Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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26.05.2020 Verkehrsausschuss | 4.9 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | im ersten Durchgang verwiesen | |||
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt | |||||||
04.06.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) | 3.13 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:1. Der Rat spricht sich auf Basis seines Beschlusses vom 06.02.2020 (Vorlagen-Nr. 3988/2019) für die Umsetzung des in der Begründung beschriebenen On-Demand-Angebotes als Ergänzung zum bestehenden Angebot der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 für zunächst vier Jahre (Pilotphase) aus. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen. Der ab 2021 entfallende Fördermittelanteil wird entsprechend dem Beschluss vom 06.02.2020 (Vorlagen-Nr.: 3988/2019) im Wirtschaftsplan 2021 der KVB aufgestockt. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages hat die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) den durch die Aufstockung geplanten Mehrverlust von 0,50 Mio. Euro pro Jahr ab 2021 der KVB auszugleichen und kann damit zu einer potentiellen Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an die Stadt Köln in 2022 führen. 2. Verwaltung und KVB werden beauftragt, das Angebot während der Pilotphase zu überprüfen und ggf. Anpassungen im Rahmen des bereitgestellten Budgets vorzunehmen. Sollten Änderungen hinsichtlich der Gebietsauswahl und/oder des Budgets für sinnvoll oder notwendig erachtet werden, sind die Gremien zu beteiligen. 3. Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leistungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2022 zu entwickeln und vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt. | |||||||
04.06.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes) | 9.2.8 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | ungeändert empfohlen | |||
Beschluss: ungeändert empfohlen
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Beratungsergebnisse 1. Der Rat spricht sich auf Basis seines Beschlusses vom 06.02.2020 (Vorlagen-Nr. 3988/2019) für die Umsetzung des in der Begründung beschriebenen On-Demand-Angebotes als Ergänzung zum bestehenden Angebot der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 für zunächst vier Jahre (Pilotphase) aus. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen. Der ab 2021 entfallende Fördermittelanteil wird entsprechend dem Beschluss vom 06.02.2020 (Vorlagen-Nr.: 3988/2019) im Wirtschaftsplan 2021 der KVB aufgestockt. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages hat die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) den durch die Aufstockung geplanten Mehrverlust von 0,50 Mio. Euro pro Jahr ab 2021 der KVB auszugleichen und kann damit zu einer potentiellen Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an die Stadt Köln in 2022 führen. 2. Verwaltung und KVB werden beauftragt, das Angebot während der Pilotphase zu überprüfen und ggf. Anpassungen im Rahmen des bereitgestellten Budgets vorzunehmen. Sollten Änderungen hinsichtlich der Gebietsauswahl und/oder des Budgets für sinnvoll oder notwendig erachtet werden, sind die Gremien zu beteiligen. 3. Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leistungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2022 zu entwickeln und vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. | |||||||
08.06.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) | 9.2.6 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:1. Der Rat spricht sich auf Basis seines Beschlusses vom 06.02.2020 (Vorlagen-Nr. 3988/2019) für die Umsetzung des in der Begründung beschriebenen On-Demand-Angebotes als Ergänzung zum bestehenden Angebot der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 für zunächst vier Jahre (Pilotphase) aus. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen. Der ab 2021 entfallende Fördermittelanteil wird entsprechend dem Beschluss vom 06.02.2020 (Vorlagen-Nr.: 3988/2019) im Wirtschaftsplan 2021 der KVB aufgestockt. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages hat die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) den durch die Aufstockung geplanten Mehrverlust von 0,50 Mio. Euro pro Jahr ab 2021 der KVB auszugleichen und kann damit zu einer potentiellen Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an die Stadt Köln in 2022 führen. 2. Verwaltung und KVB werden beauftragt, das Angebot während der Pilotphase zu überprüfen und ggf. Anpassungen im Rahmen des bereitgestellten Budgets vorzunehmen. Sollten Änderungen hinsichtlich der Gebietsauswahl und/oder des Budgets für sinnvoll oder notwendig erachtet werden, sind die Gremien zu beteiligen. 3. Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leistungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2022 zu entwickeln und vorzulegen. Abstimmungsergebnis: einstimmig
beschlossen | |||||||
10.06.2020 Verkehrsausschuss | 2.5 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert empfohlen | |||
Beschluss: ungeändert empfohlen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat spricht sich auf Basis seines Beschlusses vom 06.02.2020 (Vorlagen-Nr. 3988/2019) für die Umsetzung des in der Begründung beschriebenen On-Demand-Angebotes als Ergänzung zum bestehenden Angebot der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 für zunächst vier Jahre (Pilotphase) aus. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen. Der ab 2021 entfallende Fördermittelanteil wird entsprechend dem Beschluss vom 06.02.2020 (Vorlagen-Nr.: 3988/2019) im Wirtschaftsplan 2021 der KVB aufgestockt. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages hat die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) den durch die Aufstockung geplanten Mehrverlust von 0,50 Mio. Euro pro Jahr ab 2021 der KVB auszugleichen und kann damit zu einer potentiellen Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an die Stadt Köln in 2022 führen. 2. Verwaltung und KVB werden beauftragt, das Angebot während der Pilotphase zu überprüfen und ggf. Anpassungen im Rahmen des bereitgestellten Budgets vorzunehmen. Sollten Änderungen hinsichtlich der Gebietsauswahl und/oder des Budgets für sinnvoll oder notwendig erachtet werden, sind die Gremien zu beteiligen. Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leistungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2022 zu entwickeln und vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt | |||||||
15.06.2020 Finanzausschuss | 10.23 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages: 1. Der Rat spricht sich auf Basis seines Beschlusses vom 06.02.2020 (Vorlagen-Nr. 3988/2019) für die Umsetzung des in der Begründung beschriebenen On-Demand-Angebotes als Ergänzung zum bestehenden Angebot der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 für zunächst vier Jahre (Pilotphase) aus. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen. Der ab 2021 entfallende Fördermittelanteil wird entsprechend dem Beschluss vom 06.02.2020 (Vorlagen-Nr.: 3988/2019) im Wirtschaftsplan 2021 der KVB aufgestockt. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages hat die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) den durch die Aufstockung geplanten Mehrverlust von 0,50 Mio. Euro pro Jahr ab 2021 der KVB auszugleichen und kann damit zu einer potentiellen Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an die Stadt Köln in 2022 führen. 2. Verwaltung und KVB werden beauftragt, das Angebot während der Pilotphase zu überprüfen und ggf. Anpassungen im Rahmen des bereitgestellten Budgets vorzunehmen. Sollten Änderungen hinsichtlich der Gebietsauswahl und/oder des Budgets für sinnvoll oder notwendig erachtet werden, sind die Gremien zu beteiligen. 3. Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leistungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2022 zu entwickeln und vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt | |||||||
18.06.2020 Rat | 10.15 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:
1.
Der Rat spricht
sich auf Basis seines Beschlusses vom 06.02.2020 (Vorlagen-Nr. 3988/2019) für
die Umsetzung des in der Begründung beschriebenen On-Demand-Angebotes als
Ergänzung zum bestehenden Angebot der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2020 für zunächst vier Jahre (Pilotphase) aus. Die
Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung
erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht
durchführen lassen. Der ab 2021 entfallende
Fördermittelanteil wird entsprechend dem Beschluss vom 06.02.2020
(Vorlagen-Nr.: 3988/2019) im Wirtschaftsplan 2021 der KVB aufgestockt. Aufgrund des
Ergebnisabführungsvertrages hat die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) den durch die
Aufstockung geplanten Mehrverlust von 0,50 Mio. Euro pro Jahr ab 2021 der KVB
auszugleichen und kann damit zu einer potentiellen Ergebnisbelastung im
Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an die Stadt Köln
in 2022 führen. 2. Verwaltung und KVB werden beauftragt, das
Angebot während der Pilotphase zu überprüfen und ggf. Anpassungen im Rahmen des
bereitgestellten Budgets vorzunehmen. Sollten Änderungen hinsichtlich der
Gebietsauswahl und/oder des Budgets für sinnvoll oder notwendig erachtet
werden, sind die Gremien zu beteiligen. 3. Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leistungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2022 zu entwickeln und vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |