbockheim).
Die Bezirksvertretung
Lindenthal beschließt für dieses kurze Stück die Aufhebung des Standards für
den Radschnellweg, damit die Bäume erhalten bleiben.
Die Bezirksvertretung
Lindenthal beschließt die Prüfung einer Brücke, um die Schwierigkeit der
ebenerdigen Kreuzung zu lösen.
Die Bezirksvertretung
beauftragt die Verwaltung am Projekt weiter zu planen und einzelne Abschnitte
mit eigenem Verkehrswert unabhängig anderen Abschnitten zu realisieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Zugestimmt Nicht Anwesend: Frau Führer, Herr Nettesheim (CDU), Frau Albat, Herr Fiedler (SPD) | |||||||
02.12.2019 Verkehrsausschuss | 3.1 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | geändert beschlossen | |||
Beschluss: geändert beschlossen
| |||||||
Beratungsergebnisse 2. Beschluss
(Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.):
Der Verkehrsausschuss
verweist den Änderungsantrag, der da lautet: „Die Bezirksvertretung
Lindenthal entscheidet sich für eine Führung des Radschnellweges vom
Kreisverkehr Bachemer Str. / Zülpicher Wall (Innenstadt)
Die Bachemer Strasse ist auch auf dem Abschnitt von der
Universitätsstraße bis zum Zülpicher Wall als Fahrradstraße auszubauen.“ zuständigkeitshalber in die
Bezirksvertretung Innenstadt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt
gegen die FDP-Fraktion 3.
Beschluss (Beschlussempfehlung der BV Lindenthal):
Die Bezirksvertretung
Lindenthal beschließt folgende Ergänzungen und Änderungen zum erweiterten
Planungsbeschluss: 1.
Radschnellweg / Universitätsstraße / Bachemer Str. Führung auf der
Nebenfahrbahn Die Bezirksvertretung
Lindenthal entscheidet sich für eine Führung des Radschnellwegs vom
Kreisverkehr Bachemer Straße / Zülpicher Wall (Innenstadt) auf der Nordseite entlang des Hiroshima-Nagasaki-Park
mit einer guten und zügigen signalisierten Querung über die Universitätsstraße
und weiter die Nordfahrbahn am Hildegardiskrankenhaus vorbei zum Kreisverkehr
Hans-Sachs-Str. / Bachemer Str. Dazu ist eine Prüfung der signalgeregelten
Kreuzung vorzunehmen, die bisher nicht erfolgt ist. Die vorhandene
Fahrradinfrastruktur auf der Bachemer Straße in diesem Bereich bleibt erhalten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt
gegen die FDP-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. 2.
Kreisverkehr Radschnellweg / Hans-Sachs-Straße Die Bezirksvertretung
Lindenthal beschließt einen Kreisverkehr. Ein Kreisverkehr ist hier mit einem
Außendurchmesser von 40m möglich (zum Vergleich Eifelplatz = 60m). Damit
ergeben sich für alle Verkehrsarten (Fuß, Rad, Bus, MIV) beste
Gestaltungsmöglichkeiten. Ob im Mischverkehr oder auf getrennter Infrastruktur
wäre noch zu prüfen. Dabei sollten die drei Nebenstraßen (Immermannstraße,
Classen-Kappelmann-Straße und Wilhelm-Backhaus-Straße) als MIV-Einbahnstraße auf
den Kreisverkehr zugeführt werden (weniger Abbiegekonflikte bzw. besserer
Verkehrsfluss im Kreis). Dieser Kreisverkehr wird
mit der Nordführung des Radschnellweges und des Mischverkehrs unter
Einbeziehung von Radexperten erneut geplant. Grundlage der neuen Planung ist
der ursprüngliche Kreisverkehr aus den Planungsunterlagen. Sie sind zu finden
in der „Präsentation Planungsansätze im Rahmen des Termins mit Verbänden und
der Politik vom 4.Mai 2017“ auf Seite 11: Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt
gegen die FDP-Fraktion 3.
Die Bezirksvertretung beschließt auf der Strecke des Radschnellwegs die
Musterlösung für Verbindungen an
Nebenstraßen im Regelmaß für die Breite eines Radschnellweges von 4,00m plus
ausreichendem Schutzraum (min. 0,5m - Standard 0,75m) konsequent
angewendet. Die Breite der Gehwege ist mindestens 2,00m. Es werden ausreichend
Fahrradabstellanlagen geschaffen. An den möglichen Stellen
wird Autoparken bzw. Ladezonen vorgesehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 4.
Die Bezirksvertretung Lindenthal spricht sich für eine zügige Realisierung
des Radschnellwegs aus und damit für die Variante Markierung. Der Vollausbau
kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt
gegen die FDP-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. 5.
Der Radschnellweg zwischen Hans-Sachs-Straße und Gleueler Straße wird
mit beidseitigen Radfahrstreifen versehen. 6.
Knotenpunkt Radschellweg / Gleueler Straße und Kringsweg Die Bezirksvertreung
beschließt a) die Vorstellung der kompakten ampelgeregelten Kreuzung und b) die
Prüfung einer abknickenden Vorfahrt des Radschnellweges auf der Bachemer Straße
bei Unterordnung der Gleueler Straße ohne Signalisierung. An der Grundschule Bachemer
Straße werden folgende Alternativen geprüft: ·
Vollständige Sperrung der Bachemer Str. von der Kreuzung bis zur
Geibelstraße für den KFZ-Verkehr ·
Einbahnstraßenregelung auf der Bachemer Str. von der Geibelstraße bis
zur Kreuzung stadteinwärts 7.
Die Bezirksvertretung beschließt die Verbesserung des Kringswegs
(Ersetzen des Kopfsteinpflasters und Ausweisung einer Fahrradstraße) und damit
eine direkte Anbindung der Universität an den Radschnellweg. 8.
Kreuzung Radschnellweg / Lindenburger Allee Die Bezirksvertretung
bekräftigt ihren Beschluss eines Kreisverkehrs. 9.
Kreuzung Gürtel / Radschnellweg Die Bezirksvertretung
beschließt die Prüfungen: Einbahnstraßenregelung für
den Kfz-Verkehr jeweils vom Lindenthalgürtel in die Viertel (jeweils von rechts
vom Gürtel in die Bachemer Straße) 10.
Radschnellweg / Decksteiner Straße Die Bezirksvertretung
beschließt zur Verkehrssicherheit die Aufhebung des Bypass am Kreisverkehr. 11.
Radschnellweg zwischen Decksteiner Str. und Militärringstraße Die Bezirksvertretung
beschließt die Einhaltung des Standards des Radschnellweges von 4,00m Breite.
Somit wird das Auto-Parken auf dem Radschnellweg dann aufgehoben, wenn die
Breite nicht ausreichend ist. 12.
Radschnellweg / Militärring Die Bezirksvertretung
begrüßt den Vorschlag der Verwaltung eine LSA-geregelte Kreuzung ohne versetzte
Einmündung zum „Haus am See“ (Anlage 10). Wie von der Verwaltung
vorgesehen, werden für den Radverkehr Erfassungseinrichtungen vorgesehen, die
zu einer verkehrsabhängigen Steuerung einen Vorrang für Radfahrende
sicherstellen. 13.
Bachemer Landstraße Die Bezirksvertretung
Lindenthal beschließt die Alternativvariante zwischen dem Militärring und dem
„Haus am See“ in gemeinsamer Führung des Radverkehrs mit dem Kfz-Verkehr
(Anlage 10) bei konsequenter Unterbindung des Kfz-Parkens. Durch ein Parkleitsystem am
Militärring wird die Auslastung der Parkplätze angezeigt (wie am FC
Geißbockheim). 14.
Abschnitt heutige Wendehammer Bachemer Landstraße und
Stüttgenhofweg Die Bezirksvertretung
Lindenthal beschließt für dieses kurze Stück die Aufhebung des Standards für
den Radschnellweg, damit die Bäume erhalten bleiben. 15.
Radschnellweg / Horbeller Straße Die Bezirksvertretung
Lindenthal beschließt die Prüfung einer Brücke, um die Schwierigkeit der
ebenerdigen Kreuzung zu lösen. 16.
Öffnungsklausel Die Bezirksvertretung
beauftragt die Verwaltung am Projekt weiter zu planen und einzelne Abschnitte
mit eigenem Verkehrswert unabhängig anderen Abschnitten zu realisieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 4.
Beschluss (Gesamtabstimmung über den so geänderten Beschluss):
Der Verkehrsausschuss
beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln des
Landes gemäß den Förderrichtlinien Nahmobilität – mit der Erstellung der
Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4 HOAI) und, falls
erforderlich, mit der Beantragung der Planfeststellung für den Radschnellweg
Köln-Frechen auf der Bachemer Straße von der Universitätsstraße bis zum Bahnhof
Frechen auf der Grundlage der beschriebenen Vorzugsvariante. Die Gesamtplanungskosten
inklusive bereits beauftragter Gutachten betragen 1.543.977 € brutto. Gleichzeitig beauftragt er
die Verwaltung, einen Antrag auf Förderung nach den Förderrichtlinien
Nahmobilität beim Land Nordrhein-Westfalen für die Entwurfs- und
Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4) dieser Vorzugsvariante (Variante
1) zu stellen. Der Finanzausschuss
beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von
500.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle
6601-1201-0-4799 (Radschnellweg Köln-Frechen), Teilplanzeile 8 (Auszahlungen
für Baumaßnahmen) im Haushaltsjahr 2019. Die Verwaltung wird gebeten, folgende Ergänzungen
und Änderungen der Bezirksvertretung Lindenthal zum erweiterten
Planungsbeschluss aufzugreifen: Radschnellweg
/ Universitätsstraße / Bachemer Str. Führung auf der Nebenfahrbahn Die
Bezirksvertretung Lindenthal entscheidet sich für eine Führung des
Radschnellwegs vom Kreisverkehr Bachemer Straße / Zülpicher Wall
(Innenstadt) auf der Nordseite entlang
des Hiroshima-Nagasaki-Park mit einer guten und zügigen signalisierten Querung
über die Universitätsstraße und weiter die Nordfahrbahn am Hildegardiskrankenhaus
vorbei zum Kreisverkehr Hans-Sachs-Str. / Bachemer Str. Dazu ist eine Prüfung
der signalgeregelten Kreuzung vorzunehmen, die bisher nicht erfolgt ist. Die
vorhandene Fahrradinfrastruktur auf der Bachemer Straße in diesem Bereich
bleibt erhalten. Kreisverkehr
Radschnellweg / Hans-Sachs-Straße Die
Bezirksvertretung Lindenthal beschließt einen Kreisverkehr. Ein Kreisverkehr
ist hier mit einem Außendurchmesser von 40m möglich (zum Vergleich Eifelplatz =
60m). Damit ergeben sich für alle Verkehrsarten (Fuß, Rad, Bus, MIV) beste
Gestaltungsmöglichkeiten. Ob im Mischverkehr oder auf getrennter Infrastruktur
wäre noch zu prüfen. Dabei sollten die drei Nebenstraßen (Immermannstraße,
Classen-Kappelmann-Straße und Wilhelm-Backhaus-Straße) als MIV-Einbahnstraße
auf den Kreisverkehr zugeführt werden (weniger Abbiegekonflikte bzw. besserer
Verkehrsfluss im Kreis). Dieser
Kreisverkehr wird mit der Nordführung des Radschnellweges und des Mischverkehrs
unter Einbeziehung von Radexperten erneut geplant. Grundlage der neuen Planung
ist der ursprüngliche Kreisverkehr aus den Planungsunterlagen. Sie sind zu
finden in der „Präsentation Planungsansätze im Rahmen des Termins mit Verbänden
und der Politik vom 4.Mai 2017“ auf Seite 11: Die
Bezirksvertretung beschließt auf der Strecke des Radschnellwegs die
Musterlösung für Verbindungen an
Nebenstraßen im Regelmaß für die Breite eines Radschnellweges von 4,00m plus
ausreichendem Schutzraum (min. 0,5m - Standard 0,75m) konsequent
angewendet. Die Breite der Gehwege ist mindestens 2,00m. Es werden ausreichend
Fahrradabstellanlagen geschaffen. An
den möglichen Stellen wird Autoparken bzw. Ladezonen vorgesehen. Die
Bezirksvertretung Lindenthal spricht sich für eine zügige Realisierung des
Radschnellwegs aus und damit für die Variante Markierung. Der Vollausbau kann
zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Der
Radschnellweg zwischen Hans-Sachs-Straße und Gleueler Straße wird mit
beidseitigen Radfahrstreifen versehen. Knotenpunkt
Radschellweg / Gleueler Straße und Kringsweg Die
Bezirksvertreung beschließt a) die Vorstellung der kompakten ampelgeregelten
Kreuzung und b) die Prüfung einer abknickenden Vorfahrt des Radschnellweges auf
der Bachemer Straße bei Unterordnung der Gleueler Straße ohne Signalisierung. An
der Grundschule Bachemer Straße werden folgende Alternativen geprüft: Vollständige Sperrung der Bachemer Str. von der
Kreuzung bis zur Geibelstraße für den KFZ-Verkehr Einbahnstraßenregelung auf der Bachemer Str. von
der Geibelstraße bis zur Kreuzung stadteinwärts Die
Bezirksvertretung beschließt die Verbesserung des Kringswegs (Ersetzen des
Kopfsteinpflasters und Ausweisung einer Fahrradstraße) und damit eine direkte
Anbindung der Universität an den Radschnellweg. Kreuzung
Radschnellweg / Lindenburger Allee Die
Bezirksvertretung bekräftigt ihren Beschluss eines Kreisverkehrs. Kreuzung
Gürtel / Radschnellweg Die
Bezirksvertretung beschließt die Prüfungen: Einbahnstraßenregelung
für den Kfz-Verkehr jeweils vom Lindenthalgürtel in die Viertel (jeweils von
rechts vom Gürtel in die Bachemer Straße) Radschnellweg
/ Decksteiner Straße Die
Bezirksvertretung beschließt zur Verkehrssicherheit die Aufhebung des Bypass am
Kreisverkehr. Radschnellweg
zwischen Decksteiner Str. und Militärringstraße Die
Bezirksvertretung beschließt die Einhaltung des Standards des Radschnellweges
von 4,00m Breite. Somit wird das Auto-Parken auf dem Radschnellweg dann
aufgehoben, wenn die Breite nicht ausreichend ist. Radschnellweg
/ Militärring Die Bezirksvertretung begrüßt den Vorschlag der
Verwaltung eine LSA-geregelte Kreuzung ohne versetzte Einmündung zum „Haus am
See“ (Anlage 10). Wie
von der Verwaltung vorgesehen, werden für den Radverkehr
Erfassungseinrichtungen vorgesehen, die zu einer verkehrsabhängigen Steuerung
einen Vorrang für Radfahrende sicherstellen. Bachemer
Landstraße Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die
Alternativvariante zwischen dem Militärring und dem „Haus am See“ in
gemeinsamer Führung des Radverkehrs mit dem Kfz-Verkehr (Anlage 10) bei
konsequenter Unterbindung des Kfz-Parkens. Durch
ein Parkleitsystem am Militärring wird die Auslastung der Parkplätze angezeigt
(wie am FC Geißbockheim). Abschnitt
heutige Wendehammer Bachemer Landstraße und Stüttgenhofweg Die
Bezirksvertretung Lindenthal beschließt für dieses kurze Stück die Aufhebung
des Standards für den Radschnellweg, damit die Bäume erhalten bleiben. Radschnellweg
/ Horbeller Straße Die
Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Prüfung einer Brücke, um die
Schwierigkeit der ebenerdigen Kreuzung zu lösen. Öffnungsklausel
Die
Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung am Projekt weiter zu planen und
einzelne Abschnitte mit eigenem Verkehrswert unabhängig anderen Abschnitten zu
realisieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt | |||||||
09.12.2019 Finanzausschuss | 7.1 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | geändert beschlossen | |||
Beschluss: geändert beschlossen
| |||||||
Beratungsergebnisse Beschluss in der Fassung des Verkehrsausschusses:Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich der
Bewilligung von Fördermitteln des Landes gemäß den Förderrichtlinien
Nahmobilität – mit der Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung
(Leistungsphasen 3 und 4 HOAI) und, falls erforderlich, mit der Beantragung der
Planfeststellung für den Radschnellweg Köln-Frechen auf der Bachemer Straße von
der Universitätsstraße bis zum Bahnhof Frechen auf der Grundlage der
beschriebenen Vorzugsvariante. Die Gesamtplanungskosten inklusive bereits beauftragter
Gutachten betragen 1.543.977 € brutto. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, einen Antrag auf Förderung
nach den Förderrichtlinien Nahmobilität beim Land Nordrhein-Westfalen für die
Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4) dieser
Vorzugsvariante (Variante 1) zu stellen. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 500.000 € im Teilfinanzplan 1201,
Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-4799 (Radschnellweg
Köln-Frechen), Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) im Haushaltsjahr
2019. Die Verwaltung wird gebeten, folgende Ergänzungen
und Änderungen der Bezirksvertretung Lindenthal zum erweiterten
Planungsbeschluss aufzugreifen: 1. Radschnellweg / Universitätsstraße /
Bachemer Str. Führung auf der Nebenfahrbahn Die
Bezirksvertretung Lindenthal entscheidet sich für eine Führung des
Radschnellwegs vom Kreisverkehr Bachemer Straße / Zülpicher Wall
(Innenstadt) auf der Nordseite entlang
des Hiroshima-Nagasaki-Park mit einer guten und zügigen signalisierten Querung
über die Universitätsstraße und weiter die Nordfahrbahn am
Hildegardiskrankenhaus vorbei zum Kreisverkehr Hans-Sachs-Str. / Bachemer Str.
Dazu ist eine Prüfung der signalgeregelten Kreuzung vorzunehmen, die bisher
nicht erfolgt ist. Die
vorhandene Fahrradinfrastruktur auf der Bachemer Straße in diesem Bereich
bleibt erhalten. 2. Kreisverkehr Radschnellweg /
Hans-Sachs-Straße Die
Bezirksvertretung Lindenthal beschließt einen Kreisverkehr. Ein Kreisverkehr
ist hier mit einem Außendurchmesser von 40m möglich (zum Vergleich Eifelplatz =
60m). Damit ergeben sich für alle Verkehrsarten (Fuß, Rad, Bus, MIV) beste
Gestaltungsmöglichkeiten. Ob im Mischverkehr oder auf getrennter Infrastruktur
wäre noch zu prüfen. Dabei sollten die drei Nebenstraßen (Immermannstraße,
Classen-Kappelmann-Straße und Wilhelm-Backhaus-Straße) als MIV-Einbahnstraße
auf den Kreisverkehr zugeführt werden (weniger Abbiegekonflikte bzw. besserer
Verkehrsfluss im Kreis). Dieser
Kreisverkehr wird mit der Nordführung des Radschnellweges und des Mischverkehrs
unter Einbeziehung von Radexperten erneut geplant. Grundlage der neuen Planung
ist der ursprüngliche Kreisverkehr aus den Planungsunterlagen. Sie sind zu
finden in der „Präsentation Planungsansätze im Rahmen des Termins mit Verbänden
und der Politik vom 4.Mai 2017“ auf Seite 11: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf66/radschnellweg/02-termin-mit-verbaenden-politik-praesentation-planungsansaetze-04-05-2017.pdf 3. Die Bezirksvertretung beschließt auf
der Strecke des Radschnellwegs die Musterlösung für Verbindungen an
Nebenstraßen im Regelmaß für die Breite eines Radschnellweges von 4,00m plus
ausreichendem Schutzraum (min. 0,5m - Standard 0,75m) konsequent angewendet. Die
Breite der Gehwege ist mindestens 2,00m. Es werden ausreichend
Fahrradabstellanlagen geschaffen. An
den möglichen Stellen wird Autoparken bzw. Ladezonen vorgesehen. 4. Die Bezirksvertretung Lindenthal
spricht sich für eine zügige Realisierung des Radschnellwegs aus und damit für
die Variante Markierung. Der Vollausbau kann zu einem späteren Zeitpunkt
erfolgen. 5. Der Radschnellweg zwischen
Hans-Sachs-Straße und Gleueler Straße wird mit beidseitigen Radfahrstreifen
versehen. 6. Knotenpunkt Radschellweg / Gleueler
Straße und Kringsweg Die
Bezirksvertreung beschließt a) die Vorstellung der kompakten ampelgeregelten
Kreuzung und b) die Prüfung einer abknickenden Vorfahrt des Radschnellweges auf
der Bachemer Straße bei Unterordnung der Gleueler Straße ohne Signalisierung. An
der Grundschule Bachemer Straße werden folgende Alternativen geprüft: • Vollständige Sperrung der Bachemer
Str. von der Kreuzung bis zur Geibelstraße für den KFZ-Verkehr • Einbahnstraßenregelung auf der
Bachemer Str. von der Geibelstraße bis zur Kreuzung stadteinwärts 7. Die Bezirksvertretung beschließt die
Verbesserung des Kringswegs (Ersetzen des Kopfsteinpflasters und Ausweisung
einer Fahrradstraße) und damit eine direkte Anbindung der Universität an den
Radschnellweg. 8. Kreuzung Radschnellweg / Lindenburger
Allee Die
Bezirksvertretung bekräftigt ihren Beschluss eines Kreisverkehrs. 9. Kreuzung Gürtel / Radschnellweg Die
Bezirksvertretung beschließt die Prüfungen: Einbahnstraßenregelung
für den Kfz-Verkehr jeweils vom Lindenthalgürtel in die Viertel (jeweils von
rechts vom Gürtel in die Bachemer Straße) 10. Radschnellweg / Decksteiner Straße Die
Bezirksvertretung beschließt zur Verkehrssicherheit die Aufhebung des Bypass am
Kreisverkehr. 11. Radschnellweg zwischen Decksteiner Str.
und Militärringstraße Die
Bezirksvertretung beschließt die Einhaltung des Standards des Radschnellweges
von 4,00m Breite. Somit wird das Auto-Parken auf dem Radschnellweg dann
aufgehoben, wenn die Breite nicht ausreichend ist. 12. Radschnellweg / Militärring Die
Bezirksvertretung begrüßt den Vorschlag der Verwaltung eine LSA-geregelte
Kreuzung ohne versetzte Einmündung zum „Haus am See“ (Anlage 10). Wie
von der Verwaltung vorgesehen, werden für den Radverkehr
Erfassungseinrichtungen vorgesehen, die zu einer verkehrsabhängigen Steuerung
einen Vorrang für Radfahrende sicherstellen. 13. Bachemer Landstraße Die
Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Alternativvariante zwischen dem
Militärring und dem „Haus am See“ in gemeinsamer Führung des Radverkehrs mit
dem Kfz-Verkehr (Anlage 10) bei konsequenter Unterbindung des Kfz-Parkens. Durch
ein Parkleitsystem am Militärring wird die Auslastung der Parkplätze angezeigt
(wie am FC Geißbockheim). 14. Abschnitt heutige Wendehammer Bachemer
Landstraße und Stüttgenhofweg Die
Bezirksvertretung Lindenthal beschließt für dieses kurze Stück die Aufhebung
des Standards für den Radschnellweg, damit die Bäume erhalten bleiben. 15. Radschnellweg / Horbeller Straße Die
Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Prüfung einer Brücke, um die
Schwierigkeit der ebenerdigen Kreuzung zu lösen. 16. Öffnungsklausel Die
Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung am Projekt weiter zu planen und
einzelne Abschnitte mit eigenem Verkehrswert unabhängig anderen Abschnitten zu
realisieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt |