Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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20.01.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung | 4.7 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die kommunale Klassenrichtzahl gem. Ausführungsverordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG NRW), damit einhergehend die Zahl der Eingangsklassen und die Festlegung der Schülerplätze in diesen Klassen an den Kölner Grundschulen. Für das Schuljahr 2020/21 werden an den Kölner Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Köln 552 Eingangsklassen gebildet. In den städtischen Grundschulen im Gemeinsamen Lernen wird die Schülerzahl in den Eingangsklassen auf 25 begrenzt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt |