Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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10.03.2020 Liegenschaftsausschuss | 2.2 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert empfohlen | |||
Beschluss: ungeändert empfohlen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das Gebiet 'Otto und Langen-Quartier' in Köln-Mülheim die als Anlage 1 beigefügte Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB). 2. Ergänzend zu dem Erlass der Vorkaufsrechtsatzung beauftragt der Rat die Verwaltung, im Rahmen der Sicherung der beschlossenen Planungsziele mit den einzelnen Grundstückseigentümern gemeinsam einvernehmliche Lösungen zu verhandeln und anzustreben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig empfohlen. | |||||||
16.03.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) | 9.2.5 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | zurückgestellt | |||
Beschluss: zurückgestellt
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19.03.2020 Stadtentwicklungsausschuss | 6.6 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses: 1. Der Rat beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das Gebiet 'Otto und Langen-Quartier' in Köln-Mülheim die als Anlage 1 beigefügte Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB). 2. Ergänzend zu dem Erlass der Vorkaufsrechtsatzung beauftragt der Rat die Verwaltung, im Rahmen der Sicherung der beschlossenen Planungsziele mit den einzelnen Grundstückseigentümern gemeinsam einvernehmliche Lösungen zu verhandeln und anzustreben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||
26.03.2020 Rat | 6.1.1 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das
Gebiet 'Otto und Langen-Quartier' in Köln-Mülheim die als Anlage 1 beigefügte
Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2
Baugesetzbuch (BauGB). 2.
Ergänzend zu dem
Erlass der Vorkaufsrechtsatzung beauftragt der Rat die Verwaltung, im Rahmen
der Sicherung der beschlossenen Planungsziele mit den einzelnen
Grundstückseigentümern gemeinsam einvernehmliche Lösungen zu verhandeln und
anzustreben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||
04.05.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) | 9.2.3 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:1. Der Rat beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das Gebiet 'Otto und Langen-Quartier' in Köln-Mülheim die als Anlage 1 beigefügte Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB). 2. Ergänzend zu dem Erlass der Vorkaufsrechtsatzung beauftragt der Rat die Verwaltung, im Rahmen der Sicherung der beschlossenen Planungsziele mit den einzelnen Grundstückseigentümern gemeinsam einvernehmliche Lösungen zu verhandeln und anzustreben. |