Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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17.02.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) | 9.2.4 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | mit Änderungen empfohlen | |||
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
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Beratungsergebnisse Es liegt ein Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor.
Die Herstellung der Kita, der öffentlich zugänglichen Spielplätze und die Schaffung von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau sind in einem städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren. Der Vertrag sollte so abgeschlossen werden, dass der
Anspruch der Stadt auch bei Investorenwechsel oder Grundstücksverkauf gültig
bleibt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich
gegen 5 Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der FDP-Fraktion mit einer
Stimme der CDU-Fraktion, vier Stimmen der SPD-Fraktion, drei Stimmen der
Fraktionen Die Grünen und der Stimmen des Herrn Bronisz und des Herrn Ilg zugestimmt. (nicht anwesend:
Frau Bussmann, Herr Theilen von Wrochem) Es liegt ein Ergänzungsantrag der Fraktion Die Grünen vor.
Die Vorlage wird wie folgt ergänzt: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen appelliert an den heimatverbundenen Investor, dass er mehr als 30 % geförderten Wohnungsbau auf freiwilliger Basis umsetzt. Abstimmungsergebnis: (nicht anwesend:
Frau Bussmann, Herr Theilen von Wrochem) Sodann lässt Herr Homann über die ergänzte Vorlage abstimmen:
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss
folgenden Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen. Die Herstellung der
Kita, der öffentlich zugänglichen Spielplätze und die Schaffung von 30 %
öffentlich gefördertem Wohnungsbau sind in einem städtebaulichen Vertrag zu
vereinbaren. Der Vertrag soll so abgeschlossen
werden, dass der Anspruch der Stadt auch bei Investorenwechsel oder
Grundstücksverkauf gültig bleibt.
Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen appelliert an den heimatverbundenen Investor, dass er mehr als 30
% geförderten Wohnungsbau auf freiwilliger Basis umsetzt. Abstimmungsergebnis: (nicht anwesend: Frau
Bussmann, Herr Theilen von Wrochem) | |||||||
19.03.2020 Stadtentwicklungsausschuss | 9.3 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | geändert beschlossen | |||
Beschluss: geändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen; Zudem wird die
Verwaltung beauftragt, den Vorschlag der Bezirksvertretung Rodenkirchen (vgl.
Anlage 7) in die Verhandlungen mit aufzunehmen und bittet darum, den
Stadtentwicklungsausschuss über das Ergebnis zu informieren. Ferner wird das
Angebot der Verwaltung aufgenommen, die Planungen dem Gestaltungsbeirat zur
Beratung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |