BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
25.05.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung4.2öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

1.    Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW, die Zügigkeit des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums, Blücherstraße 15-17, 50733 Köln-Nippes, zum Schuljahr 2021/22 unter Nutzung von Schulraumkapazitäten des benachbarten Schulstandortes Bülowstraße 90, 50733 Köln-Nippes, von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zu erweitern.

 

2.    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW die Genehmigung für diesen Beschluss einzuholen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

04.06.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)9.2.1öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)ungeändert empfohlen  
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beratungsergebnisse

1.    Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW, die Zügigkeit des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums, Blücherstraße 15-17, 50733 Köln-Nippes, zum Schuljahr 2021/22 unter Nutzung von Schulraumkapazitäten des benachbarten Schulstandortes Bülowstraße 90, 50733 Köln-Nippes, von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zu erweitern.

 

2.    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW die Genehmigung für diesen Beschluss einzuholen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.

15.06.2020 Finanzausschuss10.3öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

1.    Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW, die Zügigkeit des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums, Blücherstraße 15-17, 50733 Köln-Nippes, zum Schuljahr 2021/22 unter Nutzung von Schulraumkapazitäten des benachbarten Schulstandortes Bülowstraße 90, 50733 Köln-Nippes, von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zu erweitern.

 

2.    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW die Genehmigung für diesen Beschluss einzuholen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

18.06.2020 Rat10.24öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

1.    Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW, die Zügigkeit des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums, Blücherstraße 15-17, 50733 Köln-Nippes, zum Schuljahr 2021/22 unter Nutzung von Schulraumkapazitäten des benachbarten Schulstandortes Bülowstraße 90, 50733 Köln-Nippes, von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zu erweitern.

2.    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW die Genehmigung für diesen Beschluss einzuholen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.