BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
19.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss6.4öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)zurückgestellt  
Beschluss: zurückgestellt
Beratungsergebnisse

Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen.

 

26.09.2019 Rat10.15öffentlich EntscheidungEntscheidungzurückgestellt  
Beschluss: zurückgestellt
Beratungsergebnisse

Die Angelegenheit wird vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt (s. Ziffer  .- Seite…).

10.10.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)8.2.4öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. einzeln abstimmen:

Beschlüsse:

1. Beschluss:

Der Satz unter Punkt 1, wird nach dem Semikolon weitergeführt mit den Worten „unter Berücksichtigung der folgenden Unterpunkte“

 

Der neue Punkt 1 lautet dann:

Der Rat beschließt

1. den in Anlage 2 beigefügten Integrierten Plan als städtebauliches Konzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB; unter Berücksichtigung der folgenden Unterpunkte:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

 

2. Beschluss:

 

Unter dem ergänzten Punkt 1 werden folgende Unterpunkte eingefügt:

 

a)    Die Gesamtbepflanzung ist zu 70 % mit möglichst vielfältigen, essbaren Nutzpflanzen für Mensch und/oder Tier im Sinne der Biodiversität gehalten. Bis zur Fertigstellung des Pflanzenrasters gilt die Pflanzliste des Bezirks Berlin Kreuzberg/Friedrichshain.

b)    Bei Neubauten ist eine Dach- und Fassadenbegrünung zwingend, dies gilt auch für mögliche Einhausungen von Nebenanlagen.

c)    Ebenfalls zu berücksichtigen bei der Gesamtbepflanzung und Einrichtung ist natürlich die Biodiversität und der Insekten- und Vogelschutz. (Neben Futterangebot auch Nistangebote)

d)    Der Kriterienkatalog für barrierefreie und generationengerechte Quartiere ist zu berücksichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

 

3. Beschluss:

 

Punkt 3 wird ersetzt durch folgenden neuen Punkt 3:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung

3.  weitere Qualifizierungsverfahren in die Wege zu leiten, um die hohe Qualität der Planung für den öffentlichen Raum und Freiflächen, die Bauvorhaben und mögliche Nutzungen der Bestandsgebäude sicherzustellen;

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und der Bezirksvertreterin Grube (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) abgelehnt.

 

4. Beschluss:

 

Es werden folgende weitere Punkte (6. bis 9.) im Beschlussvorschlag ergänzt:

 

6.    Die Bezirksvertretung und die Öffentlichkeit werden umgehend über alle Entwicklungen im entsprechenden Gebiet informiert und befragt.

7.    Die Verwaltung bindet neben dem Denkmalschutzbeauftragten der Stadt Köln auch den Verein Rheinische Industriekultur in die Entwicklung des Geländes ein

8.    Es werden keine Grundstücke, Bauflächen oder Gebäude verkauft, sondern bleiben im Eigentum der Stadt Köln.

9.    Sollte bei der Entwicklung eine Bebauung mit Wohnungen erfolgen, werden diese vom Wohnungsamt der Stadt Köln, dem Wohnungsversorgungsbetrieb der Stadtwerke und der GAG eigenverantwortlich oder in Kooperation mit den anderen beiden Akteuren so entwickelt, dass dauerhaft keine Wohnung teurer als eine Sozialgeförderte Wohnung ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und der Bezirksvertreterin Grube (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) abgelehnt.

 

 

Abschließend stellt Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung:

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt

1.      den in Anlage 2 beigefügten Integrierten Plan als städtebauliches Konzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB;

beauftragt die Verwaltung

2.      die zur Umsetzung des Integrierten Plans notwendigen Bauleitplanverfahren in die Wege zu leiten (Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplans);

3.      weitere Qualifizierungsverfahren in die Wege zu leiten, um die hohe Qualität der Planung für den öffentlichen Raum und Freiflächen sowie Hochbauvorhaben sicherzustellen;

4.      einen langfristigen Standort für den Dirt-Track der AbenteuerHallenKalk im direkten Umfeld der AbenteuerHallenKalk vorzusehen;

5.      für die Verlagerungen des Dirt-Tracks und des Drogenselbsthilfevereins Vision e.V. entsprechende Mittel bereitzustellen.


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und der Bezirksvertreterin Grube (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zugestimmt.

31.10.2019 Stadtentwicklungsausschuss6.3öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

Der Rat beschließt

1.       den in Anlage 2 beigefügten Integrierten Plan als städtebauliches Konzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB;

beauftragt die Verwaltung

2.       die zur Umsetzung des Integrierten Plans notwendigen Bauleitplanverfahren in die Wege zu leiten (Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplans);

3.       weitere Qualifizierungsverfahren in die Wege zu leiten, um die hohe Qualität der Planung für den öffentlichen Raum und Freiflächen sowie Hochbauvorhaben sicherzustellen;

4.       einen langfristigen Standort für den Dirt-Track der AbenteuerHallenKalk im direkten Umfeld der AbenteuerHallenKalk vorzusehen;

5.       für die Verlagerungen des Dirt-Tracks und des Drogenselbsthilfevereins Vision e.V. entsprechende Mittel bereitzustellen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

07.11.2019 Rat10.13öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Rat beschließt

1.      den in Anlage 2 beigefügten Integrierten Plan als städtebauliches Konzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB;

und beauftragt die Verwaltung

2.      die zur Umsetzung des Integrierten Plans notwendigen Bauleitplanverfahren in die Wege zu leiten (Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplans);

3.      weitere Qualifizierungsverfahren in die Wege zu leiten, um die hohe Qualität der Planung für den öffentlichen Raum und Freiflächen sowie Hochbauvorhaben sicherzustellen;

4.      einen langfristigen Standort für den Dirt-Track der AbenteuerHallenKalk im direkten Umfeld der AbenteuerHallenKalk vorzusehen;

5.      für die Verlagerungen des Dirt-Tracks und des Drogenselbsthilfevereins Vision e.V. entsprechende Mittel bereitzustellen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.