Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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25.11.2019 Integrationsrat | 8.3 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Integrationsrat schlägt folgende Beschlussfassung vor: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der GGS Hauptstraße 432, 51143 Köln-Porz gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) ab dem Schuljahr 2020/21 von 3 auf 4 Züge zu erweitern. 2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, umgehend nach Beschlussfassung bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 SchulG zur Genehmigung der Zügigkeitserweiterung zu stellen.
3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen | |||||||
25.11.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung | 4.2 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der GGS Hauptstraße 432, 51143 Köln-Porz gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) ab dem Schuljahr 2020/21 von 3 auf 4 Züge zu erweitern. 2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, umgehend nach Beschlussfassung bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 SchulG zur Genehmigung der Zügigkeitserweiterung zu stellen.
3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt | |||||||
09.12.2019 Finanzausschuss | 10.7 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der GGS Hauptstraße 432, 51143 Köln-Porz gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) ab dem Schuljahr 2020/21 von 3 auf 4 Züge zu erweitern. 2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, umgehend nach Beschlussfassung bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 SchulG zur Genehmigung der Zügigkeitserweiterung zu stellen.
3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt | |||||||
10.12.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz) | 7.2 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | ungeändert empfohlen | |||
Beschluss: ungeändert empfohlen
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Beratungsergebnisse Beschluss:1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der GGS Hauptstraße 432, 51143 Köln-Porz gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) ab dem Schuljahr 2020/21 von 3 auf 4 Züge zu erweitern. 2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, umgehend nach Beschlussfassung bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 SchulG zur Genehmigung der Zügigkeitserweiterung zu stellen.
3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Abstimmungsergebnis:
einstimmig empfohlen | |||||||
12.12.2019 Rat | 10.6 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt
Köln beschließt, die Zügigkeit der GGS Hauptstraße 432, 51143 Köln-Porz gemäß §
81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) ab dem Schuljahr 2020/21 von 3 auf 4 Züge zu
erweitern. 2.
Der Rat der Stadt
Köln beauftragt die Verwaltung, umgehend nach Beschlussfassung bei der
Bezirksregierung Köln einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 SchulG zur Genehmigung der
Zügigkeitserweiterung zu stellen. 3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |