BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
26.05.2020 Verkehrsausschuss3.4öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss beschließt, dass für die nachstehend aufgeführten Erschließungsanlagen der Erschließungsbeitrag für die bezeichneten Teileinrichtungen in dem angegebenen Umfang selbstständig erhoben wird:

 

Kölnstraße                                                                             Fb, Ge, Ge/Ra, Pa, StrGr, StrB, E

von Am Feldrain bis Seniorenweg

Köln-Sürth

 

Loorweg (einschließlich Stichwege Parz. 376 und 378)       Fb, Ge, Pa (Hauptzug),

von Kreisverkehr Hauptstraße/Ranzeler Straße bis             Mv (Stichwege), E, Bel

Haus Nr. 92 (Ende der Bebauung)

Köln-Zündorf

 

Lülsdorfer Straße/Sandbergstraße                                       Fb, Ge, StrGr, StrB, E, Bel

von Rheinbergstraße/An der Mühle bis Sandbergstr. 147 (Ende der Bebauung)

Köln-Langel

 

 

Die verwendeten Abkürzungen haben folgende Bedeutung:

 

Fb               Fahrbahn

Ge              Gehweg

Ge/Ra        kombinierter Geh-/Radweg

Pa               Parkflächen

Mv              Mischverkehrsfläche

E                 Entwässerungseinrichtung

Bel              Beleuchtungseinrichtung

StrGr          Straßenbegleitgrün

StrB            Straßenbäume

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt