BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
09.03.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung4.1öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

  1. Der Rat beschließt die Herrichtung und Einrichtung von Fachräumen als Automatisierungslabor im Berufskolleg 17 (Schwerpunkt gewerblich technische Ausbildungsberufe und Fachschule für Technik), Eitorfer Str. 18-20, Köln-Innenstadt (Deutz), mit Gesamtkosten in Höhe von rund 580.000 € (investiver Anteil: 500.000 €, konsumtiver Anteil: 80.000 €). Der Beschluss erfolgt im Vorgriff auf den Gesamtmaßnahmenkatalog zum Digitalpakt (Richtlinie Digitalpakt NRW) und steht unter dem Vorbehalt einer erteilten Förderungszusage durch das Land NRW. Der Rat stellt für die o.g. Maßnahme den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

 

Die Zuwendung aus dem Digitalpakt wird in Höhe von 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt, 10% der Kosten sind als Eigenanteil zu tragen.

 

Zur Finanzierung der Maßnahme werden die Zuwendungen aus dem Digitalpakt in Höhe von rd. 522.000 € (konsumtiv: rd. 72.000 €, investiv: rd. 450.000 €) in 2020 unterjährig im Rahmen der Bewirtschaftung im Teilplan 0301 Schulträgeraufgaben als Deckung zur Verfügung gestellt. Der Rat beschließt in diesem Zusammenhang für 2020 eine außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsmitteln in Höhe von 450.000 € im Teilfinanzplan 0301 Schulträgeraufgaben in der Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen –, bei der Finanzstelle 4050-0301-0-6014 Digitalpakt.
Der im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben entstehende Mehrbedarf in Höhe von 72.000 € wird unterjährig in 2020 im Rahmen der Bewirtschaftung mittels unechter Deckung finanziert.

 

Bezüglich des städtischen Eigenanteils in Höhe von rd. 58.000 € (konsumtiv: rd. 8.000 €, investiv: rd. 50.000 €) beschließt der Rat ferner für 2020 eine außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsmitteln in Höhe von 50.000 € im Teilfinanzplan 0301 Schulträgeraufgaben in der Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen –, bei der Finanzstelle 4050-0301-0-6014 Digitalpakt. Die investive außerplanmäßige Mehrauszahlung in Höhe von 50.000 € wird innerhalb des Teilfinanzplans 0301 Schulträgeraufgaben durch eine Wenigerauszahlung von im Hpl. 2020/2021 für 2020 veranschlagten Mitteln des Förderprogramms Gute Schule 2020 bei Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen -, Finanzstelle 4050-0301-0-6013 Gute Schule 2020, gedeckt.
Der im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben entstehende Mehrbedarf in Höhe von 8.000 € wird unterjährig in 2020 im Rahmen der Bewirtschaftung mittels echter Deckung im Wege der Sollumbuchung innerhalb des Teilergebnisplans 0301 Schulträgeraufgaben aus veranschlagten Mitteln des Förderprogramm Gute Schule 2020 finanziert.

 

  1. Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Gewährung der Landesförderung, die Freigabe von Kassenmitteln im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 500.000 € im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, auf der Finanzstelle 4050-0301-0-6014, Digitalpakt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

23.03.2020 Finanzausschuss9.1öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

  1. Der Rat beschließt die Herrichtung und Einrichtung von Fachräumen als Automatisierungslabor im Berufskolleg 17 (Schwerpunkt gewerblich technische Ausbildungsberufe und Fachschule für Technik), Eitorfer Str. 18-20, Köln-Innenstadt (Deutz), mit Gesamtkosten in Höhe von rund 580.000 € (investiver Anteil: 500.000 €, konsumtiver Anteil: 80.000 €). Der Beschluss erfolgt im Vorgriff auf den Gesamtmaßnahmenkatalog zum Digitalpakt (Richtlinie Digitalpakt NRW) und steht unter dem Vorbehalt einer erteilten Förderungszusage durch das Land NRW. Der Rat stellt für die o.g. Maßnahme den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

 

Die Zuwendung aus dem Digitalpakt wird in Höhe von 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt, 10% der Kosten sind als Eigenanteil zu tragen.

 

Zur Finanzierung der Maßnahme werden die Zuwendungen aus dem Digitalpakt in Höhe von rd. 522.000 € (konsumtiv: rd. 72.000 €, investiv: rd. 450.000 €) in 2020 unterjährig im Rahmen der Bewirtschaftung im Teilplan 0301 Schulträgeraufgaben als Deckung zur Verfügung gestellt. Der Rat beschließt in diesem Zusammenhang für 2020 eine außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsmitteln in Höhe von 450.000 € im Teilfinanzplan 0301 Schulträgeraufgaben in der Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen –, bei der Finanzstelle 4050-0301-0-6014 Digitalpakt.
Der im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben entstehende Mehrbedarf in Höhe von 72.000 € wird unterjährig in 2020 im Rahmen der Bewirtschaftung mittels unechter Deckung finanziert.

 

Bezüglich des städtischen Eigenanteils in Höhe von rd. 58.000 € (konsumtiv: rd. 8.000 €, investiv: rd. 50.000 €) beschließt der Rat ferner für 2020 eine außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsmitteln in Höhe von 50.000 € im Teilfinanzplan 0301 Schulträgeraufgaben in der Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen –, bei der Finanzstelle 4050-0301-0-6014 Digitalpakt. Die investive außerplanmäßige Mehrauszahlung in Höhe von 50.000 € wird innerhalb des Teilfinanzplans 0301 Schulträgeraufgaben durch eine Wenigerauszahlung von im Hpl. 2020/2021 für 2020 veranschlagten Mitteln des Förderprogramms Gute Schule 2020 bei Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen -, Finanzstelle 4050-0301-0-6013 Gute Schule 2020, gedeckt.
Der im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben entstehende Mehrbedarf in Höhe von 8.000 € wird unterjährig in 2020 im Rahmen der Bewirtschaftung mittels echter Deckung im Wege der Sollumbuchung innerhalb des Teilergebnisplans 0301 Schulträgeraufgaben aus veranschlagten Mitteln des Förderprogramm Gute Schule 2020 finanziert.

 

  1. Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Gewährung der Landesförderung, die Freigabe von Kassenmitteln im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 500.000 € im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, auf der Finanzstelle 4050-0301-0-6014, Digitalpakt.

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

26.03.2020 Rat10.11öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

  1. Der Rat beschließt die Herrichtung und Einrichtung von Fachräumen als Automatisierungslabor im Berufskolleg 17 (Schwerpunkt gewerblich technische Ausbildungsberufe und Fachschule für Technik), Eitorfer Str. 18-20, Köln-Innenstadt (Deutz), mit Gesamtkosten in Höhe von rund 580.000 € (investiver Anteil: 500.000 €, konsumtiver Anteil: 80.000 €). Der Beschluss erfolgt im Vorgriff auf den Gesamtmaßnahmenkatalog zum Digitalpakt (Richtlinie Digitalpakt NRW) und steht unter dem Vorbehalt einer erteilten Förderungszusage durch das Land NRW. Der Rat stellt für die o.g. Maßnahme den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Die Zuwendung aus dem Digitalpakt wird in Höhe von 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt, 10% der Kosten sind als Eigenanteil zu tragen.

Zur Finanzierung der Maßnahme werden die Zuwendungen aus dem Digitalpakt in Höhe von rd. 522.000 € (konsumtiv: rd. 72.000 €, investiv: rd. 450.000 €) in 2020 unterjährig im Rahmen der Bewirtschaftung im Teilplan 0301 Schulträgeraufgaben als Deckung zur Verfügung gestellt. Der Rat beschließt in diesem Zusammenhang für 2020 eine außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsmitteln in Höhe von 450.000 € im Teilfinanzplan 0301 Schulträgeraufgaben in der Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen –, bei der Finanzstelle 4050-0301-0-6014 Digitalpakt.
Der im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben entstehende Mehrbedarf in Höhe von 72.000 € wird unterjährig in 2020 im Rahmen der Bewirtschaftung mittels unechter Deckung finanziert.

Bezüglich des städtischen Eigenanteils in Höhe von rd. 58.000 € (konsumtiv: rd. 8.000 €, investiv: rd. 50.000 €) beschließt der Rat ferner für 2020 eine außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsmitteln in Höhe von 50.000 € im Teilfinanzplan 0301 Schulträgeraufgaben in der Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen –, bei der Finanzstelle 4050-0301-0-6014 Digitalpakt. Die investive außerplanmäßige Mehrauszahlung in Höhe von 50.000 € wird innerhalb des Teilfinanzplans 0301 Schulträgeraufgaben durch eine Wenigerauszahlung von im Hpl. 2020/2021 für 2020 veranschlagten Mitteln des Förderprogramms Gute Schule 2020 bei Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen -, Finanzstelle 4050-0301-0-6013 Gute Schule 2020, gedeckt.
Der im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben entstehende Mehrbedarf in Höhe von 8.000 € wird unterjährig in 2020 im Rahmen der Bewirtschaftung mittels echter Deckung im Wege der Sollumbuchung innerhalb des Teilergebnisplans 0301 Schulträgeraufgaben aus veranschlagten Mitteln des Förderprogramm Gute Schule 2020 finanziert.

  1. Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Gewährung der Landesförderung, die Freigabe von Kassenmitteln im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 500.000 € im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, auf der Finanzstelle 4050-0301-0-6014, Digitalpakt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.