BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
20.01.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung4.3öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die Errichtung einer 3-zügigen Grundschule am Standort Gaedestraße 31, 50968 Köln-Marienburg zum 01.08.2022, beginnend mit dem Jahrgang 1.
  2. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Einführung des offenen Ganztages (§ 9 Abs. 3 SchulG) an der neu zu errichtenden Grundschule an dem Standort Gaedestraße 31, 50968 Köln, zum Schuljahr 2022/23, mit der Maßgabe, dass die Landesmittel zur Förderung außerunterrichtlicher Angebote bereit gestellt werden.
  3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die erforderliche Genehmigung zur Errichtung der Grundschule gemäß § 81 Absatz 3 Schulgesetz NRW bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.
  4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, das Bestimmungsverfahren gem. § 27 Abs. 1 SchulG durchzuführen und die Schulart der neuen Schule festzulegen, bevor die Elternanschreiben zur Schulanmeldung zum Schuljahr 2022/23 verschickt werden.
  5. Der Rat beschließt vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse und im Vorgriff auf eine noch zu beschließende Erweiterung des Ausbaus der OGS-Platzzahlen über das Schuljahr 2021/22 und über die Gesamtzahl von 33.000 OGS-Plätzen hinaus, ab dem Schuljahr 2022/23 sukzessive insgesamt 300 OGS-Plätze für die an dem Standort Gaedestraße 31 neu einzurichtende Grundschule bereit zu stellen. Dies entspricht einer 100%igen Versorgungsquote.
  6. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung der Zuwendungen an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch die Bereitstellung kommunaler Mittel sicherzustellen.

Die Finanzierung der zusätzlichen OGS-Plätze erfolgt aus den im Haushaltsplan für die Jahre 2022 ff. noch zu veranschlagenden Haushaltsmitteln.

7.    Der Rat beschließt die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeisterin/ Schulhausmeister in der EG 6 TVöD zur Betreuung des neuen Schulgebäudes Gaedestraße in Köln-Marienburg.

8.    Der Rat beschließt zum Stellenplan 2022 die Zusetzung zusätzlicher, insgesamt 0,7 Stellen Verwaltungsbeschäftige/r (Schulsekretär/in) in der EG 5 TVöD für die neu zu errichtenden Grundschule Gaedestraße in Köln-Marienburg. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

20.01.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)9.2.4öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)ungeändert empfohlen  
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

  1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die Errichtung einer 3-zügigen Grundschule am Standort Gaedestraße 31, 50968 Köln-Marienburg zum 01.08.2022, beginnend mit dem Jahrgang 1.

 

  1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Einführung des offenen Ganztages (§ 9 Abs. 3 SchulG) an der neu zu errichtenden Grundschule an dem Standort Gaedestraße 31, 50968 Köln, zum Schuljahr 2022/23, mit der Maßgabe, dass die Landesmittel zur Förderung außerunterrichtlicher Angebote bereit gestellt werden.

 

  1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die erforderliche Genehmigung zur Errichtung der Grundschule gemäß § 81 Absatz 3 Schulgesetz NRW bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.

 

  1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, das Bestimmungsverfahren gem. § 27 Abs. 1 SchulG durchzuführen und die Schulart der neuen Schule festzulegen, bevor die Elternanschreiben zur Schulanmeldung zum Schuljahr 2022/23 verschickt werden.

  2. Der Rat beschließt vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse und im Vorgriff auf eine noch zu beschließende Erweiterung des Ausbaus der OGS-Platzzahlen über das Schuljahr 2021/22 und über die Gesamtzahl von 33.000 OGS-Plätzen hinaus, ab dem Schuljahr 2022/23 sukzessive insgesamt 300 OGS-Plätze für die an dem Standort Gaedestraße 31 neu einzurichtende Grundschule bereit zu stellen. Dies entspricht einer 100%igen Versorgungsquote.

 

  1. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung der Zuwendungen an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch die Bereitstellung kommunaler Mittel sicherzustellen.

Die Finanzierung der zusätzlichen OGS-Plätze erfolgt aus den im Haushaltsplan für die Jahre 2022 ff. noch zu veranschlagenden Haushaltsmitteln.

 

7.    Der Rat beschließt die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeisterin/ Schulhausmeister in der EG 6 TVöD zur Betreuung des neuen Schulgebäudes Gaedestraße in Köln-Marienburg.

 

8.    Der Rat beschließt zum Stellenplan 2022 die Zusetzung zusätzlicher, insgesamt 0,7 Stellen Verwaltungsbeschäftige/r (Schulsekretär/in) in der EG 5 TVöD für die neu zu errichtenden Grundschule Gaedestraße in Köln-Marienburg. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Schykowski)

 

 

27.01.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales10.1öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

  1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die Errichtung einer 3-zügigen Grundschule am Standort Gaedestraße 31, 50968 Köln-Marienburg zum 01.08.2022, beginnend mit dem Jahrgang 1.

 

  1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Einführung des offenen Ganztages (§ 9 Abs. 3 SchulG) an der neu zu errichtenden Grundschule an dem Standort Gaedestraße 31, 50968 Köln, zum Schuljahr 2022/23, mit der Maßgabe, dass die Landesmittel zur Förderung außerunterrichtlicher Angebote bereit gestellt werden.

 

  1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die erforderliche Genehmigung zur Errichtung der Grundschule gemäß § 81 Absatz 3 Schulgesetz NRW bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.

 

  1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, das Bestimmungsverfahren gem. § 27 Abs. 1 SchulG durchzuführen und die Schulart der neuen Schule festzulegen, bevor die Elternanschreiben zur Schulanmeldung zum Schuljahr 2022/23 verschickt werden.

  2. Der Rat beschließt vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse und im Vorgriff auf eine noch zu beschließende Erweiterung des Ausbaus der OGS-Platzzahlen über das Schuljahr 2021/22 und über die Gesamtzahl von 33.000 OGS-Plätzen hinaus, ab dem Schuljahr 2022/23 sukzessive insgesamt 300 OGS-Plätze für die an dem Standort Gaedestraße 31 neu einzurichtende Grundschule bereit zu stellen. Dies entspricht einer 100%igen Versorgungsquote.

 

  1. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung der Zuwendungen an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch die Bereitstellung kommunaler Mittel sicherzustellen.

Die Finanzierung der zusätzlichen OGS-Plätze erfolgt aus den im Haushaltsplan für die Jahre 2022 ff. noch zu veranschlagenden Haushaltsmitteln.

 

7.    Der Rat beschließt die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeisterin/ Schulhausmeister in der EG 6 TVöD zur Betreuung des neuen Schulgebäudes Gaedestraße in Köln-Marienburg.

 

8.    Der Rat beschließt zum Stellenplan 2022 die Zusetzung zusätzlicher, insgesamt 0,7 Stellen Verwaltungsbeschäftige/r (Schulsekretär/in) in der EG 5 TVöD für die neu zu errichtenden Grundschule Gaedestraße in Köln-Marienburg. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

03.02.2020 Finanzausschuss10.2öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

  1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die Errichtung einer 3-zügigen Grundschule am Standort Gaedestraße 31, 50968 Köln-Marienburg zum 01.08.2022, beginnend mit dem Jahrgang 1.

 

  1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Einführung des offenen Ganztages (§ 9 Abs. 3 SchulG) an der neu zu errichtenden Grundschule an dem Standort Gaedestraße 31, 50968 Köln, zum Schuljahr 2022/23, mit der Maßgabe, dass die Landesmittel zur Förderung außerunterrichtlicher Angebote bereit gestellt werden.

 

  1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die erforderliche Genehmigung zur Errichtung der Grundschule gemäß § 81 Absatz 3 Schulgesetz NRW bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.

 

  1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, das Bestimmungsverfahren gem. § 27 Abs. 1 SchulG durchzuführen und die Schulart der neuen Schule festzulegen, bevor die Elternanschreiben zur Schulanmeldung zum Schuljahr 2022/23 verschickt werden.

  2. Der Rat beschließt vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse und im Vorgriff auf eine noch zu beschließende Erweiterung des Ausbaus der OGS-Platzzahlen über das Schuljahr 2021/22 und über die Gesamtzahl von 33.000 OGS-Plätzen hinaus, ab dem Schuljahr 2022/23 sukzessive insgesamt 300 OGS-Plätze für die an dem Standort Gaedestraße 31 neu einzurichtende Grundschule bereit zu stellen. Dies entspricht einer 100%igen Versorgungsquote.

 

  1. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung der Zuwendungen an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch die Bereitstellung kommunaler Mittel sicherzustellen.

Die Finanzierung der zusätzlichen OGS-Plätze erfolgt aus den im Haushaltsplan für die Jahre 2022 ff. noch zu veranschlagenden Haushaltsmitteln.

 

7.    Der Rat beschließt die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeisterin/ Schulhausmeister in der EG 6 TVöD zur Betreuung des neuen Schulgebäudes Gaedestraße in Köln-Marienburg.

 

8.    Der Rat beschließt zum Stellenplan 2022 die Zusetzung zusätzlicher, insgesamt 0,7 Stellen Verwaltungsbeschäftige/r (Schulsekretär/in) in der EG 5 TVöD für die neu zu errichtenden Grundschule Gaedestraße in Köln-Marienburg. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

06.02.2020 Rat10.16öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die Errichtung einer 3-zügigen Grundschule am Standort Gaedestraße 31, 50968 Köln-Marienburg zum 01.08.2022, beginnend mit dem Jahrgang 1.
  2. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Einführung des offenen Ganztages (§ 9 Abs. 3 SchulG) an der neu zu errichtenden Grundschule an dem Standort Gaedestraße 31, 50968 Köln, zum Schuljahr 2022/23, mit der Maßgabe, dass die Landesmittel zur Förderung außerunterrichtlicher Angebote bereit gestellt werden.
  3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die erforderliche Genehmigung zur Errichtung der Grundschule gemäß § 81 Absatz 3 Schulgesetz NRW bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.
  4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, das Bestimmungsverfahren gem. § 27 Abs. 1 SchulG durchzuführen und die Schulart der neuen Schule festzulegen, bevor die Elternanschreiben zur Schulanmeldung zum Schuljahr 2022/23 verschickt werden.
  5. Der Rat beschließt vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse und im Vorgriff auf eine noch zu beschließende Erweiterung des Ausbaus der OGS-Platzzahlen über das Schuljahr 2021/22 und über die Gesamtzahl von 33.000 OGS-Plätzen hinaus, ab dem Schuljahr 2022/23 sukzessive insgesamt 300 OGS-Plätze für die an dem Standort Gaedestraße 31 neu einzurichtende Grundschule bereit zu stellen. Dies entspricht einer 100%igen Versorgungsquote.
  6. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung der Zuwendungen an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch die Bereitstellung kommunaler Mittel sicherzustellen.

Die Finanzierung der zusätzlichen OGS-Plätze erfolgt aus den im Haushaltsplan für die Jahre 2022 ff. noch zu veranschlagenden Haushaltsmitteln.

7.    Der Rat beschließt die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeisterin/ Schulhausmeister in der EG 6 TVöD zur Betreuung des neuen Schulgebäudes Gaedestraße in Köln-Marienburg.

8.    Der Rat beschließt zum Stellenplan 2022 die Zusetzung zusätzlicher, insgesamt 0,7 Stellen Verwaltungsbeschäftige/r (Schulsekretär/in) in der EG 5 TVöD für die neu zu errichtenden Grundschule Gaedestraße in Köln-Marienburg. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.