20.01.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung | 4.3 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | | | |
Beschluss: ungeändert beschlossen
|
Beratungsergebnisse
Beschluss:
- Der Rat der
Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in
Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die Errichtung einer 3-zügigen
Grundschule am Standort Gaedestraße 31, 50968 Köln-Marienburg zum
01.08.2022, beginnend mit dem Jahrgang 1.
- Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2
Schulgesetz NRW die Einführung des offenen Ganztages (§ 9 Abs. 3 SchulG) an der neu zu errichtenden
Grundschule an dem Standort Gaedestraße 31, 50968 Köln, zum Schuljahr
2022/23, mit der Maßgabe, dass die Landesmittel zur Förderung
außerunterrichtlicher Angebote bereit gestellt werden.
- Der Rat der
Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die erforderliche Genehmigung zur
Errichtung der Grundschule gemäß § 81 Absatz 3 Schulgesetz NRW bei der
Bezirksregierung Köln zu beantragen.
- Der Rat der
Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, das Bestimmungsverfahren gem. § 27
Abs. 1 SchulG durchzuführen und die Schulart der neuen Schule festzulegen,
bevor die Elternanschreiben zur Schulanmeldung zum Schuljahr 2022/23
verschickt werden.
- Der Rat
beschließt vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse und im Vorgriff
auf eine noch zu beschließende Erweiterung des Ausbaus der OGS-Platzzahlen
über das Schuljahr 2021/22 und über die Gesamtzahl von 33.000 OGS-Plätzen
hinaus, ab dem Schuljahr 2022/23 sukzessive insgesamt 300 OGS-Plätze für
die an dem Standort Gaedestraße 31 neu einzurichtende Grundschule bereit
zu stellen. Dies entspricht einer 100%igen Versorgungsquote.
- Die
Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung der
Zuwendungen an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch die
Bereitstellung kommunaler Mittel sicherzustellen.
Die Finanzierung der zusätzlichen OGS-Plätze
erfolgt aus den im Haushaltsplan für die Jahre 2022 ff. noch zu
veranschlagenden Haushaltsmitteln.
7. Der
Rat beschließt die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeisterin/
Schulhausmeister in der EG 6 TVöD zur Betreuung des neuen Schulgebäudes
Gaedestraße in Köln-Marienburg.
8. Der
Rat beschließt zum Stellenplan 2022 die Zusetzung zusätzlicher, insgesamt 0,7
Stellen Verwaltungsbeschäftige/r (Schulsekretär/in) in der EG 5 TVöD für die
neu zu errichtenden Grundschule Gaedestraße in Köln-Marienburg. Die jeweils für
die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend
bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern
Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung
gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
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20.01.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) | 9.2.4 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | ungeändert empfohlen | | | |
Beschluss: ungeändert empfohlen
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Beratungsergebnisse
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt
dem Rat folgenden
Beschluss zu fassen:
- Der
Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in
Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die Errichtung einer 3-zügigen
Grundschule am Standort Gaedestraße 31, 50968 Köln-Marienburg zum
01.08.2022, beginnend mit dem Jahrgang 1.
- Der
Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die
Einführung des offenen Ganztages (§ 9 Abs. 3 SchulG) an der neu zu
errichtenden Grundschule an dem Standort Gaedestraße 31, 50968 Köln, zum
Schuljahr 2022/23, mit der Maßgabe, dass die Landesmittel zur Förderung
außerunterrichtlicher Angebote bereit gestellt werden.
- Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die erforderliche
Genehmigung zur Errichtung der Grundschule gemäß § 81 Absatz 3 Schulgesetz
NRW bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.
- Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, das Bestimmungsverfahren
gem. § 27 Abs. 1 SchulG durchzuführen und die Schulart der neuen Schule
festzulegen, bevor die Elternanschreiben zur Schulanmeldung zum Schuljahr 2022/23
verschickt werden.
- Der
Rat beschließt vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse und im
Vorgriff auf eine noch zu beschließende Erweiterung des Ausbaus der
OGS-Platzzahlen über das Schuljahr 2021/22 und über die Gesamtzahl von
33.000 OGS-Plätzen hinaus, ab dem Schuljahr 2022/23 sukzessive insgesamt
300 OGS-Plätze für die an dem Standort Gaedestraße 31 neu einzurichtende
Grundschule bereit zu stellen. Dies entspricht einer 100%igen
Versorgungsquote.
- Die
Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung der
Zuwendungen an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch die
Bereitstellung kommunaler Mittel sicherzustellen.
Die Finanzierung
der zusätzlichen OGS-Plätze erfolgt aus den im Haushaltsplan für die Jahre 2022
ff. noch zu veranschlagenden Haushaltsmitteln.
7.
Der Rat beschließt die Zusetzung einer 1,0
Stelle Schulhausmeisterin/ Schulhausmeister in der EG 6 TVöD zur Betreuung des
neuen Schulgebäudes Gaedestraße in Köln-Marienburg.
8.
Der Rat beschließt zum Stellenplan 2022 die
Zusetzung zusätzlicher, insgesamt 0,7 Stellen Verwaltungsbeschäftige/r
(Schulsekretär/in) in der EG 5 TVöD für die neu zu errichtenden Grundschule
Gaedestraße in Köln-Marienburg. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile
werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des
Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der
bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Schykowski)
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27.01.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales | 10.1 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | | | |
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse
Beschluss:
Der
AVR empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
- Der Rat der Stadt
Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung
mit § 81 Abs. 3 SchulG die Errichtung einer 3-zügigen Grundschule am
Standort Gaedestraße 31, 50968 Köln-Marienburg zum 01.08.2022, beginnend
mit dem Jahrgang 1.
- Der Rat der Stadt Köln
beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Einführung des offenen Ganztages (§ 9 Abs. 3 SchulG) an der neu
zu errichtenden Grundschule an dem Standort Gaedestraße 31, 50968 Köln,
zum Schuljahr 2022/23, mit der Maßgabe, dass die Landesmittel zur
Förderung außerunterrichtlicher Angebote bereit gestellt werden.
- Der Rat der Stadt
Köln beauftragt die Verwaltung, die erforderliche Genehmigung zur
Errichtung der Grundschule gemäß § 81 Absatz 3 Schulgesetz NRW bei der
Bezirksregierung Köln zu beantragen.
- Der Rat der Stadt
Köln beauftragt die Verwaltung, das Bestimmungsverfahren gem. § 27 Abs. 1
SchulG durchzuführen und die Schulart der neuen Schule festzulegen, bevor
die Elternanschreiben zur Schulanmeldung zum Schuljahr 2022/23 verschickt
werden.
- Der Rat beschließt
vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse und im Vorgriff auf eine
noch zu beschließende Erweiterung des Ausbaus der OGS-Platzzahlen über das
Schuljahr 2021/22 und über die Gesamtzahl von 33.000 OGS-Plätzen hinaus,
ab dem Schuljahr 2022/23 sukzessive insgesamt 300 OGS-Plätze für die an
dem Standort Gaedestraße 31 neu einzurichtende Grundschule bereit zu
stellen. Dies entspricht einer 100%igen Versorgungsquote.
- Die Verwaltung wird
darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung der Zuwendungen an die Träger
im Rahmen der Landesmittel sowie durch die Bereitstellung kommunaler
Mittel sicherzustellen.
Die Finanzierung der
zusätzlichen OGS-Plätze erfolgt aus den im Haushaltsplan für die Jahre 2022 ff.
noch zu veranschlagenden Haushaltsmitteln.
7. Der Rat beschließt die
Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeisterin/ Schulhausmeister in der EG 6
TVöD zur Betreuung des neuen Schulgebäudes Gaedestraße in Köln-Marienburg.
8. Der Rat beschließt zum
Stellenplan 2022 die Zusetzung zusätzlicher, insgesamt 0,7 Stellen
Verwaltungsbeschäftige/r (Schulsekretär/in) in der EG 5 TVöD für die neu zu
errichtenden Grundschule Gaedestraße in Köln-Marienburg. Die jeweils für die
Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend
bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern
Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung
gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
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03.02.2020 Finanzausschuss | 10.2 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | | | |
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des
folgenden Beschlussvorschlages:
- Der
Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in
Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die Errichtung einer 3-zügigen
Grundschule am Standort Gaedestraße 31, 50968 Köln-Marienburg zum
01.08.2022, beginnend mit dem Jahrgang 1.
- Der
Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die
Einführung des offenen Ganztages (§ 9 Abs. 3 SchulG) an der neu zu
errichtenden Grundschule an dem Standort Gaedestraße 31, 50968 Köln, zum
Schuljahr 2022/23, mit der Maßgabe, dass die Landesmittel zur Förderung
außerunterrichtlicher Angebote bereit gestellt werden.
- Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die erforderliche
Genehmigung zur Errichtung der Grundschule gemäß § 81 Absatz 3 Schulgesetz
NRW bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.
- Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, das Bestimmungsverfahren
gem. § 27 Abs. 1 SchulG durchzuführen und die Schulart der neuen Schule
festzulegen, bevor die Elternanschreiben zur Schulanmeldung zum Schuljahr 2022/23
verschickt werden.
- Der
Rat beschließt vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse und im
Vorgriff auf eine noch zu beschließende Erweiterung des Ausbaus der OGS-Platzzahlen
über das Schuljahr 2021/22 und über die Gesamtzahl von 33.000 OGS-Plätzen
hinaus, ab dem Schuljahr 2022/23 sukzessive insgesamt 300 OGS-Plätze für
die an dem Standort Gaedestraße 31 neu einzurichtende Grundschule bereit
zu stellen. Dies entspricht einer 100%igen Versorgungsquote.
- Die
Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung der
Zuwendungen an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch die
Bereitstellung kommunaler Mittel sicherzustellen.
Die Finanzierung
der zusätzlichen OGS-Plätze erfolgt aus den im Haushaltsplan für die Jahre 2022
ff. noch zu veranschlagenden Haushaltsmitteln.
7.
Der Rat beschließt die Zusetzung einer 1,0
Stelle Schulhausmeisterin/ Schulhausmeister in der EG 6 TVöD zur Betreuung des
neuen Schulgebäudes Gaedestraße in Köln-Marienburg.
8.
Der Rat beschließt zum Stellenplan 2022 die
Zusetzung zusätzlicher, insgesamt 0,7 Stellen Verwaltungsbeschäftige/r
(Schulsekretär/in) in der EG 5 TVöD für die neu zu errichtenden Grundschule
Gaedestraße in Köln-Marienburg. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen
Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum
Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im
Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
|
06.02.2020 Rat | 10.16 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | | | |
Beschluss: ungeändert beschlossen
|
Beratungsergebnisse
Beschluss:
- Der Rat der Stadt
Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung
mit § 81 Abs. 3 SchulG die Errichtung einer 3-zügigen Grundschule am
Standort Gaedestraße 31, 50968 Köln-Marienburg zum 01.08.2022, beginnend
mit dem Jahrgang 1.
- Der Rat der Stadt Köln
beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Einführung des offenen Ganztages (§ 9 Abs. 3 SchulG) an der neu
zu errichtenden Grundschule an dem Standort Gaedestraße 31, 50968 Köln,
zum Schuljahr 2022/23, mit der Maßgabe, dass die Landesmittel zur
Förderung außerunterrichtlicher Angebote bereit gestellt werden.
- Der Rat der Stadt
Köln beauftragt die Verwaltung, die erforderliche Genehmigung zur
Errichtung der Grundschule gemäß § 81 Absatz 3 Schulgesetz NRW bei der
Bezirksregierung Köln zu beantragen.
- Der Rat der Stadt
Köln beauftragt die Verwaltung, das Bestimmungsverfahren gem. § 27 Abs. 1
SchulG durchzuführen und die Schulart der neuen Schule festzulegen, bevor
die Elternanschreiben zur Schulanmeldung zum Schuljahr 2022/23 verschickt
werden.
- Der Rat beschließt
vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse und im Vorgriff auf eine
noch zu beschließende Erweiterung des Ausbaus der OGS-Platzzahlen über das
Schuljahr 2021/22 und über die Gesamtzahl von 33.000 OGS-Plätzen hinaus,
ab dem Schuljahr 2022/23 sukzessive insgesamt 300 OGS-Plätze für die an
dem Standort Gaedestraße 31 neu einzurichtende Grundschule bereit zu
stellen. Dies entspricht einer 100%igen Versorgungsquote.
- Die Verwaltung wird
darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung der Zuwendungen an die Träger
im Rahmen der Landesmittel sowie durch die Bereitstellung kommunaler
Mittel sicherzustellen.
Die Finanzierung der
zusätzlichen OGS-Plätze erfolgt aus den im Haushaltsplan für die Jahre 2022 ff.
noch zu veranschlagenden Haushaltsmitteln.
7.
Der Rat beschließt die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeisterin/
Schulhausmeister in der EG 6 TVöD zur Betreuung des neuen Schulgebäudes
Gaedestraße in Köln-Marienburg.
8.
Der Rat beschließt zum Stellenplan 2022 die Zusetzung zusätzlicher,
insgesamt 0,7 Stellen Verwaltungsbeschäftige/r (Schulsekretär/in) in der EG 5
TVöD für die neu zu errichtenden Grundschule Gaedestraße in Köln-Marienburg.
Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden
verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des
Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der
bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
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