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11.10.2019 Finanzausschuss8.1öffentlich EntscheidungEntscheidunggeändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage:

 

  1. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss der Haushaltssatzung 2020/2021 gem. dem durch den vorliegenden Veränderungsnachweis fortgeschriebenen Entwurf der Verwaltung sowie den beigefügten Anlagen zu konsumtiven und investiven Veränderungen einschließlich der Veränderungen für die Wirtschaftspläne 2020 und 2021 für Gebäudewirtschaft.

 

  1. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, dass unterjährig auftretende Verbesserungen grundsätzlich nicht zur Finanzierung neuer Daueraufgaben eingesetzt werden dürfen. Sie sind – sofern sie nicht zur Deckung von Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen nach § 83 GO dienen – zur Reduzierung der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage oder zum Schuldenabbau zu verwenden.

Ausfallende Bundes- und/oder Landesmittel werden in Anbetracht der Haushaltssituation grundsätzlich nicht durch die Bereitstellung von städtischen Mitteln ausgeglichen, da sich hierdurch die Sanierungsbedarfe für den Haushalt erhöhen würden.

 

  1. Der Finanzausschuss lehnt die im Rahmen des Anhörungsverfahrens gem. § 37 Abs. 4 GO NRW vorgebrachten Änderungsvorschläge der Bezirksvertretungen, soweit sie nicht in die Veränderungsnachweise übernommen wurden, unter Berücksichtigung der im Finanzausschuss beschlossenen Änderungen ab.

 

  1. Der Finanzausschuss lehnt die im Rahmen des Anhörungsverfahrens gem. § 22 Abs. 7 Hauptsatzung der Stadt Köln vorgebrachten Änderungsvorschläge des Integrationsrates, soweit sie nicht in die Veränderungsnachweise übernommen wurden, unter Berücksichtigung der im Finanzausschuss beschlossenen Änderungen ab.

 

  1. Der Finanzausschuss ermächtigt die Verwaltung, die beschlossenen Änderungen der Fraktionen zum Hpl.-Entwurf 2020/2021 in formaler Hinsicht zu korrigieren, sofern dies aus haushaltsrechtlichen Gründen erforderlich sein sollte (z. B. Teilplanzuordnung, falsche Teilplanzeile).

 

  1. Der Finanzausschuss ist damit einverstanden, dass die als Anlage beigefügte „Zuständigkeitsregelung bei Freigaben von investiven Auszahlungen“ für die Jahre 2020/2021 unverändert weiter gilt.

 

  1. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit folgenden Begleitaufträgen zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Stadt Köln für die Jahre 2020/2021 zu beauftragen:

 

1. Ausgleich von Aufwandsminderungen

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Hpl-Entwurf 2020/2021 aufgrund von Kürzungen entstandenen Aufwandsminderungen in Teilergebnisplänen betreffend Teilplanzeilen 13, 15 und 16, die auf rechtlichen Verpflichtungen aus Verträgen, gesetzlichen Bestimmungen, Ratsbeschlüssen oder politischen Haushaltsbeschlüssen beruhen, zurückzunehmen.

Im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung, z.B. durch über- und außerplanmäßige Aufwendungen, ist seitens der Verwaltung eine geeignete Deckung sicherzustellen. Dies betrifft z.B. die Volkshochschule (0414), die Kulturförderung (0416), Integrationsmaßnahmen (0504), Kinder- und Jugendarbeit (0604), wie z.B. Hausaufgabenhilfe und Übermittagsbetreuung, Hilfe für junge Menschen und ihre Familien (0606) und die Sportförderung (0801).

Die Maßnahmen und Veränderungen sind gegenüber dem Finanzausschuss zu dokumentieren.

                                         

2. KiBiz

Evtl. notwendiger Mehraufwand im Teilplan Kindertagesbetreuung (0603) durch die bevorstehende Novellierung des Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist ebenfalls durch die unterjährige Bewirtschaftung im Haushaltsplan sicherzustellen.

Darüber hinaus ist darzustellen, wie die Schaffung von weiteren Kita-Plätzen bei freien Trägern in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 gesichert werden kann.

 

3. Drittes Frauenhaus

Der Rat befürwortet die Etablierung eines barrierefreien dritten Frauenhauses mit der Aufnahmemöglichkeit für Jungen über 12 Jahren. Die Verwaltung wird daher beauftragt, ein entsprechendes Grundstück oder eine bestehende Immobilie zu suchen und die genauen Investitionskosten zu ermitteln. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, beim Land NRW dementsprechenden Bedarf anzumelden und eine Förderung im Rahmen des experimentellen Wohnungsbaus der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) des Landes NRW zu beantragen.

 

4. ZADIK u. Musikfabrik

Die SK Stiftung Kultur der Sparkasse Köln Bonn wird aufgefordert, für die Kultureinrichtungen „Zentralarchiv für deutsche und internationale Kunstmarktforschung e. V.” (ZADIK) und das „Ensemble Musikfabrik“ die Nutzung der von ihr vermieteten Räumlichkeiten in geeigneter Weise auch zukünftig sicherzustellen und somit dem Stiftungszweck nachzukommen.

 

5. Energetische Optimierung der Straßenbeleuchtung

Im Hpl 2018 wurden 1 Mio. Euro zur Umrüstung der Beleuchtung in Straßen und Unterführungen auf LED im Teilplan 1201 durch den politischen Änderungsbeschluss bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Optimierungsprogamm mittelfristig fortzusetzen und dafür je Haushaltsjahr auskömmliche Mittel zu veranschlagen.

 

6. Arbeitsmarktförderung

Die Verwaltung wird beauftragt, die Auftragsvergabe an städtische Kölner Gesellschaft für Arbeit und Berufsförderung unter Nutzung der Inhousefähigkeit und unter Beachtung des Gebots der Wirtschaftlichkeit zu verstärken sowie Lösungen zur Sicherung der Liquidität der KGAB vorzulegen. Dem Finanzausschuss wird halbjährlich über die Umsetzung berichtet.

 

7. Entsiegelung u. Begrünung von Flächen im Stadtgebiet

Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Flächen auf dem Kölner Stadtgebiet zu entsiegeln und wo möglich zu begrünen. Dabei sind Flächen auf den Schulhöfen prioritär zu berücksichtigen. Außerdem ist die Entsiegelung und Begrünung von Verkehrsinseln zu prüfen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, dem Umweltausschuss ein Programm mit dem Ziel der Entsiegelung von Vorgärten vorzulegen und dabei auch finanzielle Anreize zu schaffen.

 

8. Kostenfreie ÖPNV-Nutzung von Schulkassen bei Ausflügen zu kulturellen Einrichtungen
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) in Verhandlungen zu treten, wie für Schülerinnen und Schüler, die nicht im Besitz eines Schülertickets sind, eine kostenfreie Nutzung des ÖPNV bei dem Besuch von kulturellen Einrichtungen ermöglicht werden kann.


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich - gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke - zugestimmt