Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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19.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss | 6.4 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | zurückgestellt | |||
Beschluss: zurückgestellt
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Beratungsergebnisse Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen. | |||||||
26.09.2019 Rat | 10.15 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | zurückgestellt | |||
Beschluss: zurückgestellt
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Beratungsergebnisse Die Angelegenheit wird vor
Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt (s. Ziffer .- Seite…). | |||||||
10.10.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk) | 8.2.4 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Bezirksbürgermeisterin
Greven-Thürmer lässt zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
einzeln abstimmen:
Beschlüsse:
1. Beschluss:
Der
Satz unter Punkt 1, wird nach dem Semikolon weitergeführt mit den Worten „unter Berücksichtigung der folgenden
Unterpunkte“ Der neue Punkt 1 lautet dann: Der
Rat beschließt 1. den in Anlage 2 beigefügten
Integrierten Plan als städtebauliches Konzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB;
unter Berücksichtigung der folgenden Unterpunkte: Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen abgelehnt. 2.
Beschluss: Unter
dem ergänzten Punkt 1 werden folgende Unterpunkte eingefügt: a) Die
Gesamtbepflanzung ist zu 70 % mit möglichst vielfältigen, essbaren Nutzpflanzen
für Mensch und/oder Tier im Sinne der Biodiversität gehalten. Bis zur
Fertigstellung des Pflanzenrasters gilt die Pflanzliste des Bezirks Berlin
Kreuzberg/Friedrichshain. b) Bei
Neubauten ist eine Dach- und Fassadenbegrünung zwingend, dies gilt auch für
mögliche Einhausungen von Nebenanlagen. c) Ebenfalls
zu berücksichtigen bei der Gesamtbepflanzung und Einrichtung ist natürlich die
Biodiversität und der Insekten- und Vogelschutz. (Neben Futterangebot auch
Nistangebote) d) Der
Kriterienkatalog für barrierefreie und generationengerechte Quartiere ist zu
berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen abgelehnt. 3.
Beschluss: Punkt
3 wird ersetzt durch folgenden neuen Punkt 3: Der
Rat beauftragt die Verwaltung 3. weitere
Qualifizierungsverfahren in die Wege zu leiten, um die hohe Qualität der
Planung für den öffentlichen Raum und Freiflächen, die Bauvorhaben und mögliche
Nutzungen der Bestandsgebäude sicherzustellen; Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und der Bezirksvertreterin Grube
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) abgelehnt. 4.
Beschluss: Es
werden folgende weitere Punkte (6. bis 9.) im Beschlussvorschlag ergänzt: 6. Die
Bezirksvertretung und die Öffentlichkeit werden umgehend über alle Entwicklungen
im entsprechenden Gebiet informiert und befragt. 7. Die
Verwaltung bindet neben dem Denkmalschutzbeauftragten der Stadt Köln auch den
Verein Rheinische Industriekultur in die Entwicklung des Geländes ein 8. Es
werden keine Grundstücke, Bauflächen oder Gebäude verkauft, sondern bleiben im
Eigentum der Stadt Köln. 9. Sollte
bei der Entwicklung eine Bebauung mit Wohnungen erfolgen, werden diese vom
Wohnungsamt der Stadt Köln, dem Wohnungsversorgungsbetrieb der Stadtwerke und
der GAG eigenverantwortlich oder in Kooperation mit den anderen beiden Akteuren
so entwickelt, dass dauerhaft keine Wohnung teurer als eine Sozialgeförderte
Wohnung ist. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und der Bezirksvertreterin Grube
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) abgelehnt. Abschließend stellt
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur
Abstimmung: Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der
Rat beschließt 1. den in Anlage 2 beigefügten Integrierten Plan als
städtebauliches Konzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB; beauftragt die Verwaltung 2. die zur Umsetzung des Integrierten Plans
notwendigen Bauleitplanverfahren in die Wege zu leiten (Änderung des
Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplans); 3. weitere Qualifizierungsverfahren in die Wege zu
leiten, um die hohe Qualität der Planung für den öffentlichen Raum und
Freiflächen sowie Hochbauvorhaben sicherzustellen; 4. einen langfristigen
Standort für den Dirt-Track der AbenteuerHallenKalk im direkten Umfeld der
AbenteuerHallenKalk vorzusehen; 5. für die Verlagerungen des Dirt-Tracks und des
Drogenselbsthilfevereins Vision e.V. entsprechende Mittel bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und der Bezirksvertreterin Grube
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zugestimmt. | |||||||
31.10.2019 Stadtentwicklungsausschuss | 6.3 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses: Der Rat beschließt 1. den in Anlage 2 beigefügten Integrierten
Plan als städtebauliches Konzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB; beauftragt
die Verwaltung 2. die zur Umsetzung des Integrierten Plans
notwendigen Bauleitplanverfahren in die Wege zu leiten (Änderung des
Flächennutzungsplanes und Aufstellung
eines Bebauungsplans); 3. weitere Qualifizierungsverfahren in die Wege
zu leiten, um die hohe Qualität der Planung für den öffentlichen Raum und
Freiflächen sowie Hochbauvorhaben sicherzustellen; 4. einen langfristigen Standort für den Dirt-Track der AbenteuerHallenKalk im direkten Umfeld der AbenteuerHallenKalk vorzusehen; 5. für die Verlagerungen des Dirt-Tracks und
des Drogenselbsthilfevereins Vision e.V. entsprechende Mittel bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||
07.11.2019 Rat | 10.13 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:
Der
Rat beschließt 1. den in Anlage 2 beigefügten Integrierten Plan als
städtebauliches Konzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB; und beauftragt die Verwaltung 2. die zur Umsetzung des Integrierten Plans
notwendigen Bauleitplanverfahren in die Wege zu leiten (Änderung des
Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplans); 3. weitere Qualifizierungsverfahren in die Wege zu
leiten, um die hohe Qualität der Planung für den öffentlichen Raum und
Freiflächen sowie Hochbauvorhaben sicherzustellen; 4. einen langfristigen
Standort für den Dirt-Track der AbenteuerHallenKalk im direkten Umfeld der
AbenteuerHallenKalk vorzusehen; 5. für die Verlagerungen des Dirt-Tracks und des
Drogenselbsthilfevereins Vision e.V. entsprechende Mittel bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |