BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
20.08.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)9.2.5öffentlich Genehmigung (DE/EilE)Genehmigung (DE/EilE)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung:

Gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 10 Absätze 1 und 3 der Hauptsatzung beschließt die Bezirksvertretung Chorweiler im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung:

„Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten
Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die in der Vorlage genannten Schulbaumaßnahmen durch Totalunternehmer planen und errichten beziehungsweise durch Generalunternehmer errichten zu lassen.

Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt zwischen
1,6 Mrd. Euro und 1,7 Mrd. Euro.

Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der
Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben auf Grundlage des nach Inbetriebnahme der Objekte gültigen
Spartenverrechnungspreises.“


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Herrn Roth (Die Linke) bei Enthaltung von Herrn Hubrich (parteilos)