Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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20.08.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) | 9.2.5 | öffentlich Genehmigung (DE/EilE) | Genehmigung (DE/EilE) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung:Gemäß § 36 Absatz
5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit §
10 Absätze 1 und 3 der Hauptsatzung beschließt die Bezirksvertretung Chorweiler
im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung: „Die
Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu
beschließen: Der Rat der Stadt
Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten Der
prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen
liegt zwischen Die
Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Herrn Roth
(Die Linke) bei Enthaltung von Herrn Hubrich (parteilos) |