BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
26.05.2020 Verkehrsausschuss4.3öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert empfohlen  
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.   Der Rat stellt den Bedarf für die Einrichtung von 80 Dauerzählstellen als Grundlage für die Erhebung, Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten zur Intensivierung des Verkehrsmanagements mit Kosten in Höhe von insgesamt 3.342.091 € (davon 1.933.133 € investiv und 1.408.960 € konsumtiv) fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme.

2.   Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2020 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Auszahlungsermächtigung gemäß § 83 GO NRW in Höhe von 300.000 € für die Einrichtung von Dauerzählstellen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6400-1201-0-0011, Erneuerung Dauerzählstellen, Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im gleichen Teilfinanzplan und in der gleichen Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung.

3.   Der Rat beschließt die Freigabe der außerplanmäßig bereitgestellten Mittel in Höhe von 300.000 € im Haushaltsjahr 2020

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

15.06.2020 Finanzausschuss10.13öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

1.   Der Rat stellt den Bedarf für die Einrichtung von 80 Dauerzählstellen als Grundlage für die Erhebung, Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten zur Intensivierung des Verkehrsmanagements mit Kosten in Höhe von insgesamt 3.342.091 € (davon 1.933.133 € investiv und 1.408.960 € konsumtiv) fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme.

2.   Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2020 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Auszahlungsermächtigung gemäß § 83 GO NRW in Höhe von 300.000 € für die Einrichtung von Dauerzählstellen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6400-1201-0-0011, Erneuerung Dauerzählstellen, Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im gleichen Teilfinanzplan und in der gleichen Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung.

3.   Der Rat beschließt die Freigabe der außerplanmäßig bereitgestellten Mittel in Höhe von 300.000 € im Haushaltsjahr 2020


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

18.06.2020 Rat10.8öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

1.  Der Rat stellt den Bedarf für die Einrichtung von 80 Dauerzählstellen als Grundlage für die Erhebung, Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten zur Intensivierung des Verkehrsmanagements mit Kosten in Höhe von insgesamt 3.342.091 € (davon 1.933.133 € investiv und 1.408.960 € konsumtiv) fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme.

2.  Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2020 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Auszahlungsermächtigung gemäß § 83 GO NRW in Höhe von 300.000 € für die Einrichtung von Dauerzählstellen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6400-1201-0-0011, Erneuerung Dauerzählstellen, Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im gleichen Teilfinanzplan und in der gleichen Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung.

3.  Der Rat beschließt die Freigabe der außerplanmäßig bereitgestellten Mittel in Höhe von 300.000 € im Haushaltsjahr 2020


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.